Sterbeurkunde Ausstellung

    Sterbeurkunde bestellen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Sie benötigen eine Sterbeurkunde beispielsweise, wenn Sie den Nachlass abwickeln oder Leistungen von gesetzlichen oder privaten Versicherungen in Anspruch nehmen wollen.

    Die Sterbeurkunde enthält

    Beschreibung

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Sie benötigen eine Sterbeurkunde beispielsweise, wenn Sie den Nachlass abwickeln oder Leistungen von gesetzlichen oder privaten Versicherungen in Anspruch nehmen wollen.

    Die Sterbeurkunde enthält

    • die Vornamen und den Familiennamen des verstorbenen Menschen,
    • gegebenenfalls Geburtsnamen,
    • Ort und Tag der Geburt,
    • gegebenenfalls Geburtsnamen,
    • den letzten Wohnsitz,
    • den Familienstand,
    • die Vornamen und der Familienname des Ehegatten oder Lebenspartners beziehungsweise der Lebenspartnerin zum Zeitpunkt des Todes. Dies gilt auch, wenn der andere Ehegatte oder Lebenspartner beziehungsweise die andere Lebenspartnerin vorher verstorben ist. Dies gilt nicht, wenn zu Lebzeiten die Ehe geschieden oder die Lebenspartnerschaft aufgelöst wurde.
    • den Sterbeort und
    • den Zeitpunkt des Todes.

    Internationale Sterbeurkunde
    Eine Internationale Sterbeurkunde ist eine mehrsprachige Sterbeurkunde. Sie können diese im Ausland häufig ohne Übersetzung verwenden. Der mehrsprachige Vordruck enthält elf verschiedene Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Griechisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Serbisch / Kroatisch, Portugiesisch, Türkisch).


    Hinweis:
    Bitte vergewissern Sie sich, dass der Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall, Lebenspartnerschaft) mit dem angegebenen Ort der Beurkundung übereinstimmt oder das im Ausland stattgefundene Ereignis an dem oben angegebenen Ort nachbeurkundet wurde. Personenstandsurkunden können nur von dem Standesamt ausgestellt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich die Beurkundung erfolgte. Bitte wenden sich immer an dieses Standesamt. Die Ortsverwaltungen Munzingen, Opfingen, Kappel, Ebnet, Waltershofen, Hochdorf, Tiengen und Lehen haben eigenständige Standesämter für ihren Zuständigkeitsbereich.

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    ID: L100022_351-4704-1977-6010351-3

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    Bearbeitungszeit bis zu 5 (zuzüglich Postweg) Werktage

    Achtung: Für die Erstellung der ersten Geburtsurkunde für ein neugeborenes Baby gibt es eine andere Bearbeitungszeit. Weitere Informationen finden Sie unter  www.freiburg.de/geburten.

    Bitte sehen Sie von telefonischen Rückfragen zum Bearbeitungsstatus Ihrer Bestellung ab. Sollten sich Fragen ergeben, welche die Bearbeitung verzögern, melden wir uns selbständig und zeitnah bei Ihnen.

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    ID: L100022_351-888-1977-6007035-3

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    Waltershofen (Waltershofen)

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    Schulhalde 12

    79112 Freiburg

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    Allgemeine Öffnungszeit (Um Terminvereinbarung wird gebeten. Termine sind teilweise auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.) Mo 08:00 - 11:30 Uhr Di 08:00 - 11:30 Uhr Mi 08:00 - 11:30 und 14:00 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 11:30 Uhr Fr 08:00 - 11:30 Uhr

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    Telefon Festnetz: +49766594430

    Fax: +497665944324

    E-Mail: ov-waltershofen@stadt.freiburg.de

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    Hochdorf (Hochdorf)

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    Hochdorfer Straße 4

    79108 Freiburg

    Lieferanschrift

    79095 Freiburg

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    Allgemeine Öffnungszeit (In besonderen Fällen sind auch Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Absprache möglich.) Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 und 18:00 - 20:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr

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    Telefon Festnetz: +497665947390

    Fax: +4976659473919

    E-Mail: ov-hochdorf@stadt.freiburg.de

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    Stadt Freiburg im Breisgau (Stadt Freiburg im Breisgau)

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    Rathausplatz 2-4

    79098 Freiburg

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    E-Mail: buergerberatung@stadt.freiburg.de

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    Tiengen (Tiengen)

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    Freiburger Landstraße 28

    79112 Freiburg

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    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 15:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

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    Telefon Festnetz: +497612011570

    E-Mail: ov-tiengen@stadt.freiburg.de

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    Opfingen (Opfingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Dürleberg 2

    79112 Freiburg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 18:00 - 20:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49766450400

    Fax: +497664504019

    E-Mail: ov-opfingen@stadt.freiburg.de

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    Sterbefälle und Nachlassangelegenheiten (Sterbefälle und Nachlassangelegenheiten)

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    Hausanschrift

    Rathausplatz 2-4

    79098 Freiburg

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr

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    Register, Urkundenbestellung, Zentrale Dienste (Register, Urkundenbestellung, Zentrale Dienste)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 2-4

    79098 Freiburg

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +497612010

    Fax: +497612013199

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    • Personalausweis oder Reisepass
    • bei Vertretung: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
    • Darüber hinaus können erforderlich sein:
      • Nachweis des berechtigten Interesses (Geschwister)
      • Nachweis des rechtlichen Interesses (z.B. Schreiben Nachlassgericht)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Antragsberechtigt sind folgende Personen über 16 Jahre:

    • Ehegatte, Lebenspartner_in (eingetragene Lebenspartnerschaft) der verstorbenen Person
    • Vorfahren der verstorbenen Person, beispielsweise Eltern
    • Nachfahren der verstorbenen Person, beispielsweise Kinder, Enkel und Urenkel
    • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
    • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichtes

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Gegen die Entscheidung der zuständigen Stelle können Sie mittels Widerspruch oder Klage vorgehen. Die Entscheidung wird dann überprüft. Ob Widerspruch oder ob Klage zu erheben ist sowie Details hierzu stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides. Im Fall einer überlangen Bearbeitungsdauer steht Ihnen zudem die Untätigkeitsklage als Rechtsbehelf offen.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Sie können die Urkunde über diese offizielle Homepage der Stadt Freiburg bequem online bestellen. Nutzen Sie hierzu unseren Bestellassistenten. Die Gebühren zahlen Sie per Paypal, Kreditkarte oder Giropay. Die Urkunde wird Ihnen per Post zugeschickt.

    Sie können die Urkunde auch telefonisch bestellen.

    Fristen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Die Urkunde ist nach maximal 5 (zuzüglich Postweg) Werktagen versand- oder abholbereit.

    Kosten

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Sterbeurkunde EUR 20,00

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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