Sterbeurkunde bestellen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Die Sterbeurkunde enthält
Beschreibung
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Sie benötigen eine Sterbeurkunde beispielsweise, wenn Sie den Nachlass abwickeln oder Leistungen von gesetzlichen oder privaten Versicherungen in Anspruch nehmen wollen.
Die Sterbeurkunde enthält
- die Vornamen und den Familiennamen des verstorbenen Menschen,
- gegebenenfalls Geburtsnamen,
- Ort und Tag der Geburt,
- gegebenenfalls Geburtsnamen,
- den letzten Wohnsitz,
- den Familienstand,
- die Vornamen und der Familienname des Ehegatten oder Lebenspartners beziehungsweise der Lebenspartnerin zum Zeitpunkt des Todes. Dies gilt auch, wenn der andere Ehegatte oder Lebenspartner beziehungsweise die andere Lebenspartnerin vorher verstorben ist. Dies gilt nicht, wenn zu Lebzeiten die Ehe geschieden oder die Lebenspartnerschaft aufgelöst wurde.
- den Sterbeort und
- den Zeitpunkt des Todes.
Internationale Sterbeurkunde
Eine Internationale Sterbeurkunde ist eine mehrsprachige Sterbeurkunde. Sie können diese im Ausland häufig ohne Übersetzung verwenden. Der mehrsprachige Vordruck enthält elf verschiedene Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Griechisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Serbisch / Kroatisch, Portugiesisch, Türkisch).
Hinweis:
Bitte vergewissern Sie sich, dass der Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall, Lebenspartnerschaft) mit dem angegebenen Ort der Beurkundung übereinstimmt oder das im Ausland stattgefundene Ereignis an dem oben angegebenen Ort nachbeurkundet wurde. Personenstandsurkunden können nur von dem Standesamt ausgestellt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich die Beurkundung erfolgte. Bitte wenden sich immer an dieses Standesamt. Die Ortsverwaltungen Munzingen, Opfingen, Kappel, Ebnet, Waltershofen, Hochdorf, Tiengen und Lehen haben eigenständige Standesämter für ihren Zuständigkeitsbereich.
Online-Dienste
Bestellung von Personenstandsurkunden
Beschreibung
Bearbeitungszeit bis zu 5 (zuzüglich Postweg) Werktage
Achtung: Für die Erstellung der ersten Geburtsurkunde für ein neugeborenes Baby gibt es eine andere Bearbeitungszeit. Weitere Informationen finden Sie unter www.freiburg.de/geburten.
Bitte sehen Sie von telefonischen Rückfragen zum Bearbeitungsstatus Ihrer Bestellung ab. Sollten sich Fragen ergeben, welche die Bearbeitung verzögern, melden wir uns selbständig und zeitnah bei Ihnen.
Bezahlmöglichkeiten: Paypal, Kreditkarte, Giropay
Hinweis zur Bezahlung mit Kreditkarte:
3D-Secure ist für Online-Kartenzahlungen Pflicht. Bitte prüfen Sie vorab, ob Sie das 3D-Secure Verfahren bei Ihrer Bank freigeschaltet haben
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Waltershofen (Waltershofen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Um Terminvereinbarung wird gebeten. Termine sind teilweise auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.) Mo 08:00 - 11:30 Uhr Di 08:00 - 11:30 Uhr Mi 08:00 - 11:30 und 14:00 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 11:30 Uhr Fr 08:00 - 11:30 Uhr
Kontakt
Internet
Hochdorf (Hochdorf)
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
79095 Freiburg
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (In besonderen Fällen sind auch Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Absprache möglich.) Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 und 18:00 - 20:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Stadt Freiburg im Breisgau (Stadt Freiburg im Breisgau)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +497612010
Internet
Tiengen (Tiengen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 15:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +497612011570
E-Mail: ov-tiengen@stadt.freiburg.de
Opfingen (Opfingen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 18:00 - 20:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Sterbefälle und Nachlassangelegenheiten (Sterbefälle und Nachlassangelegenheiten)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Fax: +497612013198
E-Mail: sterbefall@stadt.freiburg.de
Register, Urkundenbestellung, Zentrale Dienste (Register, Urkundenbestellung, Zentrale Dienste)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +497612010
Fax: +497612013199
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Vertretung: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
- Darüber hinaus können erforderlich sein:
- Nachweis des berechtigten Interesses (Geschwister)
- Nachweis des rechtlichen Interesses (z.B. Schreiben Nachlassgericht)
Voraussetzungen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Antragsberechtigt sind folgende Personen über 16 Jahre:
- Ehegatte, Lebenspartner_in (eingetragene Lebenspartnerschaft) der verstorbenen Person
- Vorfahren der verstorbenen Person, beispielsweise Eltern
- Nachfahren der verstorbenen Person, beispielsweise Kinder, Enkel und Urenkel
- Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
- sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichtes
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Freiburg im Breisgau
- § 60 Personenstandsgesetz (PStG) (Sterbeurkunde)
- § 62 Personenstandsgesetz (PStG) (Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht)
- § 50 Verordnung zur Ausführung des Personenstandgesetzes (PStV) (Mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister)
- § 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) (Erhebung von Gebühren und Auslagen) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)
Rechtsbehelf
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Gegen die Entscheidung der zuständigen Stelle können Sie mittels Widerspruch oder Klage vorgehen. Die Entscheidung wird dann überprüft. Ob Widerspruch oder ob Klage zu erheben ist sowie Details hierzu stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides. Im Fall einer überlangen Bearbeitungsdauer steht Ihnen zudem die Untätigkeitsklage als Rechtsbehelf offen.
Verfahrensablauf
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Sie können die Urkunde über diese offizielle Homepage der Stadt Freiburg bequem online bestellen. Nutzen Sie hierzu unseren Bestellassistenten. Die Gebühren zahlen Sie per Paypal, Kreditkarte oder Giropay. Die Urkunde wird Ihnen per Post zugeschickt.
Sie können die Urkunde auch telefonisch bestellen.
Fristen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Keine
Bearbeitungsdauer
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Die Urkunde ist nach maximal 5 (zuzüglich Postweg) Werktagen versand- oder abholbereit.
Kosten
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Sterbeurkunde EUR 20,00
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg