Sterbeurkunde beantragen
Hinweise für Karlsruhe
Beschreibung
Hinweise für Karlsruhe
Sie benötigen eine Sterbeurkunde, wenn Sie die Bestattung vorbereiten (beispielsweise Einsargung, Überführung), den Nachlass abwickeln oder Leistungen von gesetzlichen oder privaten Versicherungen in Anspruch nehmen wollen.
Die Sterbeurkunde enthält
- die Vornamen und den Familiennamen des verstorbenen Menschen,
- gegebenenfalls Geburtsnamen,
- Ort und Tag der Geburt,
- den letzten Wohnsitz,
- den Familienstand,
- die Vornamen und der Familienname des Ehegatten oder Lebenspartners beziehungsweise der Lebenspartnerin zum Zeitpunkt des Todes. Dies gilt auch, wenn der andere Ehegatte oder Lebenspartner beziehungsweise die andere Lebenspartnerin vorher verstorben ist. Dies gilt nicht, wenn zu Lebzeiten die Ehe geschieden oder die Lebenspartnerschaft aufgelöst wurde.
- den Sterbeort und
- den Zeitpunkt des Todes.
Der beglaubigte Ausdruck aus dem Sterberegister gibt die Einträge des Sterberegisters wieder.
Eine Internationale Sterbeurkunde ist eine mehrsprachige Sterbeurkunde, sodass Sie für die Verwendung im Ausland keine Übersetzung benötigen. Sie gilt in allen Staaten, die sich dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angeschlossen haben. Im Anhang des Übereinkommens finden Sie eine Auflistung der Vertragsstaaten.
Online-Dienst
Urkundenbestellung online
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Die Urkunden können mit dem Formular direkt online bestellt und bezahlt werden.
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Ansprechpartner
Stadt Karlsruhe (Stadt Karlsruhe)
Adresse
Hausanschrift
Großempfängerpostfach
76124 Karlsruhe
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 17:00 Uhr Di 08:00 - 17:00 Uhr Mi 08:00 - 17:00 Uhr Do 08:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 17:00 Uhr
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Standesamt Karlsruhe Stadt (Standesamt Karlsruhe Stadt)
Adresse
Hausanschrift
Großempfängerpostfach
76124 Karlsruhe
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.) Mo 08:00 - 12:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr 24.12.2024 bis 24.12.2024 Heiligabend, ganztags geschlossen 25.12.2024 bis 25.12.2024 1. Weihnachtsfeiertag, ganztags geschlossen 26.12.2024 bis 26.12.2024 2. Weihnachtsfeiertag, ganztags geschlossen 27.12.2024 bis 30.12.2024 Stadtverwaltung geschlossen 31.12.2024 bis 31.12.2024 Silvester, ganztags geschlossen 01.01.2025 bis 01.01.2025 Neujahr, ganztags geschlossen
Kontakt
Internet
Standesamt Grötzingen (Standesamt Grötzingen)
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.) Mo geschlossen Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0721 133 7614
Internet
Standesamt Neureut (Standesamt Neureut)
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Großempfängerpostfach
76124 Karlsruhe
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Sprechzeiten nach vorheriger Terminvereinbarung unter 0721 7805-0) Mo 08:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr nachmittags eingeschränkt nach Verfügbarkeit Do 08:00 - 12:00 und 13:30 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr nachmittags geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: 0721 7805 142
Telefon Festnetz: 0721 7805 0
Fax: 0721 7805 150
E-Mail: neureut@karlsruhe.de
Standesamt Wettersbach (Standesamt Wettersbach)
Adresse
Hausanschrift
Großempfängerpostfach
76124 Karlsruhe
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di geschlossen Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Standesamt Durlach (Standesamt Durlach)
Adresse
Großempfängerpostfach
76124 Karlsruhe
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 0721 133 1932
Telefon Festnetz: 0721 133 1931
Telefon Festnetz: 0721 133 1933
Telefon Festnetz: 0721 133 1934
Telefon Festnetz: 0721 133 2900
E-Mail: standesamt@durlach.karlsruhe.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Karlsruhe
- bei persönlichem Erscheinen: Personalausweis oder Reisepass
- bei Vertretung: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person und Ausweis des oder der Bevollmächtigten
- unter Umständen: Angabe des Sterbetages
- Darüber hinaus können erforderlich sein:
- Nachweis des rechtlichen Interesses
- Nachweis des berechtigten Interesses (Geschwister)
Voraussetzungen
Hinweise für Karlsruhe
- Sie sind 16 Jahre alt.
- Sie gehören zu folgendem Personenkreis:
- Ehemann oder Ehefrau, Lebenspartner oder Lebenspartnerin der verstorbenen Person
- Eltern, Großeltern und Urgroßeltern sowie Kinder, Enkel und Urenkel der verstorbenen Person
- Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
- sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichtes
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Karlsruhe
- § 60 Sterbeurkunde
- § 62 Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht
Verordnung zur Ausführung des Personenstandgesetzes - PStV:
- § 50 Mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister
§ 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) (Erhebung von Gebühren und Auslagen) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)
Rechtsbehelf
Hinweise für Karlsruhe
Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht.
Verfahrensablauf
Hinweise für Karlsruhe
Es ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk sich der Sterbefall ereignet hat.
Persönliche Vorsprache und Abholung der Urkunden nach vorheriger Terminvereinbarung
Sie können die Urkunde persönlich beim Standesamt des Sterbeortes beantragen und die Gebühr sofort bezahlen.
- Bitte beachten:
Beim Standesamt Karlsruhe-Stadt ist keine persönliche Vorsprache zur Urkundenbestellung möglich.
Sie können sich bei Antragstellung oder Abholung der Urkunde auch vertreten lassen Dann sind zusätzlich eine Kopie Ihres Personalausweises oder Passes, eine Vollmacht sowie der Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen.
Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nur möglich, wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vorlegen.
Urkundenbestellung online
Die Urkunden können direkt online bestellt und bezahlt werden.
Nachdem das Formular "Urkundenbestellung online" vollständig ausgefüllt ist, wird "Online Einreichen mit Bezahlsystem" ausgewählt.
Es gibt folgende Bezahlmöglichkeiten:
- Zahlen per Giropay - Onlineüberweisung
Ein Online-Banking-Konto bei einer an giropay teilnehmenden Bank ist Voraussetzung. Über ePayBL wird man sicher und direkt zum Online-Banking der Bank oder Sparkasse geleitet.
Derzeit teilnehmenden Banken:
BBBank, Postbank, Sparkassen, Deutsche Kreditbank, Volks- und Raiffeisenbanken, GLS Gemeinschaftsbank, PSD-Bank, Comdirect Bank, Merkur Bank, MLP, Cronbank, Bankhaus Ellwanger & Geiger, Bank Schilling & Co., Bankhaus Bauer sowie die CVW Privatbank AG. - Zahlen per Lastschrift (nicht möglich über Schweizer Bankkonten)
Die fällige Gebühr wird von uns einmalig eingezogen. - Zahlen via PayPal
Voraussetzung ist ein PayPal-Konto.
Der Versand der Urkunde/n erfolgt per Post.
Urkundenbestellung per Post
Für diesen Bestellweg ist das Formular "Urkundenbestellung per Post" zu verwenden.
Wenn das Formular vollständig ausgefüllt ist, wird es ausgedruckt und unterschrieben.
Die Gebühren können wie folgt gezahlt werden:
- Verrechnungsscheck
Der Urkundenbestellung wird ein Verrechnungsscheck beigefügt. - Vorkasse
Die Gebühr wird vorab an das Standesamt Karlsruhe überwiesen.
Bankverbindung:
Sparkasse Karlsruhe
IBAN: DE66 6605 0101 0009 0009 69
BIC: KARSDE66XXX
Verwendungszweck (bitte unbedingt angeben): 1.320.12.23.06
Der Urkundenbestellung wird als Nachweis der Überweisung entweder eine Kopie des Überweisungsträgers oder ein Ausdruck aus dem Online-Banking beigefügt.
Das Formular und der Nachweis über die Vorkasse beziehungsweise der Verrechnungsscheck werden an das Standesamt Karlsruhe-Stadt geschickt.
Zu beachten:
- Eine Urkundenbestellung per Telefon oder Fax ist nicht möglich.
- Die Stornogebühr für bestellte und vorab bezahlte Urkunden, deren Register (z. B. Geburtenregister) sich nicht bei den Karlsruher Standesämtern befinden, beträgt 20 Euro.
Fristen
Hinweise für Karlsruhe
Keine.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Karlsruhe
Die Bearbeitungsdauer beträgt aktuell 4 bis 6 Wochen.
Kosten
Hinweise für Karlsruhe
- Sterbeurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister: je EUR 20,00
- Internationale Sterbeurkunde: je EUR 20,00
Gebührenfrei sind Ausfertigungen der Sterbeurkunden zum Nachweis des Sterbefalls für
- die Krankenkasse,
- die gesetzliche Rentenversicherung und
- das Versorgungs- und Sozialamt.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Karlsruhe
Das Standesamt Karlsruhe stellt nur dann standesamtliche Urkunden aus,
- wenn sich die Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Todesfall in Karlsruhe ereignet hat und
- die Frist für die Führung der Personenstandsbücher noch nicht abgelaufen ist.
Fristen für die Führung der Personenstandsbücher
Es gelten folgende Fristen:
- Geburtenregister 110 Jahre
- Eheregister 80 Jahre
- Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre
- Sterberegister 30 Jahre
Nach Ablauf der Fortführungsfristen werden die Personenstandsregister bzw. –bücher an das Stadtarchiv Karlsruhe abgeben. Nachweise aus älteren Registern sind dort erhältlich.
Weitere Informationen: Stadtarchiv Karlsruhe
Ebenso werden Lebenspartnerschaftsurkunden ausgestellt, wenn die eingetragene Lebenspartnerschaft nicht beim Standesamt, sondern beim Ordnungs- und Bürgeramt der Stadt Karlsruhe oder beim Landratsamt Karlsruhe begründet wurde.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg