Sterbeurkunde beantragen
Hinweise für Heilbronn
Beschreibung
Hinweise für Heilbronn
Sie benötigen eine Sterbeurkunde, wenn Sie die Bestattung vorbereiten (beispielsweise Einsargung, Überführung), den Nachlass abwickeln oder Leistungen von gesetzlichen oder privaten Versicherungen in Anspruch nehmen wollen.
Die Sterbeurkunde enthält
- die Vornamen und den Familiennamen des verstorbenen Menschen,
- gegebenenfalls Geburtsnamen,
- Ort und Tag der Geburt,
- gegebenenfalls Geburtsnamen,
- Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, wenn sich die Zugehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt.
- den letzten Wohnsitz,
- den Familienstand,
- die Vornamen und der Familienname des Ehegatten oder Lebenspartners beziehungsweise der Lebenspartnerin zum Zeitpunkt des Todes. Dies gilt auch, wenn der andere Ehegatte oder Lebenspartner beziehungsweise die andere Lebenspartnerin vorher verstorben ist. Dies gilt nicht, wenn zu Lebzeiten die Ehe geschieden oder die Lebenspartnerschaft aufgelöst wurde.
- den Sterbeort und
- den Zeitpunkt des Todes.
Der beglaubigte Ausdruck aus dem Sterberegister gibt die Einträge des Sterberegisters wieder.
Eine Internationale Sterbeurkunde ist eine mehrsprachige Sterbeurkunde, sodass Sie für die Verwendung im Ausland keine Übersetzung benötigen. Sie gilt in allen Staaten, die sich dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angeschlossen haben. Im Anhang des Übereinkommens finden Sie eine Auflistung der Vertragsstaaten.
Online-Dienste
Personenstandsurkunde beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Personenstandsurkunde beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Standesamt (Standesamt)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Stadt Heilbronn (Stadt Heilbronn)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 07131 56 0
Fax: 07131 56 2999
E-Mail: posteingang@heilbronn.de
De-Mail: posteingang@heilbronn.de-mail.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Heilbronn
- gültiger Personalausweis / Reisepass bzw. bei elektronischer Beantragung: Ausweiskopie
- bei Vertretung: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person und Ausweis des oder der Bevollmächtigten
- unter Umständen: Angabe des Sterbetages
- ggf. Nachweis des rechtlichen Interesses: beispielsweise Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel
- bei elektronischer oder postalischer Beantragung: Nachweis über die Bezahlung der Gebühr
Voraussetzungen
Hinweise für Heilbronn
- Sie sind 16 Jahre alt.
- Sie gehören zu folgendem Personenkreis:
- Ehemann oder Ehefrau, Lebenspartner oder Lebenspartnerin der verstorbenen Person
- Eltern, Großeltern und Urgroßeltern sowie Kinder, Enkel und Urenkel der verstorbenen Person
- Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
- sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichtes
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Heilbronn
- § 60 Personenstandsgesetz (PStG) (Sterbeurkunde)
- § 62 Personenstandsgesetz (PStG) (Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht)
- § 50 Verordnung zur Ausführung des Personenstandgesetzes (PStV) (Mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister)
- § 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) (Erhebung von Gebühren und Auslagen) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)
Rechtsbehelf
Hinweise für Heilbronn
Jede Entscheidung, die angefochten werden kann, ergeht mit einer besonderen Belehrung, welcher Rechtsbehelf hiergegen möglich ist und ob dabei bestimmte Voraussetzungen zu beachten sind (wie z.B. Schriftform, Frist, etc.). Entscheidungen, die keine Belehrung enthalten, sind grundsätzlich rechtskräftig.
Verfahrensablauf
Hinweise für Heilbronn
Sie können die Urkunden zu unseren Öffnungszeiten persönlich beim Standesamt im Rathaus, Marktplatz 7, 1. Stock, Zimmer 155 und 156, beantragen und in der Regel auch sofort mitnehmen. Bitte bringen Sie hierzu ein gültiges Ausweisdokument mit.
Sie haben aber auch die Möglichkeit die Urkunden die Urkunden über ServiceBW zu beantragen.
Alternativ können Sie diese auch per Post anfordern. Sie können dazu den entsprechenden Vordruck herunterladen, ausfüllen und uns per Post oder Fax zusenden. Bitte überweisen Sie vorab den Betrag unter Angabe des Verwendungszwecks „1.0500.100003 – Urkundenanforderung“ auf das auf dem Vordruck genannte Konto der Stadtkasse Heilbronn und legen Sie den Zahlungsnachweis bei. Die Erteilung einer Abbuchungsermächtigung ist leider nicht möglich. Briefmarken können wir nicht als Zahlungsmittel annehmen.
Bitte senden Sie uns bei postalischer oder elektronischer Bestellung ebenfalls eine Kopie Ihres Ausweises oder Passes mit.
Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nur möglich, wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vorlegen.
Fristen
Hinweise für Heilbronn
keine
Kosten
Hinweise für Heilbronn
Die Gebühren sind landeseinheitlich geregelt. Sämtliche deutsch- oder mehrsprachigen Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunden kosten 20,00 Euro.
Gebührenfrei sind Ausfertigungen der Sterbeurkunden zum Nachweis des Sterbefalls für
- die Krankenkasse,
- die gesetzliche Rentenversicherung und
- das Versorgungs- und Sozialamt.
Wenn Sie die Unterlagen über das Serviceportal einreichen möchten, bitten wir um Überweisung auf das Konto der Stadt Heilbronn: IBAN: DE51 6205 0000 0000 0008 59, BIC: HEISDE66XXX; Verwendungszweck: 1.0500.100003 - Urkundenanforderung
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Heilbronn
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg