Umzug innerhalb der Stadt Ulm
Hinweise für Ulm
Beschreibung
Hinweise für Ulm
Wenn Sie innerhalb Ihrer Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie Ihrer Stadt oder Gemeinde Ihre neue Adresse mitteilen.
Online-Dienste
Terminvereinbarung bei den Bürgerdiensten in der Olgastraße 66, 89073 Ulm
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Formular a) (Wohnungsgeberbescheinigung) muss ausgefüllt und unterschrieben sein, eine weitere Bearbeitung ist sonst nicht möglich.
- Formular b) muss ausgefüllt werden.
- Für JEDEN, auch für die antragsstellende Person: eingescannter Personalausweis oder Reisepass (ggf. Ausweise weiterer Familienmitglieder)
- ggf. Aufenthaltstitel und Pass
Bitte beachten Sie: Eine Anmeldung online ist nur möglich, wenn sie einen HAUPTWOHNSITZ anmelden. Die Anmeldung eines Nebenwohnsitzes muss persönlich im Bürgeramt vorgenommen werden.
Voraussetzungen
Hinweise für Ulm
Sie ziehen innerhalb derselben Kommune (Stadt oder Gemeinde) um.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Ulm
- § 17 Anmeldung, Abmeldung
- § 19 Mitwirkung des Wohnungsgebers
- § 25 Mitwirkungspflichten der meldepflichtigen Person
Rechtsbehelf
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-
Verfahrensablauf
Hinweise für Ulm
Um sich umzumelden, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.
Tipp: Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls ummelden, wenn
- diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und
- diese mit Ihnen umziehen.
Fristen
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Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug ummelden.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitung in der Regel sofort vor Ort
Kosten
Hinweise für Ulm
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Ulm
Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie Bescheinigungen des Wohnungsgebers der Meldebehörde vor.
Sie erhalten eine Bestätigung der Ummeldung für Ihre Unterlagen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg