Wohnsitz Änderung

    Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden

    Hinweise für Konstanz

    Wenn Sie innerhalb Ihrer Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie Ihrer Stadt oder Gemeinde Ihre neue Adresse mitteilen.

    Beschreibung

    Hinweise für Konstanz

    Wenn Sie innerhalb Ihrer Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie Ihrer Stadt oder Gemeinde Ihre neue Adresse mitteilen.

    Derzeit wird in Baden-Württemberg der Online-Service zur elektronischen Wohnsitzanmeldung schrittweise eingeführt. Sie können sich bei der Stadtverwaltung Konstanz auch online ummelden.

    Online-Dienst

    Elektronische Wohnsitzanmeldung

    ID: L100022_6022443-6000771-null-null-293

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ortsverwaltung Litzelstetten (Ortsverwaltung Litzelstetten)

    Adresse

    Hausanschrift

    Großherzog-Friedrich-Straße 10

    78465 Konstanz

    Kontakt

    E-Mail: Litzelstetten@konstanz.de

    Telefon Festnetz: +49 7531 9423790

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ortsverwaltung Dingelsdorf (Ortsverwaltung Dingelsdorf)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    78465 Konstanz

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ortsverwaltung Dettingen-Wallhausen (Ortsverwaltung Dettingen-Wallhausen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kapitän-Romer-Straße 4

    78465 Konstanz

    Kontakt

    E-Mail: OV-Dettingen-Wallhausen@konstanz.de

    Telefon Festnetz: +49 7533 936813

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bürgerbüro (Bürgerbüro)

    Adresse

    Hausanschrift

    Untere Laube 24

    78462 Konstanz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7531 900 0

    Fax: +49 7531 900-2378

    E-Mail: buergerbuero@konstanz.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Konstanz

    Die zuständige Stelle kann von Ihnen die Vorlage von Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen. Dies können beispielsweise sein:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Heirats- oder Partnerschaftsurkunde, Scheidungsurteil
    • Ausweise der Familienangehörigen
      Für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, müssen Sie eine Geburtsurkunde mitbringen.
    • Bescheinigung des Wohnungsgebers

    Tipp: Sie können die Anschrift auf Ihrem Personalausweis gleichzeitig mit der Ummeldung in Ihrer Stadt oder Gemeinde aktualisieren.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Konstanz

    Sie ziehen innerhalb derselben Kommune (Stadt oder Gemeinde) um.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Konstanz

    -

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Konstanz

    Um sich umzumelden, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.

    Tipp: Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls ummelden, wenn

    • diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und
    • diese mit Ihnen umziehen.

    Fristen

    Hinweise für Konstanz

    Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug ummelden.

    Bearbeitungsdauer

    Bearbeitung in der Regel sofort vor Ort

    Kosten

    Hinweise für Konstanz

    -

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Konstanz

    Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie Bescheinigungen des Wohnungsgebers der Meldebehörde vor. Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch elektronisch möglich. In diesem Fall erhalten Sie ein Zuordnungsmerkmal, über das die Bestätigung des Wohnungsgebers erfolgt.

    Sie erhalten eine Bestätigung der Ummeldung für Ihre Unterlagen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en