Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden
Hinweise für Konstanz
Beschreibung
Hinweise für Konstanz
Wenn Sie innerhalb Ihrer Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie Ihrer Stadt oder Gemeinde Ihre neue Adresse mitteilen.
Derzeit wird in Baden-Württemberg der Online-Service zur elektronischen Wohnsitzanmeldung schrittweise eingeführt. Sie können sich bei der Stadtverwaltung Konstanz auch online ummelden.
Online-Dienst
Elektronische Wohnsitzanmeldung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Ortsverwaltung Litzelstetten (Ortsverwaltung Litzelstetten)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Servicezeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: Litzelstetten@konstanz.de
Telefon Festnetz: +49 7531 9423790
Internet
Ortsverwaltung Dingelsdorf (Ortsverwaltung Dingelsdorf)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Servicezeit (sonstige Termine nach Vereinbarung) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:30 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: Dingelsdorf@konstanz.de
Telefon Festnetz: +4975335295
Internet
Ortsverwaltung Dettingen-Wallhausen (Ortsverwaltung Dettingen-Wallhausen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: OV-Dettingen-Wallhausen@konstanz.de
Telefon Festnetz: +49 7533 936813
Internet
Bürgerbüro (Bürgerbüro)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Servicezeit (Besuche im Bürgerbüro sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich (siehe Hinweise unter Sonstiges). Das Bürgerbüro ist am Schmotzigen Donnerstag, 27. Februar 2025, ganztägig geschlossen. Am Rosenmontag, 03. März 2025, hat das Bürgerbüro bis 11:30 Uhr geöffnet.) Mo 07:30 - 17:00 Uhr Di 07:30 - 12:30 Uhr Mi 07:30 - 18:00 Uhr Do 07:30 - 12:30 Uhr Fr 07:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Konstanz
Die zuständige Stelle kann von Ihnen die Vorlage von Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen. Dies können beispielsweise sein:
- Personalausweis oder Reisepass
- Heirats- oder Partnerschaftsurkunde, Scheidungsurteil
- Ausweise der Familienangehörigen
Für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, müssen Sie eine Geburtsurkunde mitbringen. - Bescheinigung des Wohnungsgebers
Tipp: Sie können die Anschrift auf Ihrem Personalausweis gleichzeitig mit der Ummeldung in Ihrer Stadt oder Gemeinde aktualisieren.
Voraussetzungen
Hinweise für Konstanz
Sie ziehen innerhalb derselben Kommune (Stadt oder Gemeinde) um.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Konstanz
- § 17 Bundesmeldegesetz (BMG) (Anmeldung, Abmeldung)
- § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) (Mitwirkung des Wohnungsgebers)
- § 25 Bundesmeldegesetz (BMG) (Mitwirkungspflichten der meldepflichtigen Person)
- § 5 Baden-württembergisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz (BW AGBMG) (Führung und Aufgaben des zentralen Meldeportals)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Rechtsbehelf
Hinweise für Konstanz
-
Verfahrensablauf
Hinweise für Konstanz
Um sich umzumelden, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.
Tipp: Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls ummelden, wenn
- diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und
- diese mit Ihnen umziehen.
Fristen
Hinweise für Konstanz
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug ummelden.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitung in der Regel sofort vor Ort
Kosten
Hinweise für Konstanz
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Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Konstanz
Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie Bescheinigungen des Wohnungsgebers der Meldebehörde vor. Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch elektronisch möglich. In diesem Fall erhalten Sie ein Zuordnungsmerkmal, über das die Bestätigung des Wohnungsgebers erfolgt.
Sie erhalten eine Bestätigung der Ummeldung für Ihre Unterlagen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg