Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden
Beschreibung
Wenn Sie innerhalb Ihrer Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie Ihrer Stadt oder Gemeinde Ihre neue Adresse mitteilen.
Online-Dienste
Terminvereinbarungs-Service: Bürger-Service Edingen
Beschreibung
Hier können Sie Online Termine mit den Bürger-Service Edingen, Hauptstraße 60, zu den folgende Themen
- Ausweisangelegenheiten
- Meldeangelegenheiten
- Führungszeugnis / Gewerbezentralregister
- Führerschein
- Ausländerangelegenheiten
- Familienpass
- Fischereischein
- Sonstige Dienstleistungen
vereinbaren.
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Terminvereinbarungs-Service: Bürger-Service Edingen
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Hier können Sie Online Termine mit den Bürger-Service Edingen, Hauptstraße 60, zu den folgende Themen
- Ausweisangelegenheiten
- Meldeangelegenheiten
- Führungszeugnis / Gewerbezentralregister
- Führerschein
- Ausländerangelegenheiten
- Familienpass
- Fischereischein
- Sonstige Dienstleistungen
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Terminvereinbarungs-Service: Bürger-Service Neckarhausen
Beschreibung
Hier können Sie Online Termine mit den Bürger-Service Neckarhausen, Hauptstraße 389, zu den folgende Themen
- Ausweisangelegenheiten
- Meldeangelegenheiten
- Führungszeugnis / Gewerbezentralregister
- Führerschein
- Ausländerangelegenheiten
- Familienpass
- Sonstige Dienstleistungen
vereinbaren.
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Vertrauensniveau
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Terminvereinbarungs-Service: Bürger-Service Neckarhausen
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Hier können Sie Online Termine mit den Bürger-Service Neckarhausen, Hauptstraße 389, zu den folgende Themen
- Ausweisangelegenheiten
- Meldeangelegenheiten
- Führungszeugnis / Gewerbezentralregister
- Führerschein
- Ausländerangelegenheiten
- Familienpass
- Sonstige Dienstleistungen
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Ansprechpartner
Bürgerservice mit Pass- und Meldewesen -Ortsteil Neckarhausen- (Bürgerservice mit Pass- und Meldewesen -Ortsteil Neckarhausen-)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:15 Uhr Di 08:00 - 12:15 Uhr Mi 08:00 - 12:15 und 13:00 - 15:30 Uhr Do 08:00 - 12:15 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:15 Uhr
Kontakt
Internet
Bürgerservice mit Pass- und Meldewesen -Ortsteil Edingen- (Bürgerservice mit Pass- und Meldewesen -Ortsteil Edingen-)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:15 Uhr Di 08:00 - 12:15 Uhr Mi 08:00 - 12:15 und 13:00 - 15:30 Uhr Do 08:00 - 12:15 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:15 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Die zuständige Stelle kann von Ihnen die Vorlage von Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen. Dies können beispielsweise sein:
- Personalausweis oder Reisepass
- Heirats- oder Partnerschaftsurkunde, Scheidungsurteil
- Ausweise der Familienangehörigen
Für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, müssen Sie eine Geburtsurkunde mitbringen. - Bescheinigung des Wohnungsgebers (PDF)
Tipp: Sie können die Anschrift auf Ihrem Personalausweis gleichzeitig mit der Ummeldung in Ihrer Stadt oder Gemeinde aktualisieren.
Voraussetzungen
Sie ziehen innerhalb derselben Kommune (Stadt oder Gemeinde) um.
Rechtsgrundlage(n)
- § 17 Anmeldung, Abmeldung
- § 19 Mitwirkung des Wohnungsgebers
- § 25 Mitwirkungspflichten der meldepflichtigen Person
Rechtsbehelf
Keiner
Verfahrensablauf
Um sich umzumelden, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.
Tipp: Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls ummelden, wenn
- diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und
- diese mit Ihnen umziehen.
Fristen
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug ummelden.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitung in der Regel sofort vor Ort
Kosten
Innerhalb der vorgegebenen Frist in der Regel kostenfrei. In Abhängigkeit von einer örtlichen Gebührensatzung kann im Einzelfall allerdings eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie Bescheinigungen des Wohnungsgebers der Meldebehörde vor. Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch elektronisch möglich. In diesem Fall erhalten Sie ein Zuordnungsmerkmal, über das die Bestätigung des Wohnungsgebers erfolgt.
Sie erhalten eine Bestätigung der Ummeldung für Ihre Unterlagen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg