Änderung des Wohnsitzes innerhalb der Stadt Heilbronn melden
Hinweise für Heilbronn
Beschreibung
Hinweise für Heilbronn
Wenn Sie innerhalb der Stadt Heilbronn umziehen, müssen Sie der Stadtverwaltung Ihre neue Adresse mitteilen.
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Ansprechpartner
Stadt Heilbronn (Stadt Heilbronn)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 07131 56 0
Fax: 07131 56 2999
E-Mail: posteingang@heilbronn.de
De-Mail: posteingang@heilbronn.de-mail.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Heilbronn
- Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis/Kinderreisepass von allen umziehenden Personen
- Meldeschein
- Wohnungsgeberbestätigung
- Einverständniserklärung (auch formlos möglich)oder familiengerichtliche Entscheidung, falls unter 16-jährige Kinder nach einer Trennung erstmals aus der bisherigen gemeinsamen Wohnung bei einem Elternteil angemeldet werden sollen oder die Hauptwohnung zum anderen Elternteil gewechselt werden soll
- Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung I, falls vorhanden
Tipp: Bei persönlicher Vorsprache kann die Anschrift auf Ihrem Personalausweis gleichzeitig mit der Ummeldung in Ihrer Stadt oder Gemeinde aktualisiert werden.
Voraussetzungen
Hinweise für Heilbronn
Sie ziehen innerhalb der Stadt Heilbronn um.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Heilbronn
- § 17 Bundesmeldegesetz (BMG) (Anmeldung, Abmeldung)
- § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) (Mitwirkung des Wohnungsgebers)
- § 25 Bundesmeldegesetz (BMG) (Mitwirkungspflichten der meldepflichtigen Person)
- § 5 Baden-württembergisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz (BW AGBMG) (Führung und Aufgaben des zentralen Meldeportals)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Rechtsbehelf
Hinweise für Heilbronn
Jede Entscheidung, die angefochten werden kann, ergeht mit einer besonderen Belehrung, welcher Rechtsbehelf hiergegen möglich ist und ob dabei bestimmte Voraussetzungen zu beachten sind (wie z.B. Schriftform, Frist, etc.). Entscheidungen, die keine Belehrung enthalten, sind grundsätzlich rechtskräftig.
Verfahrensablauf
Hinweise für Heilbronn
Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.
Für deutsche Staatsangehörige, EU-Bürger und ausländische Staatsangehörige mit unbefristetem Aufenthalt muss die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug:
- bei den Bürgerämtern oder
- über das Serviceportal erfolgen.
Ausländische Staatsangehörige mit befristeter Aufenthaltsgenehmigung melden sich:
- bei der Ausländerbehörde im Rathaus
Tipp: Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls ummelden, wenn
- diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und
- diese mit Ihnen umziehen.
Fristen
Hinweise für Heilbronn
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug ummelden.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitung in der Regel sofort vor Ort
Kosten
Hinweise für Heilbronn
Die Ummeldung und Adress-Änderung von Personalausweisen und Reisepässen ist kostenlos.
Die Änderung von Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung I kostet 10,80 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
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Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie Bescheinigungen des Wohnungsgebers der Meldebehörde vor. Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch elektronisch möglich. In diesem Fall erhalten Sie ein Zuordnungsmerkmal, über das die Bestätigung des Wohnungsgebers erfolgt.
Sie erhalten eine Bestätigung der Ummeldung für Ihre Unterlagen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg