Wohnsitz ÄnderungOnline erledigen

    Änderung des Wohnsitzes innerhalb der Stadt Heilbronn melden

    Hinweise für Heilbronn

    Wenn Sie innerhalb der Stadt Heilbronn umziehen, müssen Sie der Stadtverwaltung Ihre neue Adresse mitteilen.

    Beschreibung

    Hinweise für Heilbronn

    Wenn Sie innerhalb der Stadt Heilbronn umziehen, müssen Sie der Stadtverwaltung Ihre neue Adresse mitteilen.

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Heilbronn (Stadt Heilbronn)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 7

    74072 Heilbronn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07131 56 0

    Fax: 07131 56 2999

    E-Mail: posteingang@heilbronn.de

    De-Mail: posteingang@heilbronn.de-mail.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

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    Bürgerämter (Bürgerämter)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 7

    74072 Heilbronn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7131 56 3800

    Fax: +49 7131 56 4780

    E-Mail: zentrales.buergeramt@heilbronn.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heilbronn

    • Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis/Kinderreisepass von allen umziehenden Personen
    • Meldeschein
    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Einverständniserklärung (auch formlos möglich)oder familiengerichtliche Entscheidung, falls unter 16-jährige Kinder nach einer Trennung erstmals aus der bisherigen gemeinsamen Wohnung bei einem Elternteil angemeldet werden sollen oder die Hauptwohnung zum anderen Elternteil gewechselt werden soll
    • Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung I, falls vorhanden

    Tipp: Bei persönlicher Vorsprache kann die Anschrift auf Ihrem Personalausweis gleichzeitig mit der Ummeldung in Ihrer Stadt oder Gemeinde aktualisiert werden.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heilbronn

    Sie ziehen innerhalb der Stadt Heilbronn um.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Heilbronn

    Jede Entscheidung, die angefochten werden kann, ergeht mit einer besonderen Belehrung, welcher Rechtsbehelf hiergegen möglich ist und ob dabei bestimmte Voraussetzungen zu beachten sind (wie z.B. Schriftform, Frist, etc.). Entscheidungen, die keine Belehrung enthalten, sind grundsätzlich rechtskräftig.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heilbronn

    Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.

    Für deutsche Staatsangehörige, EU-Bürger und ausländische Staatsangehörige mit unbefristetem Aufenthalt muss die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug:

    • bei den Bürgerämtern oder
    • über das Serviceportal erfolgen.

    Ausländische Staatsangehörige mit befristeter Aufenthaltsgenehmigung melden sich:

    • bei der Ausländerbehörde im Rathaus

    Tipp: Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls ummelden, wenn

    • diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und
    • diese mit Ihnen umziehen.

    Fristen

    Hinweise für Heilbronn

    Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug ummelden.

    Bearbeitungsdauer

    Bearbeitung in der Regel sofort vor Ort

    Kosten

    Hinweise für Heilbronn

    Die Ummeldung und Adress-Änderung von Personalausweisen und Reisepässen ist kostenlos.

    Die Änderung von Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung I kostet 10,80 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heilbronn

    Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie Bescheinigungen des Wohnungsgebers der Meldebehörde vor. Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch elektronisch möglich. In diesem Fall erhalten Sie ein Zuordnungsmerkmal, über das die Bestätigung des Wohnungsgebers erfolgt.

    Sie erhalten eine Bestätigung der Ummeldung für Ihre Unterlagen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en