Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden
Hinweise für Göppingen
Beschreibung
Hinweise für Göppingen
Wenn Sie innerhalb Ihrer Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie Ihrer Stadt oder Gemeinde Ihre neue Adresse mitteilen.
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Ansprechpartner
Bezirksamt Bezgenriet (Bezirksamt Bezgenriet)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 07161 650 15205
E-Mail: bezgenriet@goeppingen.de
Bezirksamt Holzheim (Bezirksamt Holzheim)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 07161 650-15310
E-Mail: holzheim@goeppingen.de
Bezirksamt Hohenstaufen (Bezirksamt Hohenstaufen)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 07161 650 15511
E-Mail: hohenstaufen@goeppingen.de
Bezirksamt Faurndau (Bezirksamt Faurndau)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 07161 650 15705
E-Mail: faurndau@goeppingen.de
Stadt Göppingen (Stadt Göppingen)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 07161 650-0
E-Mail: stadtverwaltung@goeppingen.de
Internet
Bürgerdienste: Bürgerbüro (Bürgerdienste: Bürgerbüro)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 07161 6503455
E-Mail: buergerbuero@goeppingen.de
Bezirksamt Bartenbach (Bezirksamt Bartenbach)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 07161 65015105
E-Mail: bartenbach@goeppingen.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Göppingen
Die zuständige Stelle kann von Ihnen die Vorlage von Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen. Dies können beispielsweise sein:
- Personalausweis oder Reisepass
- Heirats- oder Partnerschaftsurkunde, Scheidungsurteil
- Ausweise der Familienangehörigen
Für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, müssen Sie eine Geburtsurkunde mitbringen. - Bescheinigung des Wohnungsgebers
Tipp: Sie können die Anschrift auf Ihrem Personalausweis gleichzeitig mit der Ummeldung in Ihrer Stadt oder Gemeinde aktualisieren.
Voraussetzungen
Hinweise für Göppingen
Sie ziehen innerhalb derselben Kommune (Stadt oder Gemeinde) um.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Göppingen
- § 17 Bundesmeldegesetz (BMG) (Anmeldung, Abmeldung)
- § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) (Mitwirkung des Wohnungsgebers)
- § 25 Bundesmeldegesetz (BMG) (Mitwirkungspflichten der meldepflichtigen Person)
- § 5 Baden-württembergisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz (BW AGBMG) (Führung und Aufgaben des zentralen Meldeportals)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Rechtsbehelf
Keiner
Verfahrensablauf
Hinweise für Göppingen
Um sich umzumelden, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.
Tipp: Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls ummelden, wenn
- diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und
- diese mit Ihnen umziehen.
Fristen
Hinweise für Göppingen
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug ummelden.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitung in der Regel sofort vor Ort
Kosten
Innerhalb der vorgegebenen Frist in der Regel kostenfrei. In Abhängigkeit von einer örtlichen Gebührensatzung kann im Einzelfall allerdings eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Göppingen
Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie Bescheinigungen des Wohnungsgebers der Meldebehörde vor. Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch elektronisch möglich.
Sie erhalten eine Bestätigung der Ummeldung für Ihre Unterlagen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg