Wohnsitz Änderung

    Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden

    Hinweise für Stuttgart

    Wenn Sie innerhalb Ihrer Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie Ihrer Stadt oder Gemeinde Ihre neue Adresse mitteilen.

    Beschreibung

    Hinweise für Stuttgart

    Wenn Sie innerhalb Ihrer Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie Ihrer Stadt oder Gemeinde Ihre neue Adresse mitteilen.

    Online-Dienste

    Online beantragen (nur mit elektronischem Personalausweis)

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    Sprache

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    Sprache: de

    Online beantragen (nur mit elektronischem Personalausweis)

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Stuttgart (Stadt Stuttgart)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    70173 Stuttgart

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0711/216-0

    Fax: 0711/216-91237

    E-Mail: post@stuttgart.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Amt für öffentliche Ordnung, Bürgerbüros (Amt für öffentliche Ordnung, Bürgerbüros)

    Adresse

    Hausanschrift

    Eberhardstraße 39

    70173 Stuttgart

    Kontakt

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Stuttgart

    Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:

    • Ausgefüllter Meldeschein
    • Bescheinigung des Wohnungsgebers
    • Personalausweis oder Reisepass

    Ausweise der Familienangehörigen: Für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, müssen Sie die Geburtsurkunde vorlegen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Stuttgart

    Sie ziehen innerhalb derselben Kommune (Stadt oder Gemeinde) um.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Keiner

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Stuttgart

    Um sich online anzumelden, müssen Sie die Formulare ausgefüllt und unterschrieben inkl. einer Kopie Ihres Personalausweises / Reisepasses hochladen.

    Sie bekommen anschließend eine schriftliche Bestätigung in Form einer kostenlosen amtlichen Meldebestätigung. Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls anmelden, wenn diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und mit Ihnen umziehen.

    Fristen

    Hinweise für Stuttgart

    Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug ummelden.

    Bearbeitungsdauer

    Bearbeitung in der Regel sofort vor Ort

    Kosten

    Hinweise für Stuttgart

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Stuttgart

    Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie Bescheinigungen des Wohnungsgebers der Meldebehörde vor. Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch elektronisch möglich. In diesem Fall erhalten Sie ein Zuordnungsmerkmal, über das die Bestätigung des Wohnungsgebers erfolgt.

    Sie erhalten eine Bestätigung der Ummeldung für Ihre Unterlagen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en