Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden
Hinweise für Stuttgart
Beschreibung
Hinweise für Stuttgart
Wenn Sie innerhalb Ihrer Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie Ihrer Stadt oder Gemeinde Ihre neue Adresse mitteilen.
Online-Dienste
Online beantragen (nur mit elektronischem Personalausweis)
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Amt für öffentliche Ordnung, Bürgerbüros (Amt für öffentliche Ordnung, Bürgerbüros)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: buergerbueros@stuttgart.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Stuttgart
Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:
- Ausgefüllter Meldeschein
- Bescheinigung des Wohnungsgebers
- Personalausweis oder Reisepass
Ausweise der Familienangehörigen: Für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, müssen Sie die Geburtsurkunde vorlegen.
Voraussetzungen
Hinweise für Stuttgart
Sie ziehen innerhalb derselben Kommune (Stadt oder Gemeinde) um.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Stuttgart
- § 17 Bundesmeldegesetz (BMG) (Anmeldung, Abmeldung)
- § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) (Mitwirkung des Wohnungsgebers)
- § 25 Bundesmeldegesetz (BMG) (Mitwirkungspflichten der meldepflichtigen Person)
- § 5 Baden-württembergisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz (BW AGBMG) (Führung und Aufgaben des zentralen Meldeportals)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Rechtsbehelf
Keiner
Verfahrensablauf
Hinweise für Stuttgart
Um sich online anzumelden, müssen Sie die Formulare ausgefüllt und unterschrieben inkl. einer Kopie Ihres Personalausweises / Reisepasses hochladen.
Sie bekommen anschließend eine schriftliche Bestätigung in Form einer kostenlosen amtlichen Meldebestätigung. Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls anmelden, wenn diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und mit Ihnen umziehen.
Fristen
Hinweise für Stuttgart
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug ummelden.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitung in der Regel sofort vor Ort
Kosten
Hinweise für Stuttgart
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Stuttgart
Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie Bescheinigungen des Wohnungsgebers der Meldebehörde vor. Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch elektronisch möglich. In diesem Fall erhalten Sie ein Zuordnungsmerkmal, über das die Bestätigung des Wohnungsgebers erfolgt.
Sie erhalten eine Bestätigung der Ummeldung für Ihre Unterlagen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg