Gewerbe ummelden
Hinweise für Laupheim
Beschreibung
Hinweise für Laupheim
Eine Gewerbeummeldung kann aus den folgenden Gründen notwendig sein:
- Sie verlegen den Sitz Ihres Unternehmens innerhalb der Gemeinde oder Stadt.
In diesem Fall müssen Sie die Gewerbeummeldung auch vornehmen, wenn Sie den Standort einer unselbstständigen Zweigniederlassung wechseln. - Sie wechseln den Gegenstand Ihres Gewerbes.
- Sie wollen den Gegenstand Ihres Gewerbes auf Waren oder Dienstleistungen ausdehnen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.
Auch wenn Sie reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten ausüben oder ein Reisegewerbe betreiben, müssen Sie eine Gewerbeummeldung vornehmen, falls Sie den Gewerbegegenstand ändern oder auf andere Waren oder Dienstleistungen ausdehnen möchten.
Achtung: Wenn Sie Ihr Gewerbe in eine andere Gemeinde oder Stadt verlegen möchten, reicht eine Gewerbeummeldung nicht aus. Sie müssen in diesem Fall Ihr Gewerbe erst am alten Standort abmelden und anschließend am neuen Standort wieder anmelden.
Anzeigepflichtig für die Ummeldung sind
- bei Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende,
- bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG, BGB-Gesellschaft) alle geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter und
- bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Polizeibehörde (Polizeibehörde)
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 13:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Laupheim
ausgefülltes Formular
Voraussetzungen
Hinweise für Laupheim
Sie möchten
- den Sitz Ihres Unternehmens innerhalb der Gemeinde oder Stadt verlegen
- den Standort einer unselbständigen Niederlassung wechseln
- den Gegenstand Ihres Gewerbes wechseln oder
- den Gegenstand Ihres Gewerbes auf Waren oder Dienstleistungen ausdehnen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Laupheim
- § 14 Gewerbeordnung (GewO) (Anzeigepflicht)
- § 15 Gewerbeordnung (GewO) (Empfangsbescheinigung)
- § 55c Gewerbeordnung (GewO) (Anzeigepflicht bei Reisegewerbe)
- § 3a Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) (elektronische Kommunikation)
- § 6b Absatz 1 GewO und § 71a ff. LVwVfG in Verbindung mit §§ 1 ff. des Gesetzes über einheitliche Ansprechpartner für das Land Baden-Württemberg (EAG BW) (Verfahren über eine einheitliche Stelle, einheitliche Ansprechpartner)
Rechtsbehelf
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nicht vorhanden
Verfahrensablauf
Hinweise für Laupheim
Sie müssen Ihr Gewerbe schriftlich oder in elektronischer Form bei der zuständigen Stelle ummelden. Eine einfache E-Mail genügt nicht. Die Ummeldung können Sie auch über das Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner vornehmen.
Verwenden Sie dafür das Formular "Gewerbe-Ummeldung". Es liegt in Ihrer Gemeinde aus beziehungsweise steht auch, je nach Angebot Ihrer Gemeinde, zum Download zur Verfügung.
Wenn Sie die Anzeige schriftlich einreichen, müssen Sie das Formular unterschreiben.
Wenn Sie nicht selbst das Gewerbe ummelden beziehungsweise die gesetzliche Vertretung es nicht selbst ummeldet, benötigt die mit der Ummeldung beauftragte Person eine schriftliche Vollmacht.
Melden Sie das Gewerbe schriftlich beziehungsweise elektronisch um, erhalten Sie innerhalb von drei Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeummeldung mit der Gebührenrechnung zugeschickt. Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie die Bestätigung direkt ausgehändigt.
Die für die Ummeldung zuständige Stelle leitet die Anzeige der Gewerbeummeldung an andere Stellen wie zum Beispiel das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.
Hinweis: Ist eine Erlaubnis erforderlich und liegt diese nicht vor, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung des Betriebes untersagen.
Fristen
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Sie müssen Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung oder Änderung beziehungsweise der Erweiterung des Gewerbegegenstands ummelden.
Bearbeitungsdauer
Wenn Sie das Formular korrekt ausgefüllt haben und Ihre Unterlagen vollständig sind, bescheinigt Ihnen die zuständige Stelle den Empfang Ihrer Ummeldung bei persönlicher Vorsprache sofort. Bei schriftlicher oder elektronischer Ummeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Ummeldung innerhalb von 3 Tagen.
Kosten
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Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Hinweise (Besonderheiten)
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Diese Dienstleistung stellt die Stadt Laupheim über das Portal www.service-bw.de digital zur Verfügung
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg