Gewerbe Ummeldung

    Gewerbe ummelden

    Hinweise für Laupheim

    Eine Gewerbeummeldung kann aus den folgenden Gründen notwendig sein:

    Beschreibung

    Hinweise für Laupheim

    Eine Gewerbeummeldung kann aus den folgenden Gründen notwendig sein:

    • Sie verlegen den Sitz Ihres Unternehmens innerhalb der Gemeinde oder Stadt.
      In diesem Fall müssen Sie die Gewerbeummeldung auch vornehmen, wenn Sie den Standort einer unselbstständigen Zweigniederlassung wechseln.
    • Sie wechseln den Gegenstand Ihres Gewerbes.
    • Sie wollen den Gegenstand Ihres Gewerbes auf Waren oder Dienstleistungen ausdehnen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.

    Auch wenn Sie reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten ausüben oder ein Reisegewerbe betreiben, müssen Sie eine Gewerbeummeldung vornehmen, falls Sie den Gewerbegegenstand ändern oder auf andere Waren oder Dienstleistungen ausdehnen möchten.

    Achtung: Wenn Sie Ihr Gewerbe in eine andere Gemeinde oder Stadt verlegen möchten, reicht eine Gewerbeummeldung nicht aus. Sie müssen in diesem Fall Ihr Gewerbe erst am alten Standort abmelden und anschließend am neuen Standort wieder anmelden.

    Anzeigepflichtig für die Ummeldung sind

    • bei Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende,
    • bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG, BGB-Gesellschaft) alle geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter und
    • bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter.

    Online-Dienst

    Gewerbe ummelden

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Polizeibehörde (Polizeibehörde)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    88471 Laupheim

    Lieferanschrift

    Marktplatz 1

    88471 Laupheim

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07392704155

    Fax: 07392704256

    E-Mail: polizeibehoerde@laupheim.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Laupheim

    ausgefülltes Formular

    Voraussetzungen

    Hinweise für Laupheim

    Sie möchten

    • den Sitz Ihres Unternehmens innerhalb der Gemeinde oder Stadt verlegen
    • den Standort einer unselbständigen Niederlassung wechseln
    • den Gegenstand Ihres Gewerbes wechseln oder
    • den Gegenstand Ihres Gewerbes auf Waren oder Dienstleistungen ausdehnen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Laupheim

    nicht vorhanden

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Laupheim

    Sie müssen Ihr Gewerbe schriftlich oder in elektronischer Form bei der zuständigen Stelle ummelden. Eine einfache E-Mail genügt nicht. Die Ummeldung können Sie auch über das Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner vornehmen.

    Verwenden Sie dafür das Formular "Gewerbe-Ummeldung". Es liegt in Ihrer Gemeinde aus beziehungsweise steht auch, je nach Angebot Ihrer Gemeinde, zum Download zur Verfügung.

    Wenn Sie die Anzeige schriftlich einreichen, müssen Sie das Formular unterschreiben.

    Wenn Sie nicht selbst das Gewerbe ummelden beziehungsweise die gesetzliche Vertretung es nicht selbst ummeldet, benötigt die mit der Ummeldung beauftragte Person eine schriftliche Vollmacht.

    Melden Sie das Gewerbe schriftlich beziehungsweise elektronisch um, erhalten Sie innerhalb von drei Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeummeldung mit der Gebührenrechnung zugeschickt. Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie die Bestätigung direkt ausgehändigt.

    Die für die Ummeldung zuständige Stelle leitet die Anzeige der Gewerbeummeldung an andere Stellen wie zum Beispiel das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.

    Hinweis: Ist eine Erlaubnis erforderlich und liegt diese nicht vor, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung des Betriebes untersagen.

    Fristen

    Hinweise für Laupheim

    Sie müssen Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung oder Änderung beziehungsweise der Erweiterung des Gewerbegegenstands ummelden.

    Bearbeitungsdauer

    Wenn Sie das Formular korrekt ausgefüllt haben und Ihre Unterlagen vollständig sind, bescheinigt Ihnen die zuständige Stelle den Empfang Ihrer Ummeldung bei persönlicher Vorsprache sofort. Bei schriftlicher oder elektronischer Ummeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Ummeldung innerhalb von 3 Tagen.

    Kosten

    Hinweise für Laupheim

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Laupheim

    Diese Dienstleistung stellt die Stadt Laupheim über das Portal www.service-bw.de digital zur Verfügung

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en