Gewerbe Ummeldung

    Gewerbe ummelden

    Hinweise für Fellbach

    Eine Gewerbeummeldung kann aus den folgenden Gründen notwendig sein:

    Beschreibung

    Hinweise für Fellbach

    Eine Gewerbeummeldung kann aus den folgenden Gründen notwendig sein:

    • Sie verlegen den Sitz Ihres Unternehmens innerhalb der Gemeinde oder Stadt.
      In diesem Fall müssen Sie die Gewerbeummeldung auch vornehmen, wenn Sie den Standort einer unselbstständigen Zweigniederlassung wechseln.
    • Sie wechseln den Gegenstand Ihres Gewerbes.
    • Sie wollen den Gegenstand Ihres Gewerbes auf Waren oder Dienstleistungen ausdehnen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.

    Auch wenn Sie reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten ausüben oder ein Reisegewerbe betreiben, müssen Sie eine Gewerbeummeldung vornehmen, falls Sie den Gewerbegegenstand ändern oder auf andere Waren oder Dienstleistungen ausdehnen möchten.

    Achtung: Wenn Sie Ihr Gewerbe in eine andere Gemeinde oder Stadt verlegen möchten, reicht eine Gewerbeummeldung nicht aus. Sie müssen in diesem Fall Ihr Gewerbe erst am alten Standort abmelden und anschließend am neuen Standort wieder anmelden.

    Anzeigepflichtig für die Ummeldung sind

    • bei Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende,
    • bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG, BGB-Gesellschaft) alle geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter und
    • bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter.

    Online-Dienste

    Gewerbe - Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung | Onlineantrag

    ID: L100022_6005373-6006203-6-6017024-258

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

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    Sprache: de

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gewerbe- und Gaststättenrecht (Gewerbe- und Gaststättenrecht)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    70734 Fellbach

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 13:00 Uhr Terminvereinbarung wird empfohlen Di 08:00 - 13:00 Uhr Terminvereinbarung wird empfohlen Mi 08:00 - 13:00 Uhr Terminvereinbarung wird empfohlen Do 13:00 - 18:00 Uhr Terminvereinbarung wird empfohlen Fr 08:00 - 13:00 Uhr Terminvereinbarung wird empfohlen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0711 58510

    E-Mail: gewerbeamt@fellbach.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Fellbach

    ausgefülltes Formular

    Voraussetzungen

    Hinweise für Fellbach

    Sie möchten

    • den Sitz Ihres Unternehmens innerhalb der Gemeinde oder Stadt verlegen
    • den Standort einer unselbständigen Niederlassung wechseln
    • den Gegenstand Ihres Gewerbes wechseln oder
    • den Gegenstand Ihres Gewerbes auf Waren oder Dienstleistungen ausdehnen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keinen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Fellbach

    Online Verfahrensablauf

    eMeldung (Gewerbe An-/ Um-/ Abmeldung – Online)

    Mit der eMeldung haben Sie die Möglichkeit Ihre Gewerbemeldungen direkt über die Internetseite zu erfassen und elektronisch an das Gewerbeamt zu übertragen.

    Sie werden bei der Eingabe Ihrer Daten von einem Assistenten geführt. Der Assistent zeigt in einer Zeitleiste stets den aktuellen Stand der Meldung an. Eingabefelder und Karteikarten stehen nur dann zur Verfügung, wenn die fachlichen Bedingungen für eine Eingabe erfüllt sind. Pflichtfelder (z.B. Tätigkeit) können nicht übersprungen werden.

    Die Behörde bescheinigt innerhalb von 3 Tagen nach Posteingang den Empfang mangelfreier Anzeigen. Die tatsächliche Bearbeitungszeit kann sich verzögern, wenn die erforderlichen Unterlagen nicht oder nicht vollständig eingereicht werden. Für die Gewerbeanzeige einer juristischen Person ist die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich. Wenden Sie sich dazu bitte an die Mitarbeiter des Gewerbeamtes.

    Zur Online eMeldung bitte hier klicken.

    Offlline Verfahrensablauf

    Sie müssen Ihr Gewerbe schriftlich oder in elektronischer Form bei der zuständigen Stelle ummelden. Eine einfache E-Mail genügt nicht. Die Ummeldung können Sie auch über das Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner vornehmen.

    Verwenden Sie dafür das Formular "Gewerbe-Ummeldung". Es liegt in Ihrer Gemeinde aus beziehungsweise steht auch, je nach Angebot Ihrer Gemeinde, zum Download zur Verfügung.

    Wenn Sie die Anzeige schriftlich einreichen, müssen Sie das Formular unterschreiben.

    Wenn Sie nicht selbst das Gewerbe ummelden beziehungsweise die gesetzliche Vertretung es nicht selbst ummeldet, benötigt die mit der Ummeldung beauftragte Person eine schriftliche Vollmacht.

    Melden Sie das Gewerbe schriftlich beziehungsweise elektronisch um, erhalten Sie innerhalb von drei Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeummeldung mit der Gebührenrechnung zugeschickt. Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie die Bestätigung direkt ausgehändigt.

    Die für die Ummeldung zuständige Stelle leitet die Anzeige der Gewerbeummeldung an andere Stellen wie zum Beispiel das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.

    Hinweis: Ist eine Erlaubnis erforderlich und liegt diese nicht vor, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung des Betriebes untersagen.

    Fristen

    Hinweise für Fellbach

    Sie müssen Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung oder Änderung beziehungsweise der Erweiterung des Gewerbegegenstands ummelden.

    Bearbeitungsdauer

    Wenn Sie das Formular korrekt ausgefüllt haben und Ihre Unterlagen vollständig sind, bescheinigt Ihnen die zuständige Stelle den Empfang Ihrer Ummeldung bei persönlicher Vorsprache sofort. Bei schriftlicher oder elektronischer Ummeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Ummeldung innerhalb von 3 Tagen.

    Kosten

    Hinweise für Fellbach

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie Ihr Gewerbe um eine erlaubnispflichtige Tätigkeit erweitern und eine entsprechende Erlaubnis bei der Behörde nicht vorliegt, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung Ihres Betriebes verhindern.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en