Gewerbe UmmeldungOnline erledigen

    Gewerbe ummelden

    Hinweise für Besigheim

    Wann müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden?

    Beschreibung

    Hinweise für Besigheim

    Wann müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden?

    • Sie verlegen den Sitz Ihres Unternehmens innerhalb der Stadt Besigheim.
      Dies gilt auch, wenn Sie den Standort einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle wechseln.
    • Sie wechseln den Gegenstand Ihres Gewerbes
    • Sie wollen den Gegenstand Ihres Gewerbes auf Waren oder Leistungen ausdehnen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.

    Achtung: Wenn Sie Ihr Gewerbe in eine andere Gemeinde oder Stadt verlegen möchten, reicht eine Gewerbeummeldung nicht aus. Sie müssen in diesem Fall Ihr Gewerbe erst am alten Standort abmelden und anschließend am neuen Standort wieder anmelden.

     

    Wer ist anzeigepflichtig?

    • bei Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende
    • bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG, BGB-Gesellschaft) alle geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter
    • bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter.

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Besigheim (Stadt Besigheim)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 12

    74354 Besigheim

    Postfachadresse

    Postfach 12 62

    74350 Besigheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07143 8078 0

    Fax: 07143 8078 289

    E-Mail: stadtverwaltung@besigheim.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Einwohnermeldeamt - Gewerbeamt - Fundbüro (Einwohnermeldeamt - Gewerbeamt - Fundbüro)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 12

    74354 Besigheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07143 8078 228

    Fax: 07143 8078 289

    E-Mail: einwohnermeldeamt@besigheim.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Besigheim

    1. Ummeldevordruck,ausgefüllt und unterschrieben
    2. amtliches Ausweisdokument
    3. ggfs. eine schriftliche Vollmacht

    Voraussetzungen

    Hinweise für Besigheim

    Sie möchten

    • den Sitz Ihres Unternehmens innerhalb der Stadt Besigheim verlegen
    • den Standort einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle wechseln
    • den Gegenstand Ihres Gewerbes wechseln
    • den Gegenstand Ihres Gewerbes auf Waren oder Leistungen ausdehnen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keinen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Besigheim

    Die Gewerbeummeldung kann

    bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

     Nach Prüfung Ihrer elektronischen Gewerbeummeldung erhalten Sie die Bestätigung Ihrer Ummeldung zusammen mit dem Gebührenbescheid innerhalb von drei Tagen zugeschickt. Bei persönlicher Anzeige erhalten Sie die Bestätigung direkt bei der Ummeldung ausgehändigt.

     Die zuständige Stelle leitet die Anzeige der Gewerbeummeldung an andere Stellen weiter wie zum Beispiel das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht oder die Berufsgenossenschaft.

    Hinweis: Ist eine Zulassung erforderlich und liegt diese nicht vor, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung des Betriebes untersagen.

    Fristen

    Hinweise für Besigheim

    Sie müssen Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung oder Änderung beziehungsweise der Erweiterung des Gewerbegegenstandes ummelden.

    Erfolgt die Anzeige nicht rechtzeitig, unvollständig, mit falschen Angaben oder unterbleibt sie ganz, müssen Sie mit einer Geldbuße rechnen.

     

    Bearbeitungsdauer

    Wenn Sie das Formular korrekt ausgefüllt haben und Ihre Unterlagen vollständig sind, bescheinigt Ihnen die zuständige Stelle den Empfang Ihrer Ummeldung bei persönlicher Vorsprache sofort. Bei schriftlicher oder elektronischer Ummeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Ummeldung innerhalb von 3 Tagen.

    Kosten

    Hinweise für Besigheim

    Für die Gewerbeummeldung entsteht eine Gebühr in Höhe von 20,00 € (s. Ziff. 12.1.1 des Gebührenverzeichnisses der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Besigheim).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie Ihr Gewerbe um eine erlaubnispflichtige Tätigkeit erweitern und eine entsprechende Erlaubnis bei der Behörde nicht vorliegt, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung Ihres Betriebes verhindern.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en