Reisepass Änderung wegen Adressänderung

    Reisepass - Wohnortänderung beantragen

    Wenn sich Ihr Wohnort geändert hat, müssen Sie Ihre neue Adresse in Ihren Reisepass eintragen lassen. Das können Sie online beantragen, sofern die Kommunalverwaltung am neuen Wohnsitz eine elektronische Wohnsitzanmeldung anbietet. Sie können auch persönlich zum Bürgeramt Ihres neuen Wohnortes gehen

    Beschreibung

    Wenn sich Ihr Wohnort geändert hat, müssen Sie Ihre neue Adresse in Ihren Reisepass eintragen lassen. Das können Sie online beantragen, sofern die Kommunalverwaltung am neuen Wohnsitz eine elektronische Wohnsitzanmeldung anbietet. Sie können auch persönlich zum Bürgeramt Ihres neuen Wohnortes gehen

    Auch wenn Sie ins Ausland ziehen und keine Adresse mehr in Deutschland haben, muss Ihr Reisepass geändert werden. Auf dem Wohnortaufkleber steht Ihr Aufenthaltsort im Ausland.

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    Elektronische Wohnsitzanmeldung

    ID: L100022_6022979-87-2453-6001562-1121

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    Ansprechpartner

    Ortsverwaltung Tannheim (Ortsverwaltung Tannheim)

    Adresse

    Hausanschrift

    Tannheimer Ring 2

    78052 Villingen-Schwenningen

    Postfachadresse

    Postfach 12 60

    78002 Villingen-Schwenningen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 11:30 Uhr Di 08:00 - 11:30 Uhr Mi 15:00 - 17:00 Uhr Do 08:00 - 11:30 Uhr Fr 08:00 - 11:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07721 821881

    Fax: 07721 821887

    E-Mail: ov-tannheim@villingen-schwenningen.de

    Internet

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    Ortsverwaltung Weigheim (Ortsverwaltung Weigheim)

    Adresse

    Hausanschrift

    Alfons-Käfer--Straße 15

    78056 Villingen-Schwenningen

    Postfachadresse

    Postfach 12 60

    78002 Villingen-Schwenningen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 09:00 - 13:00 Uhr Di 09:00 - 13:00 Uhr Mi 09:00 - 13:00 Uhr Do 09:00 - 13:00 und 16:30 - 18:30 Uhr Fr 07:30 - 11:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07721/82-1860

    Telefon Festnetz: 07721/82-1861

    Fax: 07721/82-1867

    E-Mail: ov-weigheim@villingen-schwenningen.de

    Internet

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    Sprache: de

    Ortsverwaltung Pfaffenweiler (Ortsverwaltung Pfaffenweiler)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 32

    78052 Villingen-Schwenningen

    Postfachadresse

    Postfach 12 60

    78002 Villingen-Schwenningen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07721/82-1871

    Telefon Festnetz: 07721/82-1872

    Fax: 07721/82-1877

    E-Mail: ov-pfaffenweiler@villingen-schwenningen.de

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    Sprache: de

    Bürgeramt, Abt. Bürgerservice (Bürgeramt, Abt. Bürgerservice )

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    78054 Villingen-Schwenningen

    Besucheranschrift

    Rathausgasse 1

    78050 Villingen-Schwenningen

    Postfachadresse

    Postfach 12 60

    78002 Villingen-Schwenningen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07721 823333

    Fax: 07721 821487

    E-Mail: buergerservice@villingen-schwenningen.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Ortsverwaltung Weilersbach (Ortsverwaltung Weilersbach)

    Adresse

    Hausanschrift

    Unterdorfstraße 1

    78052 Villingen-Schwenningen

    Postfachadresse

    Postfach 12 60

    78002 Villingen-Schwenningen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 11:30 Uhr Di 08:30 - 11:30 und 16:00 - 18:00 Uhr Mi 08:30 - 11:30 Uhr Do 08:30 - 11:30 Uhr Fr 08:30 - 11:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07721/82-1841

    Fax: 07721/82-1847

    E-Mail: ov-weilersbach@villingen-schwenningen.de

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    Sprache: de

    Ortsverwaltung Obereschach (Ortsverwaltung Obereschach)

    Adresse

    Hausanschrift

    Augenmoosstraße 2

    78052 Villingen-Schwenningen

    Postfachadresse

    Postfach 12 60

    78002 Villingen-Schwenningen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 11:30 Uhr Di 08:30 - 11:30 Uhr Mi 08:30 - 11:30 und 15:00 - 18:00 Uhr Do geschlossen Fr 08:30 - 11:30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: ov-obereschach@villingen-schwenningen.de

    Fax: 07721/82-1837

    Telefon Festnetz: 07721/82-1831

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Ortsverwaltung Rietheim (Ortsverwaltung Rietheim)

    Adresse

    Hausanschrift

    Höchtenstraße 2

    78052 Villingen-Schwenningen

    Postfachadresse

    Postfach 12 60

    78002 Villingen-Schwenningen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 07:30 - 11:30 Uhr Di 15:00 - 17:30 Uhr Mi 07:30 - 11:30 Uhr Do 07:30 - 11:30 Uhr Fr 07:30 - 10:30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: ov-rietheim@villingen-schwenningen.de

    Fax: 07721/82-2077

    Telefon Festnetz: 07721/82-2076

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    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Reisepass
    • aktuelle amtliche Meldebestätigung

    Voraussetzungen

    • Sie haben einen gültigen Reisepass.
    • Sie haben eine aktuelle Meldebestätigung als Nachweis Ihrer Adressänderung.

    Bei Nutzung des Online-Dienstes zur elektronischen Wohnsitzanmeldung (eWA):

    • Sie haben einen gültigen Personalausweis und haben die Online-Ausweisfunktion im Personalausweis freigeschaltet.
    • Sie kennen Ihre persönliche sechsstellige PIN.
    • Sie haben ein Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder ein Kartenlesegerät.
    • Sie haben die AusweisApp auf Ihrem Smartphone, Tablet oder PC installiert.
    • Sie haben ein Nutzerkonto (beispielsweise BundID).

    Bei Wegzug ins Ausland:

    • Sie melden sich bei Ihrer zuständigen Meldebehörde ab.

    Rechtsgrundlage(n)

    Passgesetz (Passgesetz – PassG)

    • § 4 Absatz 1 Nummer 9 Passmuster; Verordnungsermächtigung
    • § 15 Nummer 1 Pflichten des Inhabers
    • § 19 Zuständigkeit

    Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)

    • § 1 Absatz 2-3Muster des Reisepasses; Änderung von Daten

    Passverwaltungsvorschrift (PassVwV)

    • Nummern 4.1.9 bis 4.1.9.5 Wohnort
    • Nummer 6.2.1.4 Änderungen im Reisepass
    • Nummer 6.2.2.5
    • Nummer 21.2.8

    Gesetz zur Ausführung des Paßgesetzes, des Personalausweisgesetzes und des eID-Karte-Gesetzes

    • § 1 Pass- und Personalausweisbehörden

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Anfechtungsklage
    • Verpflichtungsklage

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie die Wohnortänderung persönlich beantragen:

    Sie nutzen den digitalen Online-Dienst der elektronischen Wohnsitzanmeldung

    • Sie erhalten Post an Ihre neue Anschrift. Diese enthält einen Wohnortaufkleber mit Ihrem neuen Wohnort und Hinweise, wie Sie den Wohnortaufkleber in Ihrem Reisepass anbringen.

    oder

    Sie melden sich persönlich bei dem Bürgeramt am neuen Wohnort.

    • Sie legen Ihren gültigen Reisepass und Ihre Meldebestätigung vor.
    • Das Bürgeramt aktualisiert den Wohnort in Ihrem Reisepass mittels eines Wohnortaufklebers.

    Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, die Wohnortänderung im Reisepass beim Bürgeramt am neuen Wohnort für Sie vorzunehmen.

    Fristen

    Sie müssen Ihren Wohnort unverzüglich nach der Adressänderung in Ihrem Reisepass ändern lassen oder selbst online ändern.

    Bearbeitungsdauer

    Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie die Wohnortänderung in Ihrem Reisepass online ändern möchten, müssen Sie auch einen neuen Wohnsitz anmelden.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en