Blindenhilfe GewährungOnline erledigen

    Blindenhilfe beantragen

    Hinweise für Oberkirch

    Höhe der Landesblindenhilfe:

    Beschreibung

    Hinweise für Oberkirch

    Höhe der Landesblindenhilfe:

    • volljährige blinde Menschen: 410,00 Euro
    • minderjährige blinde Menschen: 205,00 Euro.
      Eine jährliche Anpassung findet nicht statt.

    Diese erhalten Sie unabhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen.

    • bei geringem Einkommen und Vermögen (Bundesblindenhilfe) zusätzlich
      • volljährige blinde Menschen: 355,43 Euro
      • minderjährige blinde Menschen: 178,37 Euro.
        Die Blindenhilfe wird jährlich entsprechend der Steigerung des aktuellen Rentenwerts in der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst.

    Hinweis: Bei Bezug von Leistungen der häuslichen Pflege oder bei vollstationärer Versorgung verringert sich die Landesblindenhilfe beziehungsweise die Blindenhilfe nach dem Sozialgesetzbuch.

    Online-Dienst

    Blindenhilfe beantragen

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Soziales Entschädigungsrecht (Soziales Entschädigungsrecht)

    Adresse

    Hausanschrift

    Badstraße 20

    77652 Offenburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0781 805 1242

    Fax: 0781 805 1145

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oberkirch

    Als Nachweis ist der Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "BL" - Blindheit - oder eine aktuelle Augenfachärztliche Bescheinigung vorzulegen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Oberkirch

    Sie sind

    • blind oder
    • haben eine Sehschärfe auf dem besseren Auge, die nicht mehr als 1/50 beträgt oder
    • haben gleich schwere Beeinträchtigungen der Sehfähigkeit

    Zusätzliche Voraussetzung für den Bezug von Landesblindenhilfe ist: Die blinde Person muss älter als ein Jahr alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Oberkirch

    Keine Angaben.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Oberkirch

    Sie können Landesblindenbeihilfe und Blindenhilfe des Bundes beim zuständigen Sozialamt Ihres Wohnortes beantragen.

    Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid. Sie zahlt die Blindenhilfe auf das Konto aus, dass Sie im Antrag angegeben haben. In der Regel erhalten Sie das Geld kurz nach dem Sie den Bescheid erhalten haben.

    Bei negatievm Ergebnis erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

    Fristen

    Hinweise für Oberkirch

    Keine Angaben.

    Kosten

    Hinweise für Oberkirch

    Für die Antragsbearbeitung fallen beim Landratsamt Ortenaukreis keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Oberkirch

    Keine Angaben.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 20.11.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en