Blindenhilfe beantragen
Hinweise für Friesenheim
Beschreibung
Hinweise für Friesenheim
Höhe der Landesblindenhilfe:
- volljährige blinde Menschen: 410,00 Euro
- minderjährige blinde Menschen: 205,00 Euro.
Eine jährliche Anpassung findet nicht statt.
Diese erhalten Sie unabhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen.
- bei geringem Einkommen und Vermögen (Bundesblindenhilfe) zusätzlich
- volljährige blinde Menschen: 355,43 Euro
- minderjährige blinde Menschen: 178,37 Euro.
Die Blindenhilfe wird jährlich entsprechend der Steigerung des aktuellen Rentenwerts in der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst.
Hinweis: Bei Bezug von Leistungen der häuslichen Pflege oder bei vollstationärer Versorgung verringert sich die Landesblindenhilfe beziehungsweise die Blindenhilfe nach dem Sozialgesetzbuch.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Soziales Entschädigungsrecht (Soziales Entschädigungsrecht)
Adresse
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Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Das Betreten unserer Dienststellen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. ) Mo 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0781 805 1242
Fax: 0781 805 1145
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Friesenheim
Als Nachweis ist der Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "BL" - Blindheit - oder eine aktuelle Augenfachärztliche Bescheinigung vorzulegen.
Voraussetzungen
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Sie sind
- blind oder
- haben eine Sehschärfe auf dem besseren Auge, die nicht mehr als 1/50 beträgt oder
- haben gleich schwere Beeinträchtigungen der Sehfähigkeit
Zusätzliche Voraussetzung für den Bezug von Landesblindenhilfe ist: Die blinde Person muss älter als ein Jahr alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Hinweise für Friesenheim
Keine Angaben.
Verfahrensablauf
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Sie können Landesblindenbeihilfe und Blindenhilfe des Bundes beim zuständigen Sozialamt Ihres Wohnortes beantragen.
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid. Sie zahlt die Blindenhilfe auf das Konto aus, dass Sie im Antrag angegeben haben. In der Regel erhalten Sie das Geld kurz nach dem Sie den Bescheid erhalten haben.
Bei negatievm Ergebnis erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Fristen
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Keine Angaben.
Kosten
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Für die Antragsbearbeitung fallen beim Landratsamt Ortenaukreis keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
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Keine Angaben.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg