Blindenhilfe beantragen
Hinweise für Mögglingen
Beschreibung
Hinweise für Mögglingen
Die Blindenhilfe unterstützt Sie unter bestimmten Voraussetzungen finanziell, wenn Sie blind oder einer blinden Person gleichgestellt sind. Dieser pauschale Geldbetrag gleicht die Mehraufwendungen aus, die Ihnen aufgrund der Blindheit entstehen.
Höhe der Landesblindenhilfe:
- volljährige blinde Menschen: 410,00 Euro
- minderjährige blinde Menschen 205,00 Euro.
Eine jährliche Anpassung findet nicht statt.
Diese erhalten sie unabhängig von ihrem Einkommen und Vermögen.
- bei geringem Einkommen und Vermögen (Bundesblindenhilfe) zusätzlich
- volljährige blinde Menschen: 431,77 Euro
- minderjährige blinde Menschen: 216,61 Euro.
Die Blindenhilfe wird jährlich entsprechend der Steigerung des aktuellen Rentenwerts in der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst.
Hinweis: Bei Bezug von Leistungen der häuslichen Pflege oder bei vollstationärer Versorgung verringert sich die Landesblindenhilfe beziehungsweise die Blindenhilfe nach dem Sozialgesetzbuch.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Versorgung (Versorgung)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 07361 503 1481
Fax: 07361 503 1477
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Mögglingen
Die zuständige Stelle kann Unterlagen verlangen, z.B. Nachweise über die Beeinträchtigung der Sehfähigkeit.
Voraussetzungen
Hinweise für Mögglingen
Sie sind
- blind oder
- haben eine Sehschärfe auf dem besseren Auge, die nicht mehr als 1/50 beträgt oder
- haben gleich schwere Beeinträchtigungen der Sehfähigkeit
Zusätzliche Voraussetzung für den Bezug von Landesblindenhilfe ist: Die blinde Person muss älter als ein Jahr alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Hinweise für Mögglingen
Widerspruch
Verfahrensablauf
Hinweise für Mögglingen
Sie können Landesblindenbeihilfe und Blindenhilfe des Bundes beim zuständigen Sozialamt Ihres Wohnortes beantragen.
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid. Sie zahlt die Blindenhilfe auf das Konto aus, dass Sie im Antrag angegeben haben. In der Regel erhalten Sie das Geld kurz nach dem Sie den Bescheid erhalten haben.
Bei negativem Ergebnis erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Fristen
Hinweise für Mögglingen
keine
Kosten
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keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Mögglingen
Bei Bezug von Leistungen der häuslichen Pflege oder bei vollstationärer Versorgung verringert sich die Landesblindenhilfe beziehungsweise die Blindenhilfe nach dem Sozialgesetzbuch.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg