Blindenhilfe beantragen
Hinweise für Heilbronn
Beschreibung
Hinweise für Heilbronn
In den §§ 70-74 SGB XII sind die sogenannten Hilfen in anderen Lebenslagen geregelt. Zu den Hilfen in anderen Lebenslagen zählen folgende Einzelleistungen:
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts - Wohnungssicherung (§ 70 SGB XII)
- Altenhilfe (§ 71 SGB XII)
- Blindenhilfe (§ 72 SGB XII)
- Hilfe in sonstigen Lebenslagen (§ 73 SGB XII)
- Bestattungskosten (§ 74 SGB XII)
Höhe der Landesblindenhilfe:
- volljährige blinde Menschen: 410,00 Euro
- minderjährige blinde Menschen 205,00 Euro.
Eine jährliche Anpassung findet nicht statt.
Diese erhalten sie unabhängig von ihrem Einkommen und Vermögen.
- bei geringem Einkommen und Vermögen (Bundesblindenhilfe) zusätzlich
- volljährige blinde Menschen: 355,43 Euro
- minderjährige blinde Menschen: 178,37 Euro.
Die Blindenhilfe wird jährlich entsprechend der Steigerung des aktuellen Rentenwerts in der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst.
Hinweis: Bei Bezug von Leistungen der häuslichen Pflege oder bei vollstationärer Versorgung verringert sich die Landesblindenhilfe beziehungsweise die Blindenhilfe nach dem Sozialgesetzbuch.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Allgemeine Sozialleistungen (Allgemeine Sozialleistungen)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 7131 56 3733
erforderliche Unterlagen
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- Identitätsnachweis: Kopie des Personalausweises, Reisepasses oder Aufenthaltstitels
Voraussetzungen
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Sie sind
- blind oder
- haben eine Sehschärfe auf dem besseren Auge, die nicht mehr als 1/50 beträgt oder
- haben gleich schwere Beeinträchtigungen der Sehfähigkeit
Zusätzliche Voraussetzung für den Bezug von Landesblindenhilfe ist: Die blinde Person muss älter als ein Jahr alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
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Jede Entscheidung, die angefochten werden kann, ergeht mit einer besonderen Belehrung, welcher Rechtsbehelf hiergegen möglich ist und ob dabei bestimmte Voraussetzungen zu beachten sind (wie z.B. Schriftform, Frist, etc.). Entscheidungen, die keine Belehrung enthalten, sind grundsätzlich rechtskräftig.
Verfahrensablauf
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Sie können Landesblindenbeihilfe und Blindenhilfe des Bundes beim zuständigen Sozialamt Ihres Wohnortes beantragen.
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid. Sie zahlt die Blindenhilfe auf das Konto aus, dass Sie im Antrag angegeben haben. In der Regel erhalten Sie das Geld kurz nach dem Sie den Bescheid erhalten haben.
Bei negatievm Ergebnis erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Fristen
Hinweise für Heilbronn
keine
Kosten
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keine
Hinweise (Besonderheiten)
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keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg