Blindenhilfe GewährungOnline erledigen

    Blindenhilfe beantragen

    Hinweise für Heilbronn

    In den §§ 70-74 SGB XII sind die sogenannten Hilfen in anderen Lebenslagen geregelt. Zu den Hilfen in anderen Lebenslagen zählen folgende Einzelleistungen:

    Beschreibung

    Hinweise für Heilbronn

    In den §§ 70-74 SGB XII sind die sogenannten Hilfen in anderen Lebenslagen geregelt. Zu den Hilfen in anderen Lebenslagen zählen folgende Einzelleistungen:

    Höhe der Landesblindenhilfe:

    • volljährige blinde Menschen: 410,00 Euro
    • minderjährige blinde Menschen 205,00 Euro.
      Eine jährliche Anpassung findet nicht statt.

    Diese erhalten sie unabhängig von ihrem Einkommen und Vermögen.

    • bei geringem Einkommen und Vermögen (Bundesblindenhilfe) zusätzlich
      • volljährige blinde Menschen: 355,43 Euro
      • minderjährige blinde Menschen: 178,37 Euro.
        Die Blindenhilfe wird jährlich entsprechend der Steigerung des aktuellen Rentenwerts in der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst.

    Hinweis: Bei Bezug von Leistungen der häuslichen Pflege oder bei vollstationärer Versorgung verringert sich die Landesblindenhilfe beziehungsweise die Blindenhilfe nach dem Sozialgesetzbuch.

    Online-Dienst

    Blindenhilfe beantragen

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Allgemeine Sozialleistungen (Allgemeine Sozialleistungen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gymnasiumstraße 44

    74072 Heilbronn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7131 56 3733

    E-Mail: allgemeinesozialhilfe@heilbronn.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heilbronn

    • Identitätsnachweis: Kopie des Personalausweises, Reisepasses oder Aufenthaltstitels

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heilbronn

    Sie sind

    • blind oder
    • haben eine Sehschärfe auf dem besseren Auge, die nicht mehr als 1/50 beträgt oder
    • haben gleich schwere Beeinträchtigungen der Sehfähigkeit

    Zusätzliche Voraussetzung für den Bezug von Landesblindenhilfe ist: Die blinde Person muss älter als ein Jahr alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Heilbronn

    Jede Entscheidung, die angefochten werden kann, ergeht mit einer besonderen Belehrung, welcher Rechtsbehelf hiergegen möglich ist und ob dabei bestimmte Voraussetzungen zu beachten sind (wie z.B. Schriftform, Frist, etc.). Entscheidungen, die keine Belehrung enthalten, sind grundsätzlich rechtskräftig.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heilbronn

    Sie können Landesblindenbeihilfe und Blindenhilfe des Bundes beim zuständigen Sozialamt Ihres Wohnortes beantragen.

    Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid. Sie zahlt die Blindenhilfe auf das Konto aus, dass Sie im Antrag angegeben haben. In der Regel erhalten Sie das Geld kurz nach dem Sie den Bescheid erhalten haben.

    Bei negatievm Ergebnis erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

    Fristen

    Hinweise für Heilbronn

    keine

    Kosten

    Hinweise für Heilbronn

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heilbronn

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 20.11.2023 (von: 1)

    Sprachversion

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    Sprache: de

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    Sprache: en