Kindertageseinrichtungen - Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung beantragen
Hinweise für Besigheim
Beschreibung
Hinweise für Besigheim
Für den Besuch einer Kindertageseinrichtung fallen in der Regel Kosten an, unter anderem Gebühren, Essensgelder.
Die Kita-Gebühren dafür legt in der Regel die jeweilige Gemeinde fest.
Wenn Sie die finanzielle Belastung durch die Kita-Gebühren nicht tragen können, können Sie beim örtlichen Jugendamt einen Antrag auf Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung stellen.
Die Gebührenermäßigung hängt z.B. von der Höhe Ihres Einkommens ab. Sie ist für alle Arten von Kindertageseinrichtungen möglich, z.B. Kinderkrippe, Kindergarten, Hort.
Hinweis: Zusätzliche Aufwendungen wie Essensgelder und Ähnliches übernimmt das Jugendamt in der Regel nicht. Bitte informieren Sie sich hier beim Jobcenter – Bereich Bildung und Teilhabe.
Sollte eine Gebührenermäßigung oder Befreiung bewilligt werden, wird immer direkt an Ihren Kindergarten-/Hortträger gezahlt.
Eine Bewilligung kann frühestens ab Antragseingang erfolgen, nicht rückwirkend. Fehlende Unterlagen, wie beispielsweise Wohngeldbescheid, können nachgereicht werden.
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Ansprechpartner
Landratsamt Ludwigsburg (Landratsamt Ludwigsburg)
Adresse
Lieferanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Einzelne Fachbereiche bieten abweichende Öffnungszeiten an.) Mo 08:30 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
GT 408 Finanzierung Kindertagesbetreuung (GT 408 Finanzierung Kindertagesbetreuung)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Besigheim
Informieren Sie sich vorab bei der zuständigen Stelle. Eine Auflistung finden Sie in der Regel auch auf dem Antragsformular.
Voraussetzungen
Hinweise für Besigheim
- Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
- Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.
- Die Kindertageseinrichtung besitzt eine Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Besigheim
- § 24 Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen
- § 90 Erhebung von Kostenbeiträgen
- § 82 Begriff des Einkommens
- § 85 Einkommensgrenze
Rechtsbehelf
Hinweise für Besigheim
Gegen den Ablehnungsbescheid können Sie bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Verfahrensablauf
Hinweise für Besigheim
Sie müssen die Ermäßigung beziehungsweise Befreiung der Gebühren bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Die verschiedenen Träger stellen unterschiedliche Formulare dafür zur Verfügung. Teilweise können Sie diese im Internet abrufen.
Fristen
Hinweise für Besigheim
Informieren Sie sich vorab bei der zuständigen Stelle.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Besigheim
abhängig vom Einzelfall
Kosten
Hinweise für Besigheim
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Besigheim
Oftmals können Ihnen auch die Träger der Kindertageseinrichtungen Informationen und Kontaktdaten weitergeben.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg