Melderegister - Auskunftssperre beantragen
Beschreibung
Mit einer Auskunftssperre können Sie erreichen, dass Ihre Wohnortgemeinde nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen eine Melderegisterauskunft (zum Beispiel Name, Anschrift) zu Ihren Daten erteilt.
Tipp: Sie möchten nur die Weitergabe Ihrer Daten verhindern an:
- Adressbuchverlage
- Presse, Rundfunk und Mandatsträger zur Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen
- Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen bei Wahlen und Abstimmungen
- die Bundeswehr
Für diese Fälle reicht es aus, wenn Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde Widerspruch gegen die Auskunftserteilung einlegen. Für einen solchen Widerspruch sind keine Begründung und kein schutzwürdiges Interesse erforderlich.
Online-Dienst
Online-Antrag Übermittlungssperre im Melderegister
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bürgerservice Innenstadt (Bürgerservice Innenstadt)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0621 293 2628
Fax: 0621 293 3257
Internet
Bürgerservice Rheinau (Bürgerservice Rheinau)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0621 293 6100
Fax: 0621 293 6194
Internet
Bürgerservice Neckarstadt (Bürgerservice Neckarstadt)
Adresse
Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 0621 293 5580
Fax: 0621 293 5588
Internet
Bürgerservice Sandhofen (Bürgerservice Sandhofen)
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Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0621 293 184510
Internet
Bürgerservice Schönau (Bürgerservice Schönau)
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Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 0621 460862 0
Internet
Bürgerservice Vogelstang (Bürgerservice Vogelstang)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0621 293 8480
Internet
Bürgerservice Lindenhof (Bürgerservice Lindenhof)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0621 293 6860
Internet
Bürgerservice Neuhermsheim (Bürgerservice Neuhermsheim)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0621 293 6850
Fax: 0621 293 6855
Internet
Bürgerservice Neckarau (Bürgerservice Neckarau)
Adresse
Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 0621 293 6800
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Bürgerservice Waldhof (Bürgerservice Waldhof)
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Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 0621 293 7600
Internet
Bürgerservice Wallstadt (Bürgerservice Wallstadt)
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Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 0621 293 8205
Internet
Bürgerservice Feudenheim (Bürgerservice Feudenheim)
Adresse
Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 0621 293 8200
Fax: 0621 293 8204
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Bürgerservice Käfertal (Bürgerservice Käfertal)
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Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 0621 293 8060
Fax: 0621 293 8069
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Bürgerservice Seckenheim (Bürgerservice Seckenheim)
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Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 0621 293 6565
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Bürgerservice Friedrichsfeld (Bürgerservice Friedrichsfeld)
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Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 0621 293 2941
Fax: 0621 293 2942
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erforderliche Unterlagen
Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:
- Personalausweis oder Reisepass
bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Reisepasses oder Personalausweises - im Einzelfall auch Unterlagen zum Nachweis des schutzwürdigen Interesses
Voraussetzungen
Sie müssen ein schutzwürdiges Interesse an der Verweigerung von Melderegisterauskünften über Ihre Person nachweisen. Dies ist zum Beispiel beim Schutz vor einer Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange der Fall.
Rechtsgrundlage(n)
- § 51 Auskunftssperren
Rechtsbehelf
Nach überwiegender Aufassung hat der Betroffene im Falle der Verweigerung einer Auskunftssperre Verpflichtungsklage zu erheben.
Verfahrensablauf
Sie können die Auskunftssperre schriftlich oder persönlich bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes beantragen. Sie müssen dabei Ihr schutzwürdiges Interesse glaubhaft machen.
Hinweis: Speichert die Meldebehörde eine Auskunftssperre nach § 51 BMG im Melderegister(oder hebt diese eine Auskunftssperre auf), so hat sie hierüber die letzte frühere und die für weitere Wohnungen zuständigen Meldenbehörden unverzüglich zu unterrichten. Diese Meldebehörden haben die Auskunftssperre nach § 51 BMG unverzüglich im Melderegister zu speichern und im Falle einer Aufhebung zu löschen (§ 33 Absatz 4 BMG).
Nach Eintrag einer Auskunftssperre darf die Meldebehörde nur noch Auskunft erteilen, wenn eine Gefahr für Sie ausgeschlossen werden kann. Vor der Erteilung der Auskunft werden Sie angehört.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
In der Regel zwei bis zwölf Wochen. Siehe auch unter Hinweise.
Kosten
für die Eintragung der Auskunftssperre: keine
Hinweis: Die Meldebehörde kann für eine Ablehnung der beantragten Auskunftssperre Gebühren erheben.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Auskunftssperre wird befristet auf bis zu zwei Jahren ins Melderegister eingetragen. Sie können eine Verlängerung beantragen.
Vorläufige Auskunftssperren gibt es nach dem Bundesmeldegesetz nicht. Um der betroffenen Person bereits ab der Antragstellung ein Schutzniveau zu gewähren, ist von den Meldebehörden zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Auskunftssperre vorsorglich einzutragen, sofern nicht ausnahmsweise ausgeschlossen werden kann, dass die Voraussetzungen für die Eintragung einer Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 Satz 1 BMG vorliegen und das Prüfverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg