Landesstiftung "Familie in Not" - Leistungen beantragen
Beschreibung
Die Landesstiftung hilft Familien, die durch ein schwerwiegendes Ereignis in Not geraten sind. Stiftungsleistungen können vor allem beantragt werden von:
- Familien mit mindestens einem kindergeldberechtigendem Kind,
- Familien mit behinderten Angehörigen,
- Einelternfamilien.
Die finanzielle Leistung der Landesstiftung soll dabei helfen, eine Notlage zu überwinden. Die Stiftungsleistungen sind freiwillige Leistungen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Höhe der Unterstützung ist einkommensabhängig und fällt je nach individueller Notlage unterschiedlich aus.
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Ansprechpartner
Sozialamt (Sozialamt)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 104680
69036 Heidelberg
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Terminvereinbarung erforderlich.) Mo 07:30 - 12:00 Uhr Di 07:30 - 12:00 Uhr Mi 07:30 - 17:00 Uhr Do 07:30 - 12:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bürgerbüro Soziales (Bürgerbüro Soziales)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Zu nachfolgenden Zeiten stehen wir Ihnen zur Verfügung, alternativ auch mit Terminvereinbarung, unter "Bürgerservice / Öffnungszeiten".) Mo 08:00 - 12:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi 14:00 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 12:30 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 06271 87 236
Telefon Festnetz: 06271 87 283
Telefon Festnetz: 06271 87 293
E-Mail: sozialamt@eberbach.de
erforderliche Unterlagen
- Belege über Einkünfte und Zahlungsverpflichtungen
- Mietvertrag
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
Voraussetzungen
Leistungen der Landesstiftung können Sie erhalten, wenn
- Ihre Familie in Not geraten ist,
- keine eigenen und auch keine anderen Hilfsmöglichkeiten (z.B. Unterhaltsvorschuss, Sozialhilfe) bestehen oder vorhandene Möglichkeiten nicht ausreichend sind,
- die Notlage mithilfe der Stiftung dauerhaft zu bewältigen ist und
- Sie als antragstellende Person Ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
es handelt sich um freiwillige Leistungen
Verfahrensablauf
Vereinbaren Sie ein Gespräch mit der zuständigen Stelle. Im Rahmen dieses Gespräches füllt die Beratungsstelle den Antrag an die Landesstiftung gemeinsam mit Ihnen aus. Danach leitet sie den Antrag an den Vergabeausschuss beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg weiter. Dieser entscheidet abschließend über den Antrag.
Bei positiver Entscheidung erhalten Sie einen Bescheid der L-Bank.
Lehnt der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg Ihren Antrag ab, erhalten Sie von dort Nachricht.
Fristen
Eine Antragstellung ist jederzeit möglich
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Hinweise und Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg