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    Landesstiftung "Familie in Not" - Leistungen beantragen

    Die Landesstiftung hilft Familien, die durch ein schwerwiegendes Ereignis in Not geraten sind. Stiftungsleistungen können vor allem beantragt werden von:

    Beschreibung

    Die Landesstiftung hilft Familien, die durch ein schwerwiegendes Ereignis in Not geraten sind. Stiftungsleistungen können vor allem beantragt werden von:

    • Familien mit mindestens einem kindergeldberechtigendem Kind,
    • Familien mit behinderten Angehörigen,
    • Einelternfamilien.

    Die finanzielle Leistung der Landesstiftung soll dabei helfen, eine Notlage zu überwinden. Die Stiftungsleistungen sind freiwillige Leistungen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Höhe der Unterstützung ist einkommensabhängig und fällt je nach individueller Notlage unterschiedlich aus.

    Online-Dienst

    Online beantragen

    ID: L100022_16fd4766bccac7f109e5daaea22803bea7233b4bbd0fac89a5412cfa3859be48

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sozialamt (Sozialamt)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 104680

    69036 Heidelberg

    Hausanschrift

    Kurfürsten-Anlage 38-40

    69115 Heidelberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06221 522 0

    Fax: 06221 522-1388

    E-Mail: sozialamt@rhein-neckar-kreis.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Bürgerbüro Soziales (Bürgerbüro Soziales)

    Adresse

    Hausanschrift

    Leopoldsplatz 1

    69412 Eberbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06271 87 236

    Telefon Festnetz: 06271 87 283

    Telefon Festnetz: 06271 87 293

    E-Mail: Sozialamt@Eberbach.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Belege über Einkünfte und Zahlungsverpflichtungen
    • Mietvertrag
    • Kontoauszüge der letzten drei Monate

    Voraussetzungen

    Leistungen der Landesstiftung können Sie erhalten, wenn

    • Ihre Familie in Not geraten ist,
    • keine eigenen und auch keine anderen Hilfsmöglichkeiten (z.B. Unterhaltsvorschuss, Sozialhilfe) bestehen oder vorhandene Möglichkeiten nicht ausreichend sind,
    • die Notlage mithilfe der Stiftung dauerhaft zu bewältigen ist und
    • Sie als antragstellende Person Ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    es handelt sich um freiwillige Leistungen

    Verfahrensablauf

    Vereinbaren Sie ein Gespräch mit der zuständigen Stelle. Im Rahmen dieses Gespräches füllt die Beratungsstelle den Antrag an die Landesstiftung gemeinsam mit Ihnen aus. Danach leitet sie den Antrag an den Vergabeausschuss beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg weiter. Dieser entscheidet abschließend über den Antrag.

    Bei positiver Entscheidung erhalten Sie einen Bescheid der L-Bank.

    Lehnt der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg Ihren Antrag ab, erhalten Sie von dort Nachricht.

    Fristen

    Eine Antragstellung ist jederzeit möglich

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Hinweise und Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de