Änderung von Denkmalen

    Denkmalschutz - Änderungen an einer denkmalgeschützten Gesamtanlage beantragen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Der Denkmalschutz verfolgt das Ziel, die originale Bausubstanz und das historische Erscheinungsbild von Kulturdenkmalen zu erhalten. Für bestimmte Baumaßnahmen an Kulturdenkmalen benötigen Sie daher eine denkmalrechtliche Genehmigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Der Denkmalschutz verfolgt das Ziel, die originale Bausubstanz und das historische Erscheinungsbild von Kulturdenkmalen zu erhalten. Für bestimmte Baumaßnahmen an Kulturdenkmalen benötigen Sie daher eine denkmalrechtliche Genehmigung.

    Neben einzelnen Bauwerken werden auch Gesamtanlagen geschützt, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein besonderes öffentliches Interesse besteht.

    Das betrifft vor allem Straßen-, Platz- und Ortsbilder. Bei Kulturdenkmalen von besonderer Bedeutung gilt dies auch für bauliche Maßnahmen in der Umgebung eines Denkmals.

    Hinweis: Gesamtanlagen kann die Gemeinde im Einvernehmen mit der Denkmalschutzbehörde durch Satzung unter Denkmalschutz stellen.

    Möchten Sie diese verändern, brauchen Sie dafür auch eine Genehmigung.

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    Online beantragen - Denkmalschutz - Denkmalrechtliche Genehmigung

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    Ansprechpartner

    BeratungsZentrum Bauen (BZB) (BeratungsZentrum Bauen (BZB))

    Adresse

    Hausanschrift

    Fehrenbachallee 12

    79106 Freiburg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (und nach Terminvereinbarung) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +497612014390

    Fax: +497612014399

    E-Mail: bzb@freiburg.de

    Internet

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Je nach Einzelfall müssen Sie unterschiedliche Unterlagen vorlegen, beispielsweise:

    • Lageplan des Objekts
    • Planunterlagen wie Grundrisse, Ansichten oder Schnitte des Objekts
    • detaillierte Maßnahmenbeschreibung mit Materialangaben und bautechnischen Details oder
    • Voruntersuchungen und Gutachten von Sonderfachleuten, z.B. aus den Bereichen Restauration, Zimmermannrestauration, Statik, Geologie
    • Erhebungsbogen für die Statistik über die Bautätigkeit im Hochbau (Baugenehmigung - Bauüberhang - Baufertigstellung oder Abgang - Abriss - Nutzungsänderung) in zweifacher Ausfertigung

    Tipp: Wenden Sie sich frühzeitig an die untere Denkmalschutzbehörde. Diese teilt Ihnen mit, welche Unterlagen für Ihr Genehmigungsverfahren erforderlich sind.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Sie erhalten die Genehmigung wenn

    • die Veränderung das Bild der Gesamtanlage nur unerheblich oder nur vorübergehend beeinträchtigt oder
    • überwiegende Gründe des Gemeinwohls berücksichtigt werden müssen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Bei Baumaßnahmen, für die Sie eine Baugenehmigung benötigen, müssen Sie schriftlich einen Bauantrag stellen. Mit diesem Antrag müssen Sie auch den ausgefüllten Erhebungsbogen für die Statistik über die Bautätigkeit einreichen.

    Die Baurechtsbehörde beteiligt die Denkmalschutzbehörde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens.

    Benötigen Sie keine baurechtliche Genehmigung, müssen Sie die denkmalschutzrechtliche Genehmigung schriftlich beantragen.

    Die Denkmalschutzbehörde hört vor ihrer Entscheidung die betroffene Gemeinde an.

    Hinweis: Die Denkmalschutzbehörden wägen alle berührten Belange ab und entscheiden in eigenem Ermessen. Sie berücksichtigen auch, ob die Erhaltung der Gesamtanlage zugemutet werden kann.

    Fristen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Sie dürfen erst mit der Baumaßnahme beginnen, wenn die Genehmigung vorliegt. Dies gilt auch in den Fällen, in denen Sie keine Baugenehmigung benötigen.

    Kosten

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Es entstehen Gebühren nach der jeweils gültigen Fassung der Verwaltungsgebührensatzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

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    Sprache: de