Änderung von Denkmalen

    Denkmalschutz - Änderungen an einer denkmalgeschützten Gesamtanlage beantragen

    Hinweise für Roigheim

    Der Denkmalschutz verfolgt das Ziel, die originale Bausubstanz und das historische Erscheinungsbild von Kulturdenkmalen zu erhalten. Für bestimmte Baumaßnahmen an Kulturdenkmalen benötigen Sie daher eine denkmalrechtliche Genehmigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Roigheim

    Der Denkmalschutz verfolgt das Ziel, die originale Bausubstanz und das historische Erscheinungsbild von Kulturdenkmalen zu erhalten. Für bestimmte Baumaßnahmen an Kulturdenkmalen benötigen Sie daher eine denkmalrechtliche Genehmigung.

    Neben einzelnen Bauwerken werden auch Gesamtanlagen geschützt, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein besonderes öffentliches Interesse besteht.

    Das betrifft vor allem Straßen-, Platz- und Ortsbilder. Bei Kulturdenkmalen von besonderer Bedeutung gilt dies auch für bauliche Maßnahmen in der Umgebung eines Denkmals.

    Hinweis: Gesamtanlagen kann die Gemeinde im Einvernehmen mit der Denkmalschutzbehörde durch Satzung unter Denkmalschutz stellen.

    Möchten Sie diese verändern, brauchen Sie dafür auch eine Genehmigung.

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    Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen

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    Ansprechpartner

    Denkmalschutz (30.2) (Denkmalschutz (30.2))

    Adresse

    Besucheranschrift

    Kaiserstr. 1

    74072 Heilbronn

    Hausanschrift

    Lerchenstraße 40

    74072 Heilbronn

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Roigheim

    Je nach Einzelfall müssen Sie unterschiedliche Unterlagen vorlegen, beispielsweise:

    • Lageplan des Objekts
    • Planunterlagen wie Grundrisse, Ansichten oder Schnitte des Objekts
    • detaillierte Maßnahmenbeschreibung mit Materialangaben und bautechnischen Details oder
    • Voruntersuchungen und Gutachten von Sonderfachleuten, z.B. aus den Bereichen Restauration, Zimmermannrestauration, Statik, Geologie
    • Erhebungsbogen für die Statistik über die Bautätigkeit im Hochbau (Baugenehmigung - Bauüberhang - Baufertigstellung oder Abgang - Abriss - Nutzungsänderung) in zweifacher Ausfertigung

    Tipp: Wenden Sie sich frühzeitig an die untere Denkmalschutzbehörde. Diese teilt Ihnen mit, welche Unterlagen für Ihr Genehmigungsverfahren erforderlich sind.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Roigheim

    Sie erhalten die Genehmigung wenn

    • die Veränderung das Bild der Gesamtanlage nur unerheblich oder nur vorübergehend beeinträchtigt oder
    • überwiegende Gründe des Gemeinwohls berücksichtigt werden müssen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Roigheim

    Bei Baumaßnahmen, für die Sie eine Baugenehmigung benötigen, müssen Sie schriftlich einen Bauantrag stellen. Mit diesem Antrag müssen Sie auch den ausgefüllten Erhebungsbogen für die Statistik über die Bautätigkeit einreichen.

    Die Baurechtsbehörde beteiligt die Denkmalschutzbehörde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens.

    Benötigen Sie keine baurechtliche Genehmigung, müssen Sie die denkmalschutzrechtliche Genehmigung schriftlich beantragen.

    Die Denkmalschutzbehörde hört vor ihrer Entscheidung die betroffene Gemeinde an.

    Hinweis: Die Denkmalschutzbehörden wägen alle berührten Belange ab und entscheiden in eigenem Ermessen. Sie berücksichtigen auch, ob die Erhaltung der Gesamtanlage zugemutet werden kann.

    Fristen

    Hinweise für Roigheim

    Sie dürfen erst mit der Baumaßnahme beginnen, wenn die Genehmigung vorliegt. Dies gilt auch in den Fällen, in denen Sie keine Baugenehmigung benötigen.

    Kosten

    Hinweise für Roigheim

    Es entstehen Gebühren nach dem Landesgebührengesetz beziehungsweise dem Kommunalabgabengesetz. Bei Fragen wenden Sie sich an das Sachgebiet Baurecht im Amt Bauen und Umwelt (Landratsamt Heilbronn).

     

    Bitte denken Sie daran, im Online-Antrag unter "Nachweise" auch Fotos des Objekts (innen wie außen) hochzuladen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de