Denkmalschutz - Änderungen an einer denkmalgeschützten Gesamtanlage beantragen
Hinweise für Stuttgart
Beschreibung
Hinweise für Stuttgart
In der Landeshauptstadt Stuttgart gibt es viele Kulturdenkmale – derzeit allein mehr als 4.500 Einzelobjekte. Sie prägen das charakteristische Bild der Stadt und stehen deshalb unter einem besonderen Schutz. Dieser Schutz gilt auch bei baulichen Maßnahmen in der Umgebung eines Denkmals.
Neben einzelnen Bauwerken werden auch Gesamtanlagen geschützt, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein besonderes öffentliches Interesse besteht.
Möchten Sie diese verändern, brauchen Sie dafür auch eine Genehmigung.
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Ansprechpartner
Amt für Stadtplanung und Wohnen, Untere Denkmalschutzbehörde (Amt für Stadtplanung und Wohnen, Untere Denkmalschutzbehörde)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 071121620041
erforderliche Unterlagen
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Wenden Sie sich frühzeitig an die untere Denkmalschutzbehörde. Diese teilt Ihnen mit, welche Unterlagen für Ihr Genehmigungsverfahren erforderlich sind.
Voraussetzungen
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Sie wollen Maßnahmen durchführen, die das Erscheinungsbild der Gesamtanlage verändern oder beeinträchtigen? Das muss die zuständige Denkmalschutzbehörde genehmigen. Das gilt grundsätzlich und unabhängig davon, ob Sie für Ihr Vorhaben eine Baugenehmigung benötigten oder nicht.
Rechtsgrundlage(n)
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- § 2 Denkmalschutzgesetz (DSchG) (Gegenstand des Denkmalschutzes)
- § 6 Denkmalschutzgesetz (DSchG) (Erhaltungspflicht)
- § 7 Denkmalschutzgesetz (DSchG) (Maßnahmen der Denkmalschutzbehörde)
- § 19 Denkmalschutzgesetz (DSchG) (Schutz von Gesamtanlagen)
- Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft für das Verfahren zum Vollzug des Denkmalschutzgesetzes für Baden-Württemberg (VwV Vollzug DSchG)
Rechtsbehelf
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Bitte beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung in Ihrem Bescheid.
Verfahrensablauf
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Wenn Sie Baumaßnahmen durchführen möchten, die bauordnungsrechtlich genehmigungsbedürftig sind, stellen Sie nur den Antrag auf Baugenehmigung beim Baurechtsamt der Stadt Stuttgart. Die Baurechtsbehörde beteiligt die Denkmalschutzbehörde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens. In allen übrigen Fällen ist der Antrag beim Amt für Stadtplanung und Wohnen, Sachgebiet untere Denkmalschutzbehörde zu stellen.
Fristen
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Sie dürfen erst mit der Baumaßnahme beginnen, wenn die Genehmigung vorliegt. Dies gilt auch in den Fällen, in denen Sie keine Baugenehmigung benötigen.
Kosten
Hinweise für Stuttgart
Erkundigen Sie sich direkt bei der zuständigen Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
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Keine weiteren Hinweise.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg