Änderung von Denkmalen

    Denkmalschutz - Änderungen an einer denkmalgeschützten Gesamtanlage beantragen

    Hinweise für Stuttgart

    In der Landeshauptstadt Stuttgart gibt es viele Kulturdenkmale – derzeit allein mehr als 4.500 Einzelobjekte. Sie prägen das charakteristische Bild der Stadt und stehen deshalb unter einem besonderen Schutz. Dieser Schutz gilt auch bei baulichen Maßnahmen in der Umgebung eines Denkmals.

    Beschreibung

    Hinweise für Stuttgart

    In der Landeshauptstadt Stuttgart gibt es viele Kulturdenkmale – derzeit allein mehr als 4.500 Einzelobjekte. Sie prägen das charakteristische Bild der Stadt und stehen deshalb unter einem besonderen Schutz. Dieser Schutz gilt auch bei baulichen Maßnahmen in der Umgebung eines Denkmals.

    Neben einzelnen Bauwerken werden auch Gesamtanlagen geschützt, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein besonderes öffentliches Interesse besteht.

    Möchten Sie diese verändern, brauchen Sie dafür auch eine Genehmigung.

    Online-Dienste

    Online beantragen

    ID: L100022_c747c8f96e4b9be65928d54a93fccf55b90dd8279c6798b15a7f556c6399a72d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Online beantragen

    ID: L100022_e9df6763c6f9ea1e2cef17839cc9e6363429e781962bc5fac424b5169500f70a

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Stadtplanung und Wohnen, Untere Denkmalschutzbehörde (Amt für Stadtplanung und Wohnen, Untere Denkmalschutzbehörde)

    Adresse

    Hausanschrift

    Eberhardstraße 10

    70173 Stuttgart

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 071121620041

    E-Mail: poststelle.61-denkmalschutz@stuttgart.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Stuttgart

    Wenden Sie sich frühzeitig an die untere Denkmalschutzbehörde. Diese teilt Ihnen mit, welche Unterlagen für Ihr Genehmigungsverfahren erforderlich sind.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Stuttgart

    Sie wollen Maßnahmen durchführen, die das Erscheinungsbild der Gesamtanlage verändern oder beeinträchtigen? Das muss die zuständige Denkmalschutzbehörde genehmigen. Das gilt grundsätzlich und unabhängig davon, ob Sie für Ihr Vorhaben eine Baugenehmigung benötigten oder nicht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Stuttgart

    Bitte beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung in Ihrem Bescheid.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Stuttgart

    Wenn Sie Baumaßnahmen durchführen möchten, die bauordnungsrechtlich genehmigungsbedürftig sind, stellen Sie nur den Antrag auf Baugenehmigung beim Baurechtsamt der Stadt Stuttgart. Die Baurechtsbehörde beteiligt die Denkmalschutzbehörde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens. In allen übrigen Fällen ist der Antrag beim Amt für Stadtplanung und Wohnen, Sachgebiet untere Denkmalschutzbehörde zu stellen.

    Fristen

    Hinweise für Stuttgart

    Sie dürfen erst mit der Baumaßnahme beginnen, wenn die Genehmigung vorliegt. Dies gilt auch in den Fällen, in denen Sie keine Baugenehmigung benötigen.

    Kosten

    Hinweise für Stuttgart

    Erkundigen Sie sich direkt bei der zuständigen Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Stuttgart

    Keine weiteren Hinweise.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de