Vereinsregister Einsicht gewährenOnline erledigen

    Vereinsregister - Einsicht nehmen

    Das Vereinsregister ist öffentlich. Auch Nichtmitglieder können es einsehen und sich über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse eingetragener Vereine (e.V.) informieren. Damit soll die Sicherheit im Rechtsverkehr erhöht werden.

    Beschreibung

    Das Vereinsregister ist öffentlich. Auch Nichtmitglieder können es einsehen und sich über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse eingetragener Vereine (e.V.) informieren. Damit soll die Sicherheit im Rechtsverkehr erhöht werden.

    Durch Einsicht in das Vereinsregister können Sie sich beispielsweise darüber informieren, wer als Vorstand einen Verein nach außen vertritt.

    Hinweis: In das Vereinsregister werden auch der Name und der Sitz des Vereins und der Tag der Errichtung der Satzung eingetragen.

    Online-Dienst

    Vereinsregister

    ID: L100022_5711-78-null-null-1

    Beschreibung

    Das elektronische Vereinsregister enthält derzeit Daten für die Amtsgerichtsbezirke Freiburg, Mannhein, Ulm und Stuttgart.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Ulm (Amtsgericht Ulm)

    Adresse

    Hausanschrift

    Zeughausgasse 14

    89073 Ulm

    Postfachadresse

    Postfach 2411

    89014 Ulm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0731/1890

    Fax: 0731/1892200

    E-Mail: poststelle@agulm.justiz.bwl.de

    De-Mail: ag-ulm@egvp.de-mail.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Sie möchten sich über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse eingetragener Vereine (e.V.) informieren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keiner

    Verfahrensablauf

    Nachdem die Vereinsregister digitalisiert wurden, können Sie jetzt bequem über das Registerportal online Einsicht nehmen.

    Alternativ dazu können Sie in der Geschäftsstelle des Registergerichts Einsicht nehmen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Digitalisiertes Vereinsregister (Registerportal):

    • Online-Einsichtnahme: kostenlos
    • Datenabruf je Registerblatt: kostenlos
    • Datenabruf von Dokumenten: kostenlos

    Nicht-digitalisiertes Vereinsregister:

    • Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle: kostenlos
    • je Ausdruck: EUR 10,00
    • je beglaubigte Kopie: EUR 20,00

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 12.12.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de