Hundesteuer - Befreiung beantragen
Hinweise für Überlingen
Beschreibung
Hinweise für Überlingen
Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.
Online-Dienste
Online-Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Stadt Überlingen (Stadt Überlingen)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 10 18 63
88662 Überlingen
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 07551 / 99-0 oder 115 ( Ihre Behördenrufnummer )
Fax: 07551 / 99-1411
E-Mail: rathaus@ueberlingen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Überlingen
Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist, abhängig von den Voraussetzungen der Steuerbefreiung. Bei Blindenhunden kann das beispielsweise eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit den Merkmalen "B", "Bl", "aG" oder "H" sein.
Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung bei Ihrer Gemeinde.
Voraussetzungen
Hinweise für Überlingen
Auf Antrag und bei Erfüllen aller Voraussetzungen kann eine Steuerbefreiung / bzw. -ermäßigung gewährt werden (§§ 6 und 7 der Hundesteuersatzung):
Befreiung:
- Hund zum Schutz blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen
- Rettungshund
- Wachhund im Außenbereich
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Überlingen
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde, siehe https://www.ueberlingen.de/site/Ueberlingen/get/documents_E-1609532887/ueberlingen/Ueberlingen_Datenquellen/Politik%20%26%20Verwaltung/Ortsrecht/9/Satzung%20%C3%BCber%20die%20Erhebung%20der%20Hundesteuer.PDF
Rechtsbehelf
Hinweise für Überlingen
Gegen den Bescheid der zuständigen Stelle können Sie rechtlich vorgehen. Die Entscheidung wird dann überprüft. Details dazu stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides. Wir empfehlen Ihnen: Sprechen Sie zuerst mit der zuständigen Stelle, bevor Sie rechtlich gegen die Entscheidung vorgehen.
Verfahrensablauf
Hinweise für Überlingen
Beantragen Sie die Steuerbefreiung persönlich oder schriftlich. Nutzen Sie das entsprechende Formular Ihrer Gemeinde.
Unter dem folgenden Link können Sie die Steuerbefreiung beantragen und an die Gemeinde senden:
Fristen
Hinweise für Überlingen
keine
Kosten
Hinweise für Überlingen
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Überlingen
Ermäßigung:
Für die Hundezucht gibt es die Möglichkeit, eine Ermäßigung zu erhalten. Voraussetzungen:
- zwei reinrassige Hunde der gleichen Rasse werden gehalten
- davon muss mind. eine Hündin im zuchtfähigen Alter sein
- der Zwinger, die Zuchthunde und die gezüchteten Hunde müssen im Zuchtbuch einer gem. § 52 AO als gemeinnützig anerkannten Hundezüchtervereinigung eingetragen sein (Nachweis: z.B. entspr. Bescheinigung des örtlich zuständigen Finanzamts)
- es müssen Bücher über Bestand, Erwerb und Veräußerung der Hunde geführt werden
- diese Bücher müssen beim Antrag, sowie jährlich unaufgefordert bis spätestens 31. März vorgelegt werden
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg