Hundesteuer Befreiung

    Hundesteuer - Befreiung beantragen

    Hinweise für Überlingen

    Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Überlingen

    Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.

    Online-Dienste

    Online-Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer

    ID: L100022_6008235-6007919-1056-6007729-26

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    Online-Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer

    ID: L100022_6008235-6007919-null-null-26

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    Ansprechpartner

    Stadt Überlingen (Stadt Überlingen)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 18 63

    88662 Überlingen

    Hausanschrift

    Münsterstraße 15-17

    88662 Überlingen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07551 / 99-0 oder 115 ( Ihre Behördenrufnummer )

    Fax: 07551 / 99-1411

    E-Mail: rathaus@ueberlingen.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Steuern (Steuern)

    Adresse

    Hausanschrift

    Christophstraße 1

    88662 Überlingen

    Internet

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Überlingen

    Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist, abhängig von den Voraussetzungen der Steuerbefreiung. Bei Blindenhunden kann das beispielsweise eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit den Merkmalen "B", "Bl", "aG" oder "H" sein.

    Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung bei Ihrer Gemeinde.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Überlingen

    Auf Antrag und bei Erfüllen aller Voraussetzungen kann eine Steuerbefreiung / bzw. -ermäßigung gewährt werden (§§ 6 und 7 der Hundesteuersatzung):

    Befreiung:

    • Hund zum Schutz blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen
    • Rettungshund
    • Wachhund im Außenbereich

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Überlingen

    Gegen den Bescheid der zuständigen Stelle können Sie rechtlich vorgehen. Die Entscheidung wird dann überprüft. Details dazu stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides. Wir empfehlen Ihnen: Sprechen Sie zuerst mit der zuständigen Stelle, bevor Sie rechtlich gegen die Entscheidung vorgehen.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Überlingen

    Beantragen Sie die Steuerbefreiung persönlich oder schriftlich. Nutzen Sie das entsprechende Formular Ihrer Gemeinde.

    Unter dem folgenden Link können Sie die Steuerbefreiung beantragen und an die Gemeinde senden:

    Hundesteuer - Befreiung beantragen

    Fristen

    Hinweise für Überlingen

    keine

    Kosten

    Hinweise für Überlingen

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Überlingen

    Ermäßigung:

    Für die Hundezucht gibt es die Möglichkeit, eine Ermäßigung zu erhalten. Voraussetzungen:

    • zwei reinrassige Hunde der gleichen Rasse werden gehalten
    • davon muss mind. eine Hündin im zuchtfähigen Alter sein
    • der Zwinger, die Zuchthunde und die gezüchteten Hunde müssen im Zuchtbuch einer gem. § 52 AO als gemeinnützig anerkannten Hundezüchtervereinigung eingetragen sein (Nachweis: z.B. entspr. Bescheinigung des örtlich zuständigen Finanzamts)
    • es müssen Bücher über Bestand, Erwerb und Veräußerung der Hunde geführt werden
    • diese Bücher müssen beim Antrag, sowie jährlich unaufgefordert bis spätestens 31. März vorgelegt werden

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

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    Sprache: de