Hundesteuer - Befreiung beantragen
Hinweise für Biberach an der Riß
Beschreibung
Hinweise für Biberach an der Riß
Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.
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Ansprechpartner
Steuern und Beteiligungen (Steuern und Beteiligungen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:30 Uhr Di 08:30 - 12:30 Uhr Mi 08:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr Do 08:30 - 12:30 Uhr Fr 08:30 - 12:30 Uhr Telefonische Erreichbarkeit Mo 08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:30 Uhr Di 08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:30 Uhr Mi 08:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr Do 08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:30 Uhr Fr 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 7351 51 254
Telefon Festnetz: +49 7351 51 278
Telefon Festnetz: +49 7351 51 432
Fax: +49 7351 51 810
E-Mail: steuern@bibrach-riss.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Biberach an der Riß
Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist, abhängig von den Voraussetzungen der Steuerbefreiung. Bei Blindenhunden kann das beispielsweise eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit den Merkmalen "B", "Bl", "aG" oder "H" sein.
Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung bei Ihrer Gemeinde.
Voraussetzungen
Hinweise für Biberach an der Riß
Die Voraussetzungen können von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
In der Regel sind beispielsweise Rettungs- und Blindenhunde befreit.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Biberach an der Riß
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
Hinweise für Biberach an der Riß
Beantragen Sie die Steuerbefreiung persönlich oder schriftlich. Nutzen Sie das entsprechende Formular Ihrer Gemeinde.
Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.
Kosten
Hinweise für Biberach an der Riß
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Biberach an der Riß
Ergänzende Hinweise zur Befreiung von der Hundesteuer
- Hunde von hilfsbedürftigen Personen (Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "B", "BL", "aG", oder "H"),
- geprüfte Rettungshunde
- beim Landesjagdverband gelistete Nachsuchenhunde
Für Hunde aus dem Kreistierheim Biberach wird im ersten Jahr der Hundehaltung eine Steuerermäßigung von 25 % der Jahressteuer gewährt.
Bitte nehmen Sie evtl. Steuerbefreiungs- oder Steuerermäßigungsgründe unter Punkt 3. Ergänzungen" in Ihre Anmeldung mit auf und füllen Sie das weitere Formular „Antrag auf Nichtbesteuerung der Hundehaltung (Hundesteuerbefreiung)“ aus und reichen Sie dieses mit ein. Gerne können Sie sich über die genauen Details bei der/dem zuständigen Sachbearbeiter/in informieren.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg