Hundesteuer Befreiung

    Hundesteuer - Befreiung beantragen

    Hinweise für Biberach an der Riß

    Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Biberach an der Riß

    Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.

    Online-Dienste

    Hundesteuer - Befreiung beantragen

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    Ansprechpartner

    Steuern und Beteiligungen (Steuern und Beteiligungen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Zeppelinring 56

    88400 Biberach an der Riß

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:30 Uhr Di 08:30 - 12:30 Uhr Mi 08:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr Do 08:30 - 12:30 Uhr Fr 08:30 - 12:30 Uhr Telefonische Erreichbarkeit Mo 08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:30 Uhr Di 08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:30 Uhr Mi 08:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr Do 08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:30 Uhr Fr 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7351 51 254

    Telefon Festnetz: +49 7351 51 278

    Telefon Festnetz: +49 7351 51 432

    Fax: +49 7351 51 810

    E-Mail: steuern@bibrach-riss.de

    Internet

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Biberach an der Riß

    Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist, abhängig von den Voraussetzungen der Steuerbefreiung. Bei Blindenhunden kann das beispielsweise eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit den Merkmalen "B", "Bl", "aG" oder "H" sein.

    Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung bei Ihrer Gemeinde.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Biberach an der Riß

    Die Voraussetzungen können von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

    In der Regel sind beispielsweise Rettungs- und Blindenhunde befreit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Biberach an der Riß

    § 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Biberach an der Riß

    Beantragen Sie die Steuerbefreiung persönlich oder schriftlich. Nutzen Sie das entsprechende Formular Ihrer Gemeinde.

    Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.

    Kosten

    Hinweise für Biberach an der Riß

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Biberach an der Riß

    Ergänzende Hinweise zur Befreiung von der Hundesteuer

    • Hunde von hilfsbedürftigen Personen (Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "B", "BL", "aG", oder "H"),
    • geprüfte Rettungshunde
    • beim Landesjagdverband gelistete Nachsuchenhunde

    Für Hunde aus dem Kreistierheim Biberach wird im ersten Jahr der Hundehaltung eine Steuerermäßigung von 25 % der Jahressteuer gewährt.

    Bitte nehmen Sie evtl. Steuerbefreiungs- oder Steuerermäßigungsgründe unter Punkt 3. Ergänzungen" in Ihre Anmeldung mit auf und füllen Sie das weitere Formular „Antrag auf Nichtbesteuerung der Hundehaltung (Hundesteuerbefreiung)“ aus und reichen Sie dieses mit ein. Gerne können Sie sich über die genauen Details bei der/dem zuständigen Sachbearbeiter/in informieren.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de