Hundesteuer - Befreiung beantragen
Hinweise für Laichingen
Beschreibung
Hinweise für Laichingen
Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.
Online-Dienst
Hundesteuer - Befreiung beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Steueramt (Steueramt)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: steueramt@laichingen.de
Telefon Festnetz: 073338554
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Laichingen
Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist, abhängig von den Voraussetzungen der Steuerbefreiung. Bei Blindenhunden kann das beispielsweise eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit den Merkmalen "B", "Bl", "aG" oder "H" sein.
Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung bei Ihrer Gemeinde.
Voraussetzungen
Hinweise für Laichingen
Die Voraussetzungen können von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
In der Regel sind beispielsweise Rettungs- und Blindenhunde befreit.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Laichingen
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Rechtsbehelf
Hinweise für Laichingen
Beachten Sie bitte die Rechtsbehelfsbelehrung am Bescheid
Verfahrensablauf
Hinweise für Laichingen
Beantragen Sie die Steuerbefreiung persönlich oder schriftlich. Nutzen Sie das entsprechende Formular Ihrer Gemeinde.
Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.
Fristen
Hinweise für Laichingen
keine
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Laichingen
1 - 2 Wochen
Kosten
Hinweise für Laichingen
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Laichingen
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg