Hundesteuer Befreiung

    Hundesteuer - Befreiung beantragen

    Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.

    Beschreibung

    Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.

    Online-Dienst

    Online beantragen

    ID: L100022_d674baacd3ac9d5510fa4e5e72e83e93b91eb47314886347e2241dd28d3b5700

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Steuern und Gebühren (Steuern und Gebühren)

    Adresse

    Lieferanschrift

    Königstraße 63

    89165 Dietenheim

    Hausanschrift

    Königstraße 63

    89165 Dietenheim

    Postfachadresse

    Postfach 12 62

    89162 Dietenheim

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 16:00 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 07347 9696 1196

    Telefon Festnetz: 07347 9696 1305

    Telefon Festnetz: 07347 9696 1306

    E-Mail: finanzen@dietenheim.de

    Internet

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist, abhängig von den Voraussetzungen der Steuerbefreiung. Bei Blindenhunden kann das beispielsweise eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit den Merkmalen "B", "Bl", "aG" oder "H" sein.

    Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung bei Ihrer Gemeinde.

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen können von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

    In der Regel sind beispielsweise Rettungs- und Blindenhunde befreit.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Beantragen Sie die Steuerbefreiung persönlich oder schriftlich. Nutzen Sie das entsprechende Formular Ihrer Gemeinde.

    Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

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