Hundesteuer - Befreiung beantragen
Hinweise für Tübingen
Beschreibung
Hinweise für Tübingen
Wer in Tübingen einen Hund hält, muss diesen bei der Stadt anmelden. Die Hundesteuer wird durch einen Steuerbescheid festgesetzt und muss innerhalb eines Monats beglichen werden. Für jeden Hund wird auch eine Hundesteuermarke ausgegeben, die Sie am Hund sichtbar befestigen müssen.
Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.
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Ansprechpartner
Stadt Tübingen (Stadt Tübingen)
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 07071 204 0
Fax: 07071 204 41777
Internet
Fachabteilung Steuern (Fachabteilung Steuern)
Adresse
Hausanschrift
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Kontakt
Fax: 07071 204 41555
E-Mail: steuerabteilung@tuebingen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Tübingen
Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist, abhängig von den Voraussetzungen der Steuerbefreiung. Bei Blindenhunden kann das beispielsweise eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit den Merkmalen "B", "Bl", "aG" oder "H" sein.
Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung bei der Fachabteilung Steuern, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
Hinweise für Tübingen
Das Halten von Hunden, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H) und das Halten von Hunden, die die Prüfung für Rettungshunde oder die Wiederholungsprüfung mit Erfolg abgelegt haben, sind in Tübingen von der Steuer befreit. Außerdem sind die Bezieher/innen von Sozialleistungen hälftig von der Steuer befreit. Ebenfalls Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, alleinstehend und im Besitz einer KreisBonusCard sind. Bitte erkundigen Sie sich über die genauen Details.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Tübingen
§ 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der Satzung der Universitätsstadt Tübingen
Satzung über die Anmeldung von Hunden und über die Erhebung der Hundesteuer
Verfahrensablauf
Hinweise für Tübingen
Beantragen Sie die Steuerbefreiung persönlich oder schriftlich.
Sie können die Anmeldung persönlich oder schriftlich vornehmen. Für die Anmeldung Ihres Hundes können Sie das hier verlinkte Formular "Antrag Anmeldung einer Hundehaltung" verwenden (ausfüllen und im Online-Prozess hochladen). Dieses ist zusätzlich bei der Fachabteilung Steuern und auch beim Bürgeramt, den Geschäftsstellen und den Verwaltungsstellen der Ortsteile erhältlich.
Fristen
Hinweise für Tübingen
Ein über drei Monate alter Hund muss innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, angemeldet werden.
Kosten
Hinweise für Tübingen
Keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg