Hundesteuer - Befreiung beantragen
Beschreibung
Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.
Online-Dienst
Hundesteuer - Befreiung beantragen
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Kämmerei (Kämmerei)
Adresse
Lieferanschrift
Postfachadresse
Postfach 180
79189 Bad Krozingen
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit Mo 08:00 - 16:30 Uhr Di 08:00 - 16:30 Uhr Mi 08:00 - 15:30 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Besuchszeit Mo 08:00 - 16:30 Uhr Di 08:00 - 16:30 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 07633407336
E-Mail: steuern@bad-krozingen.de
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist, abhängig von den Voraussetzungen der Steuerbefreiung. Bei Blindenhunden kann das beispielsweise eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit den Merkmalen "B", "Bl", "aG" oder "H" sein.
Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung bei Ihrer Gemeinde.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen können von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
In der Regel sind beispielsweise Rettungs- und Blindenhunde befreit.
Rechtsgrundlage(n)
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
Beantragen Sie die Steuerbefreiung persönlich oder schriftlich. Nutzen Sie das entsprechende Formular Ihrer Gemeinde.
Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg