Hundesteuer - Befreiung beantragen
Hinweise für Ladenburg
Beschreibung
Hinweise für Ladenburg
Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.
Online-Dienst
Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer (Hundeführerschein)
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Abteilung Finanzen (Abteilung Finanzen)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1128
68520 Ladenburg
Öffnungszeiten
Servicezeit (Kassenstunden) Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di geschlossen Mi geschlossen Do 09:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00 Uhr Fr geschlossen Allgemeine Öffnungszeit (Rathaus) Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 Uhr Mi 09:00 - 12:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Ladenburg
Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist, abhängig von den Voraussetzungen der Steuerbefreiung.
Bei Blindenhunden ist eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit den Merkmalen „B“, „BL“, „aG“ oder „H“ vorzulegen.
Bei Rettungshunden ist eine Kopie des Prüfungszertifikats vorzulegen.
Bei Antrag auf 2-jährige Steuerbefreiung ist der ausgefüllte Antrag mit Kopie des Prüfungszertifikats vorzulegen.
Voraussetzungen
Hinweise für Ladenburg
Von der Hundesteuer sind beispielsweise Rettungs- und Blindenhunde befreit.
Eine 2-jährige Steuerbefreiung wird auch mit absolviertem Hundeführerschein gewährt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Ladenburg
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Rechtsbehelf
Hinweise für Ladenburg
keiner
Verfahrensablauf
Hinweise für Ladenburg
Beantragen Sie die Steuerbefreiung schriftlich oder digital. Nutzen Sie die dafür bereitgestellten Formulare.
Fristen
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keine
Kosten
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keine
Hinweise (Besonderheiten)
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keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg