Hundesteuer Befreiung

    Hundesteuer - Befreiung beantragen

    Hinweise für Ladenburg

    Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Ladenburg

    Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.

    Online-Dienste

    Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer (Hundeführerschein)

    ID: L100022_6017487-6018363-null-null-802

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer (Hundeführerschein)

    ID: L100022_6017487-6020469-null-null-802

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer (Hundeführerschein)

    ID: L100022_6017487-720-null-null-802

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung Finanzen (Abteilung Finanzen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 7

    68526 Ladenburg

    Postfachadresse

    Postfach 1128

    68520 Ladenburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06203 70120

    Telefon Festnetz: 06203 70127

    Fax: 06203 70250

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ladenburg

    Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist, abhängig von den Voraussetzungen der Steuerbefreiung.

    Bei Blindenhunden ist eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit den Merkmalen „B“, „BL“, „aG“ oder „H“ vorzulegen.
    Bei Rettungshunden ist eine Kopie des Prüfungszertifikats vorzulegen.
    Bei Antrag auf 2-jährige Steuerbefreiung ist der ausgefüllte Antrag mit Kopie des Prüfungszertifikats vorzulegen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ladenburg

    Von der Hundesteuer sind beispielsweise Rettungs- und Blindenhunde befreit.
    Eine 2-jährige Steuerbefreiung wird auch mit absolviertem Hundeführerschein gewährt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ladenburg

    § 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Ladenburg

    keiner

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ladenburg

    Beantragen Sie die Steuerbefreiung schriftlich oder digital. Nutzen Sie die dafür bereitgestellten Formulare.

    Fristen

    Hinweise für Ladenburg

    keine

    Kosten

    Hinweise für Ladenburg

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ladenburg

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de