Befreiung von der Hundesteuer
Hinweise für Gaildorf
Beschreibung
Hinweise für Gaildorf
Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für das Halten von Hunden
- die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Nachweis durch Kopie des Schwerbehindertenausweises mit den Merkmalen "B", "BI", "aG" oder "H") oder
- die die Prüfung für Rettungshunde oder die Wiederholungsprüfung mit Erfolg abgelegt haben und für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen oder
- die zur Bewachung von Gebäuden außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gehalten werden, wenn dies nach Lage der örtlichen Verhältnisse erforderlich ist
Eine Steuerbegünstigung in Form einer ermäßigten Zwingersteuer ist möglich bei für Zuchtzwecke gehaltenen Hunden.
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Ansprechpartner
Stadt Gaildorf (Stadt Gaildorf)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1 50
74402 Gaildorf
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist, abhängig von den Voraussetzungen der Steuerbefreiung. Bei Blindenhunden kann das beispielsweise eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit den Merkmalen "B", "Bl", "aG" oder "H" sein.
Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung bei Ihrer Gemeinde.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen können von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
In der Regel sind beispielsweise Rettungs- und Blindenhunde befreit.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Gaildorf
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der Hundesteuersatzung der Stadt Gaildorf.
Verfahrensablauf
Beantragen Sie die Steuerbefreiung persönlich oder schriftlich. Nutzen Sie das entsprechende Formular Ihrer Gemeinde.
Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.
Kosten
Hinweise für Gaildorf
Es fallen keine Kosten beziehungsweise Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg