Hundesteuer Befreiung

    Hundesteuer - Befreiung beantragen

    Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.

    Beschreibung

    Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.

    Online-Dienst

    Online beantragen

    ID: L100022_cf0f30dd4cf0a802dfb90d7dd971fd31adaa19dbcf0f5430845eeee8bf4740ae

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    Ansprechpartner

    Finanzen (Finanzen)

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    Hausanschrift

    Hauptstr. 39

    74246 Eberstadt

    Lieferanschrift

    Hauptstr. 39

    74246 Eberstadt

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 09:00 - 14:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 14:00 - 18:00 Uhr Fr geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7134 9808 10

    Fax: +49 7134 9808 25

    E-Mail: info@eberstadt.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist, abhängig von den Voraussetzungen der Steuerbefreiung. Bei Blindenhunden kann das beispielsweise eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit den Merkmalen "B", "Bl", "aG" oder "H" sein.

    Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung bei Ihrer Gemeinde.

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen können von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

    In der Regel sind beispielsweise Rettungs- und Blindenhunde befreit.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Beantragen Sie die Steuerbefreiung persönlich oder schriftlich. Nutzen Sie das entsprechende Formular Ihrer Gemeinde.

    Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de