Hundesteuer - Befreiung beantragen
Hinweise für Nordheim
Beschreibung
Hinweise für Nordheim
Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.
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Ansprechpartner
Kämmerei (Kämmerei)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 20
74224 Nordheim
Lieferanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:30 Uhr Mi geschlossen Do 07:00 - 12:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: kaemmerei@nordheim.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Nordheim
Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist, abhängig von den Voraussetzungen der Steuerbefreiung. Bei Blindenhunden kann das beispielsweise eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit den Merkmalen "B", "Bl", "aG" oder "H" sein.
Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung bei Ihrer Gemeinde.
Voraussetzungen
Hinweise für Nordheim
Die Voraussetzungen können von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
In der Regel sind beispielsweise Rettungs- und Blindenhunde befreit.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Nordheim
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
Hinweise für Nordheim
Beantragen Sie die Steuerbefreiung persönlich oder schriftlich. Nutzen Sie das entsprechende Formular Ihrer Gemeinde.
Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.
Kosten
Hinweise für Nordheim
Die Höhe der Gebühr entnehmen Sie der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Nordheim
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg