Hundesteuer Befreiung

    Hundesteuer - Befreiung beantragen

    Hinweise für Leutenbach

    Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Leutenbach

    Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.

    Online-Dienst

    Hund anmelden

    ID: L100022_c4d5d266b7a3fd4cd250480a8804577ea6157314decba51dec7b1c9b40b845e6

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Finanzverwaltung (Finanzverwaltung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    71397 Leutenbach

    Postfachadresse

    Postfach 20

    71395 Leutenbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07195 189 26

    Fax: 07195 198 20

    E-Mail: finanzverwaltung@leutenbach.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leutenbach

    Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist, abhängig von der Art der Steuerbefreiung.

    1. Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "B", "BL", "aG" oder "H",
    2. Nachweis über die bestandene Prüfung für Rettungshunde oder
    3. Nachweis, dass der Hund zum Schutz von Epileptikern oder Diabetikern geeignet ist.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Leutenbach

    Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von

    1. Hunden, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen. Sonst hilfsbedürftig nach Satz 1 sind Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "B", "BL", "aG" oder "H" besitzen,
    2. Hunden, die die Prüfung für Rettungshunde oder die Wiederholungsprüfung mit Erfolg abgelegt haben und für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen.
    3. Hunde, die ausschließlich dem Schutz von Epileptikern oder Diabetiker dienen, wenn nachgewiesen wird, dass sie hierzu geeignet sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Leutenbach

    § 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Hundesatzung - Gemeinde Leutenbach

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Leutenbach

    Einverständniserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung

    Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden.

    Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben.

    Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers erforderlich. In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider übermittelt werden.

    Rechte der betroffenen Person: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht

    Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

    Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.

    Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden.

     

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Leutenbach

    Beantragen Sie die Steuerbefreiung persönlich, schriftlich oder elektronisch. Nutzen Sie das entsprechende Formular Ihrer Gemeinde.

     

    Fristen

    Hinweise für Leutenbach

    Eine Steuerbefreiung kann jederzeit beantragt werden

    Kosten

    Hinweise für Leutenbach

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Leutenbach

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de