Hundesteuer Befreiung

    Hundesteuer - Befreiung beantragen

    Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.

    Beschreibung

    Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.

    Online-Dienst

    Online beantragen

    ID: L100022_6ec498f0f574b19dd56c14054e8a711bc51c028012bae7cd2fe70dc08cdc46b9

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kämmerei und Personalamt (Kämmerei und Personalamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Stuttgarter Straße 34

    71735 Eberdingen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 11:30 und 16:00 - 18:30 Uhr Di 08:30 - 11:30 Uhr Mi 08:30 - 11:30 Uhr Do 08:30 - 11:30 Uhr Fr 08:30 - 11:30 Uhr

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist, abhängig von den Voraussetzungen der Steuerbefreiung. Bei Blindenhunden kann das beispielsweise eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit den Merkmalen "B", "Bl", "aG" oder "H" sein.

    Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung bei Ihrer Gemeinde.

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen können von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

    In der Regel sind beispielsweise Rettungs- und Blindenhunde befreit.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Beantragen Sie die Steuerbefreiung persönlich oder schriftlich. Nutzen Sie das entsprechende Formular Ihrer Gemeinde.

    Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de