Hundesteuer Befreiung

    Hundesteuer - Befreiung beantragen

    Hinweise für Sachsenheim

    Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Sachsenheim

    Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.

    Online-Dienst

    Befreiung von der Hundesteuer beantragen

    ID: L100022_c92e76fef24dd3b6ef6a05018c4d13e0ba48379acce4b3dc4add5e9fbc8f28e1

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Steuern (Steuern)

    Adresse

    Hausanschrift

    Verwaltungsbau, Äußerer Schloßhof 3

    74343 Sachsenheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07147/28-134

    Fax: 07147/28-133

    E-Mail: finanzen@sachsenheim.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Finanzen (Finanzen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Verwaltungsbau, Äußerer Schloßhof 3

    74343 Sachsenheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07147 28 122

    Fax: 07147 28 133

    E-Mail: finanzen@sachsenheim.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Sachsenheim

    Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist abhängig von den Voraussetzungen der Steuerbefreiung.

    Bei Hunden, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen, kann das beispielsweise eine Kopie des Schwerbehindertenausweis sein. Sonst hilfsbedürftig nach Satz 1 sind Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "B”, "BL”, "aG” oder "H” besitzen.

    Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung bei Ihrer Gemeinde.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Sachsenheim

    Die Voraussetzungen können von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

    In der Regel sind beispielsweise Rettungs- und Blindenhunde befreit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Sachsenheim

    § 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Sachsenheim

    -

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Sachsenheim

    Beantragen Sie die Steuerbefreiung persönlich oder schriftlich. Nutzen Sie das entsprechende Formular Ihrer Gemeinde.

    Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.

    Fristen

    Hinweise für Sachsenheim

    Anträge auf Steuerbefreiung sind bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids zu stellen.

    Kosten

    Hinweise für Sachsenheim

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Sachsenheim

    -

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de