Hundesteuer - Befreiung beantragen
Beschreibung
Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Kämmerei (Kämmerei)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung) Mo 16:00 - 18:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 16:00 - 17:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr Servicezeit (Öffnungszeiten Bürgerbüro) Mo 14:00 - 18:00 Uhr Offene Sprechstunde Di 08:30 - 12:30 Uhr Mit Termin Mi 08:30 - 12:30 Uhr Mit Termin Do 08:30 - 12:30 Offene Sprechstunde (morgens) und 14:00 - 18:00 Uhr Mit Termin (nachmittags) Fr 08:30 - 12:30 Uhr Mit Termin Servicezeit (Öffnungszeiten Bauverwaltung) Mo 16:00 - 18:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 00:00 - 00:00 Uhr nach Vereinbarung Fr 00:00 - 00:00 Uhr nach Vereinbarung
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist, abhängig von den Voraussetzungen der Steuerbefreiung. Bei Blindenhunden kann das beispielsweise eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit den Merkmalen "B", "Bl", "aG" oder "H" sein.
Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung bei Ihrer Gemeinde.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen können von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
In der Regel sind beispielsweise Rettungs- und Blindenhunde befreit.
Rechtsgrundlage(n)
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
Beantragen Sie die Steuerbefreiung persönlich oder schriftlich. Nutzen Sie das entsprechende Formular Ihrer Gemeinde.
Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg