Hundesteuer Befreiung

    Hundesteuer - Befreiung beantragen

    Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.

    Beschreibung

    Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.

    Online-Dienst

    Befreiung von der Hundesteuer beantragen

    ID: L100022_1630e169896a0dfe11b01604cde3ce8c0c9a8fc90156d83652cbf7b2f4b0d006

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Steuern, Liegenschaften, Friedhofswesen (Steuern, Liegenschaften, Friedhofswesen)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 12 60

    73242 Wernau (Neckar)

    Lieferanschrift

    Kirchheimer Straße 68-70

    73249 Wernau (Neckar)

    Hausanschrift

    Kirchheimer Straße 68-70

    73249 Wernau (Neckar)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07153 9345 0

    Fax: 07153 9345 105

    E-Mail: info@wernau.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist, abhängig von den Voraussetzungen der Steuerbefreiung. Bei Blindenhunden kann das beispielsweise eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit den Merkmalen "B", "Bl", "aG" oder "H" sein.

    Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung bei Ihrer Gemeinde.

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen können von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

    In der Regel sind beispielsweise Rettungs- und Blindenhunde befreit.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Beantragen Sie die Steuerbefreiung persönlich oder schriftlich. Nutzen Sie das entsprechende Formular Ihrer Gemeinde.

    Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de