Parkerleichterungen für Menschen mit schweren Behinderungen beantragen ("blauer Parkausweis")
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Beschreibung
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Schwerbehinderte Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG), beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie blinde Menschen können eine Ausnahmegenehmigung ("blauer Parkausweis") erhalten.
Nur mit dem blauen Parkausweis darf auf Behinderten-Parkplätzen mit Rollstuhl-Symbol geparkt werden. Der "blaue Parkausweis" gilt in allen Staaten der Europäischen Union.
Besitzen Sie einen "blauen Parkausweis", haben Sie folgende Berechtigungen (wenn in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht):
- Parken auf den mit Zusatzschild "Rollstuhlfahrersymbol" besonders gekennzeichneten Parkplätzen (Behindertenparkplätze)
- Parken bis zu drei Stunden an Stellen, an denen das eingeschränkte Halteverbot angeordnet ist
Die Ankunftszeit muss sich aus der Einstellung auf einer Parkscheibe ergeben. - Überschreiten der zugelassenen Parkdauer im Bereich eines Zonenhalteverbots
- Parken über die zugelassene Zeit hinaus an Stellen, an denen Parken erlaubt, jedoch durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist
- Parken während der Ladezeiten in Fußgängerbereichen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist
- Parken bis zu drei Stunden auf Parkplätzen für Anwohnerinnen und Anwohner
- Parken ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten
- Parken in ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der markierten Parkstände, wenn Sie den übrigen Verkehr (vor allem den fließenden Verkehr) nicht unverhältnismäßig beeinträchtigen.
Sie müssen den Parkausweis deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe anbringen und die Ausnahmegenehmigung immer mitführen. Mit der Ausnahmegenehmigung dürfen Sie auch kostenlos auf Kundenparkplätzen an Bahnhöfen der Deutschen Bahn AG parken.
Weitere Parkerleichterungen gibt es für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen ("orangefarbener Parkausweis").
Online-Dienste
Bewohnerparkgebiete in der Stadt Freiburg
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Terminbuchung Freiburg
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Stadt Freiburg im Breisgau (Stadt Freiburg im Breisgau)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +497612010
Internet
Freiburg - Ausweis- und Passwesen (Freiburg - Ausweis- und Passwesen)
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
79095 Freiburg
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Terminvereinbarung erforderlich) Mo 07:30 - 12:30 Uhr Di 07:30 - 18:00 Uhr Mi 07:30 - 18:00 Uhr Do 07:30 - 18:00 Uhr Fr 07:30 - 12:30 Uhr Telefonische Erreichbarkeit Mo 08:00 - 18:00 Uhr Di 08:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +497612010
E-Mail: bs-ausweis@stadt.freiburg.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
- Schwerbehindertenausweis (Kopie der Vorder- und Rückseite)
- Passbild (nicht erforderlich bei Kindern unter 16 Jahren)
- bei Vertretung:
- Vollmacht
- Personalausweis der antragstellenden Person
Voraussetzungen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Sie können den "blauen Parkausweis" erhalten, wenn Sie schwerbehindert sind und entweder
- außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen "aG" im Schwerbehindertenausweis) oder
- blind (Merkzeichen "Bl" im Schwerbehindertenausweis) sind oder
- beidseitige Amelie oder Phokomelie oder vergleichbare Funktionseinschränkungen haben.
Hinweis: Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, kann die Behörde eine Ausnahmegenehmigung auch erteilen, wenn Sie keine Fahrerlaubnis besitzen. Die Ausnahmegenehmigung gilt auch für die fahrzeugführende Person, die Sie befördert.
Weitere Voraussetzung: Ihre Hauptwohnung ist in Freiburg im Breisgau.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Rechtsbehelf
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Widerspruch
Verfahrensablauf
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Der "blaue Parkausweis" kann formlos beim Bürgerservice beantragt werden. Vereinbaren Sie dazu einen Termin oder senden Sie uns die erforderlichen Unterlagen per Post zu. Die Antragstellung vor Ort kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.
Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird der "blaue Parkausweis" bis zum Ablauf der Gültigkeit des jeweils zu Grunde liegenden Schwerbehindertenausweises bzw. maximal auf 5 Jahre in stets widerruflicher Weise erteilt. Danach können Sie eine Verlängerung beantragen.
Fristen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Keine
Kosten
Hinweise für Freiburg im Breisgau
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Diese Regelungen gelten nicht auf Privatgelände. Bei der Nutzung von privat bewirtschafteten Parkplätzen entscheidet der jeweilige Betreiber, ob er Ausnahmen gestattet.
Individueller Behindertenparkplatz
Einen persönlichen Behindertenparkplatz (zum Beispiel bei der Wohnung oder Arbeitsstelle) müssen Sie gesondert beantragen. Im Gegensatz zum Parkausweis haben Sie auf einen persönlichen Behindertenparkplatz keinen Rechtsanspruch.
Nähere Informationen erhalten Sie beim Garten- und Tiefbauamt.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg