Parkausweis für Schwerbehinderte Ausstellung

    Parkerleichterungen für Menschen mit schweren Behinderungen beantragen ("blauer Parkausweis")

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Schwerbehinderte Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG), beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie blinde Menschen können eine Ausnahmegenehmigung ("blauer Parkausweis") erhalten.

    Beschreibung

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Schwerbehinderte Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG), beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie blinde Menschen können eine Ausnahmegenehmigung ("blauer Parkausweis") erhalten.

    Nur mit dem blauen Parkausweis darf auf Behinderten-Parkplätzen mit Rollstuhl-Symbol geparkt werden. Der "blaue Parkausweis" gilt in allen Staaten der Europäischen Union.

    Besitzen Sie einen "blauen Parkausweis", haben Sie folgende Berechtigungen (wenn in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht):

    • Parken auf den mit Zusatzschild "Rollstuhlfahrersymbol" besonders gekennzeichneten Parkplätzen (Behindertenparkplätze)
    • Parken bis zu drei Stunden an Stellen, an denen das eingeschränkte Halteverbot angeordnet ist
      Die Ankunftszeit muss sich aus der Einstellung auf einer Parkscheibe ergeben.
    • Überschreiten der zugelassenen Parkdauer im Bereich eines Zonenhalteverbots
    • Parken über die zugelassene Zeit hinaus an Stellen, an denen Parken erlaubt, jedoch durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist
    • Parken während der Ladezeiten in Fußgängerbereichen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist
    • Parken bis zu drei Stunden auf Parkplätzen für Anwohnerinnen und Anwohner
    • Parken ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten
    • Parken in ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der markierten Parkstände, wenn Sie den übrigen Verkehr (vor allem den fließenden Verkehr) nicht unverhältnismäßig beeinträchtigen.

    Sie müssen den Parkausweis deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe anbringen und die Ausnahmegenehmigung immer mitführen. Mit der Ausnahmegenehmigung dürfen Sie auch kostenlos auf Kundenparkplätzen an Bahnhöfen der Deutschen Bahn AG parken.

    Weitere Parkerleichterungen gibt es für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen ("orangefarbener Parkausweis").

    Online-Dienste

    Bewohnerparkgebiete in der Stadt Freiburg

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    Terminbuchung Freiburg

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    Ansprechpartner

    Stadt Freiburg im Breisgau (Stadt Freiburg im Breisgau)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 2-4

    79098 Freiburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +497612010

    E-Mail: buergerberatung@stadt.freiburg.de

    Internet

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    Freiburg - Ausweis- und Passwesen (Freiburg - Ausweis- und Passwesen)

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    Fehrenbachallee 12

    79106 Freiburg

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    79095 Freiburg

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    Telefon Festnetz: +497612010

    E-Mail: bs-ausweis@stadt.freiburg.de

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    • Schwerbehindertenausweis (Kopie der Vorder- und Rückseite)
    • Passbild (nicht erforderlich bei Kindern unter 16 Jahren)
    • bei Vertretung:
      • Vollmacht
      • Personalausweis der antragstellenden Person

    Voraussetzungen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Sie können den "blauen Parkausweis" erhalten, wenn Sie schwerbehindert sind und entweder

    • außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen "aG" im Schwerbehindertenausweis) oder
    • blind (Merkzeichen "Bl" im Schwerbehindertenausweis) sind oder
    • beidseitige Amelie oder Phokomelie oder vergleichbare Funktionseinschränkungen haben.

    Hinweis: Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, kann die Behörde eine Ausnahmegenehmigung auch erteilen, wenn Sie keine Fahrerlaubnis besitzen. Die Ausnahmegenehmigung gilt auch für die fahrzeugführende Person, die Sie befördert.

    Weitere Voraussetzung: Ihre Hauptwohnung ist in Freiburg im Breisgau.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

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    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Der "blaue Parkausweis" kann formlos beim Bürgerservice beantragt werden. Vereinbaren Sie dazu einen Termin oder senden Sie uns die erforderlichen Unterlagen per Post zu. Die Antragstellung vor Ort kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.

    Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird der "blaue Parkausweis" bis zum Ablauf der Gültigkeit des jeweils zu Grunde liegenden Schwerbehindertenausweises bzw. maximal auf 5 Jahre in stets widerruflicher Weise erteilt. Danach können Sie eine Verlängerung beantragen.

    Fristen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Keine

    Kosten

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Diese Regelungen gelten nicht auf Privatgelände. Bei der Nutzung von privat bewirtschafteten Parkplätzen entscheidet der jeweilige Betreiber, ob er Ausnahmen gestattet.

    Individueller Behindertenparkplatz

    Einen persönlichen Behindertenparkplatz (zum Beispiel bei der Wohnung oder Arbeitsstelle) müssen Sie gesondert beantragen. Im Gegensatz zum Parkausweis haben Sie auf einen persönlichen Behindertenparkplatz keinen Rechtsanspruch.

    Nähere Informationen erhalten Sie beim Garten- und Tiefbauamt.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en