Parkausweis für Schwerbehinderte Ausstellung

    Parkerleichterungen für Menschen mit schweren Behinderungen beantragen ("blauer Parkausweis")

    Hinweise für Widdern

    Schwerbehinderte Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG), beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie blinde Menschen können eine Ausnahmegenehmigung ("blauer Parkausweis") erhalten. Nur mit dem blauen Parkausweis darf auf Behinderten-Parkplätzen mit Rollstuhl-Symbol geparkt werden. Der "blaue Parkausweis" gilt in allen Staaten der Europäischen Union.

    Beschreibung

    Hinweise für Widdern

    Schwerbehinderte Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG), beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie blinde Menschen können eine Ausnahmegenehmigung ("blauer Parkausweis") erhalten. Nur mit dem blauen Parkausweis darf auf Behinderten-Parkplätzen mit Rollstuhl-Symbol geparkt werden. Der "blaue Parkausweis" gilt in allen Staaten der Europäischen Union.

    Besitzen Sie einen "blauen Parkausweis", haben Sie folgende Berechtigungen (sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht):

    • Parken auf den mit Zusatzschild "Rollstuhlfahrersymbol" besonders gekennzeichneten Parkplätzen (Behindertenparkplätze)
    • Parken bis zu drei Stunden an Stellen, an denen das eingeschränkte Halteverbot angeordnet ist
      Die Ankunftszeit muss sich aus der Einstellung auf einer Parkscheibe ergeben.
    • Überschreiten der zugelassenen Parkdauer im Bereich eines Zonenhalteverbots
    • Parken über die zugelassene Zeit hinaus an Stellen, an denen Parken erlaubt, jedoch durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist
    • Parken während der Ladezeiten in Fußgängerbereichen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist
    • Parken bis zu drei Stunden auf Parkplätzen für Anwohnerinnen und Anwohner
    • Parken ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten
    • Parken in ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der markierten Parkstände, wenn Sie den übrigen Verkehr (vor allem den fließenden Verkehr) nicht unverhältnismäßig beeinträchtigen.

    Sie müssen den Parkausweis deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe anbringen und die Ausnahmegenehmigung immer mitführen. Mit der Ausnahmegenehmigung dürfen Sie auch kostenlos auf Kundenparkplätzen an Bahnhöfen der Deutschen Bahn AG parken.

    Weitere Parkerleichterungen gibt es für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen ("orangefarbener Parkausweis").

    Online-Dienste

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Landratsamt Heilbronn (Landratsamt Heilbronn)

    Adresse

    Hausanschrift

    Lerchenstraße 40

    74072 Heilbronn

    Lieferanschrift

    74064 Heilbronn

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Zu diesen Öffnungszeiten können Sie das Landratsamt Heilbronn besuchen. Die Öffnungszeiten einzelner Ämter und Stellen können von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichen!) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07131/994-0

    Fax: 07131/994-150

    E-Mail: poststelle@landratsamt-heilbronn.de

    Internet

    Sprachversion

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    Schwerbehindertenrecht (41.5) (Schwerbehindertenrecht (41.5))

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    Lerchenstraße 40

    74072 Heilbronn

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    74064 Heilbronn

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Zu diesen Öffnungszeiten können Sie das Landratsamt Heilbronn besuchen. Die Öffnungszeiten einzelner Ämter und Stellen können von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichen!) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Widdern

    • Schwerbehindertenausweis
    • Passbild (nicht erforderlich bei Kindern unter 16 Jahren)
    • bei Vertretung:
      • Vollmacht
      • Personalausweis der antragstellenden Person

    Voraussetzungen

    Hinweise für Widdern

    Sie können den "blauen Parkausweis" erhalten, wenn Sie schwerbehindert sind und entweder

    • außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen "aG" im Schwerbehindertenausweis) oder
    • blind (Merkzeichen "Bl" im Schwerbehindertenausweis) sind oder
    • beidseitige Amelie oder Phokomelie oder vergleichbare Funktionseinschränkungen haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Widdern

    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden SIe im Bescheid über Ihren Antrag.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Widdern

    Sie können den blauen Parkausweis beziehungsweise die Ausnahmegenehmigung formlos beantragen. Nutzen Sie gerne dazu den Online-Antrag. Im Ausnahmefall können Sie sich auch von einer bevollmächtigten Person vertreten lassen.

    Bitte verwenden Sie das Antragsformular nur, wenn bei Ihnen die notwendigen Merkzeichen („aG“ bzw. „BI") bereits festgestellt wurden. Nutzen Sie ansonsten die Formulare für den Erstantrag ("Schwerbehindertenausweis beantragen") auf service-bw bzw. den Änderungsantrag auf der Homepage des Landratsamtes.

    Fristen

    Hinweise für Widdern

    -

    Kosten

    Hinweise für Widdern

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Widdern

    Individueller Behindertenparkplatz

    Einen persönlichen Behindertenparkplatz (zum Beispiel bei der Wohnung oder Arbeitsstelle) müssen Sie gesondert beantragen. Im Gegensatz zum Parkausweis haben Sie auf einen persönlichen Behindertenparkplatz keinen Rechtsanspruch.

    Einen persönlichen Behindertenparkplatz können Sie erhalten, wenn

    • Parkplatzmangel besteht,
    • in zumutbarer Nähe kein Abstellplatz verfügbar ist,
    • kein Haltverbot besteht und
    • ein zeitlich begrenztes Parksonderrecht (zum Beispiel für den Arbeitsplatz) nicht ausreicht.

    Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en