Gewerberegister - Auskunft beantragen
Hinweise für Karlsruhe
Beschreibung
Hinweise für Karlsruhe
Eine Auskunft aus dem Gewerberegister kann von einer Behörde, einer Privatperson, einer juristischen Person oder einer sonstigen öffentlichen Stelle beantragt werden.
Gewerbetreibende müssen bestimmte Vorgänge der Gemeinde anzeigen. Dazu gehören die An-, Um- und Abmeldung
- eines Gewerbes,
- einer Zweigniederlassung oder
- einer Zweigstelle.
Das Verzeichnis dieser Meldungen in einer Gemeinde ist das Gewerberegister.
Hinweis: Die Auskunft gibt Daten der Gewerbeanmeldung, -abmeldung oder -ummeldung wieder. Sie werden von der zuständigen Stelle nicht auf Richtigkeit oder Vollständigkeit geprüft.
Das gilt nicht für Informationen über abgemeldete Betriebe.
Online-Dienst
Einfache Auskunft aus dem KM-Gewerberegister
Beschreibung
Hinweise:
Bei der Eingabe von Betriebsnamen und Straßennamen ergänzen Sie bitte Ihre Suche mit * oder im Format Str. (beispielsweise Kaiserstr* oder Kaiserstr.)
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Gaststätten- und Gewerberecht (Gaststätten- und Gewerberecht)
Adresse
Hausanschrift
Großempfängerpostfach
76124 Karlsruhe
Kontakt
Telefon Festnetz: 115
Telefon Festnetz: 0721 133 3387
Fax: 0721 133 3290
E-Mail: gewerbewesen@oa.karlsruhe.de
Internet
erforderliche Unterlagen
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- formloser schriftlicher Antrag
- Angaben zur eigenen Person
- Name des Betriebs
- Name der Gewerbetreibenden
- die Ihnen zuletzt bekannte Anschrift
bei Auskünften, die über die Grunddaten hinausgehen: Nachweis des rechtlichen Interesses wie
- Schuldtitel,
- Vertragskopien oder
- Rechnungen
Voraussetzungen
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Ohne eine besondere Begründung erhalten Sie eine so genannte einfache Gewerberegisterauskunft zu den Grunddaten der Gewerbetreibenden. Dazu gehören
- Name,
- betriebliche Anschrift und
- angezeigte Tätigkeit.
Möchten Sie weitere Daten erhalten (so genannte erweiterte Gewerberegisterauskunft), müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen.
Ein rechtliches Interesse haben Sie beispielsweise, wenn Sie
- Rechtsansprüche geltend machen wollen oder
- sich auf erbrachte Leistungen der Gewerbetreibenden beziehen oder
- Kredite an die Gewerbetreibenden vergeben.
Achtung: Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register wie beispielsweise das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister. Sie haben daher keinen Rechtsanspruch auf Mitteilung der Daten. Es liegt im Ermessen der zuständigen Stelle, ob sie Ihnen die Auskünfte erteilt.
Rechtsgrundlage(n)
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Rechtsbehelf
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Keinen.
Verfahrensablauf
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Eine einfache Gewerberegisterauskunft erhalten Sie ohne Angabe von Gründen. Diese Auskunft umfasst:
- Name des Betriebs
- Name der Gewerbetreibenden
- die zuletzt bekannte Anschrift und Tätigkeit
Sie können sich eine einfache Auskunft kostenfrei selbst generieren. Nutzen Sie hierzu den Online-Dienst "Einfache Auskunft aus dem KM-Gewerberegister".
Alternativ können Sie die Auskunft aus dem Gewerberegister formlos bei der zuständigen Stelle beantragen. In diesem Fall sollte der Name des Betriebs, der Name des Gewerbetreibenden und die Ihnen zuletzt bekannte Anschrift angegeben werden. Gegen eine Gebühr in Höhe von 15,00 Euro wird die Auskunft schriftlich per Post an Sie zugestellt.
Fristen
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Keine.
Kosten
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Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
15,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
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Keine.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg