GewerberegisterauszugOnline erledigen

    Gewerberegister - Auskunft beantragen

    Hinweise für Karlsruhe

    Eine Auskunft aus dem Gewerberegister kann von einer Behörde, einer Privatperson, einer juristischen Person oder einer sonstigen öffentlichen Stelle beantragt werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Karlsruhe

    Eine Auskunft aus dem Gewerberegister kann von einer Behörde, einer Privatperson, einer juristischen Person oder einer sonstigen öffentlichen Stelle beantragt werden.

    Gewerbetreibende müssen bestimmte Vorgänge der Gemeinde anzeigen. Dazu gehören die An-, Um- und Abmeldung

    • eines Gewerbes,
    • einer Zweigniederlassung oder
    • einer Zweigstelle.

    Das Verzeichnis dieser Meldungen in einer Gemeinde ist das Gewerberegister.

    Hinweis: Die Auskunft gibt Daten der Gewerbeanmeldung, -abmeldung oder -ummeldung wieder. Sie werden von der zuständigen Stelle nicht auf Richtigkeit oder Vollständigkeit geprüft.

    Das gilt nicht für Informationen über abgemeldete Betriebe.

    Online-Dienst

    Einfache Auskunft aus dem KM-Gewerberegister

    ID: L100022_6016301-6017305-1919-6027235-769

    Beschreibung

    Hinweise:
    Bei der Eingabe von Betriebsnamen und Straßennamen ergänzen Sie bitte Ihre Suche mit * oder im Format Str. (beispielsweise Kaiserstr* oder Kaiserstr.)

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gaststätten- und Gewerberecht (Gaststätten- und Gewerberecht)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserallee 8

    76133 Karlsruhe

    Großempfängerpostfach

    76124 Karlsruhe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Telefon Festnetz: 0721 133 3387

    Fax: 0721 133 3290

    E-Mail: gewerbewesen@oa.karlsruhe.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Karlsruhe

    • formloser schriftlicher Antrag
    • Angaben zur eigenen Person
    • Name des Betriebs
    • Name der Gewerbetreibenden
    • die Ihnen zuletzt bekannte Anschrift

    bei Auskünften, die über die Grunddaten hinausgehen: Nachweis des rechtlichen Interesses wie

    • Schuldtitel,
    • Vertragskopien oder 
    • Rechnungen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Karlsruhe

    Ohne eine besondere Begründung erhalten Sie eine so genannte einfache Gewerberegisterauskunft zu den Grunddaten der Gewerbetreibenden. Dazu gehören

    • Name,
    • betriebliche Anschrift und
    • angezeigte Tätigkeit.

    Möchten Sie weitere Daten erhalten (so genannte erweiterte Gewerberegisterauskunft), müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen.

    Ein rechtliches Interesse haben Sie beispielsweise, wenn Sie

    • Rechtsansprüche geltend machen wollen oder
    • sich auf erbrachte Leistungen der Gewerbetreibenden beziehen oder
    • Kredite an die Gewerbetreibenden vergeben.

    Achtung: Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register wie beispielsweise das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister. Sie haben daher keinen Rechtsanspruch auf Mitteilung der Daten. Es liegt im Ermessen der zuständigen Stelle, ob sie Ihnen die Auskünfte erteilt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Karlsruhe

    Keinen.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Karlsruhe

    Eine einfache Gewerberegisterauskunft erhalten Sie ohne Angabe von Gründen. Diese Auskunft umfasst:

    • Name des Betriebs
    • Name der Gewerbetreibenden
    • die zuletzt bekannte Anschrift und Tätigkeit

    Sie können sich eine einfache Auskunft kostenfrei selbst generieren. Nutzen Sie hierzu den Online-Dienst "Einfache Auskunft aus dem KM-Gewerberegister".

    Alternativ können Sie die Auskunft aus dem Gewerberegister formlos bei der zuständigen Stelle beantragen. In diesem Fall sollte der Name des Betriebs, der Name des Gewerbetreibenden und die Ihnen zuletzt bekannte Anschrift angegeben werden. Gegen eine Gebühr in Höhe von 15,00 Euro wird die Auskunft schriftlich per Post an Sie zugestellt.

    Fristen

    Hinweise für Karlsruhe

    Keine.

    Kosten

    Hinweise für Karlsruhe

    Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

    15,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Karlsruhe

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en