Neufeststellung einer Behinderung beantragen
Hinweise für Nehren
Beschreibung
Hinweise für Nehren
Unter bestimmten Umständen können Sie beantragen, dass Ihre Behinderung neu festgestellt wird.
Online-Dienst
Neufeststellung einer Behinderung beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Sachgebiet Schwerbehindertenrecht (Sachgebiet Schwerbehindertenrecht)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 19 29
72009 Tübingen
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Nehren
- umfassende Arztberichte mit genauer Beschreibung des Befundes und des Funktionsausfalles oder
- Ihre hausärztlichen Untersuchungsunterlagen, zum Beispiel:
- Facharztbriefe
- Krankenhausberichte
- Kurschlussgutachten
- Röntgenbefunde
Hinweis: Ärztliche Bescheinigungen, die nur die geäußerten Klagen und Beschwerden enthalten, reichen nicht aus.
Voraussetzungen
Hinweise für Nehren
Ihre bereits festgestellte Behinderung hat sich verschlimmert oder zu Ihrer bereits bestehenden Behinderung ist ein neues Leiden hinzugekommen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Nehren
Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
- § 152 Feststellung der Behinderung, Ausweise
Rechtsbehelf
Hinweise für Nehren
keine
Verfahrensablauf
Hinweise für Nehren
Sie müssen die Neufeststellung der Behinderung schriftlich oder persönlich bei dem für Sie zuständigen Versorgungsamt beantragen. Das Formular erhalten Sie dort oder im Internet. Dort können Sie auch eine Ausfüllhilfe und ein Merkblatt herunterladen.
Tipp: Füllen Sie den Antrag möglichst vollständig und gut leserlich aus. Das Landratsamt, die Stadt- oder Gemeindeverwaltung, die Fürsorgestelle für Kriegsopfer oder das Integrationsamt helfen Ihnen bei der Antragstellung. Treten nach Antragstellung besondere Umstände (beispielsweise Kündigung) ein, sollten Sie diese dem Landratsamt unverzüglich mitteilen.
Das Amt wertet die von Ihnen vorgelegten ärztlichen Unterlagen aus, zieht bei Bedarf auch weitere Befunde von Ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten bei, wenn Sie die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht im Antragsformular unterschrieben haben.
Danach erhalten Sie vom Landratsamt einen Neufeststellungsbescheid - auch, wenn der festgestellte GdB weniger als 50 beträgt. Der Feststellungsbescheid enthält
- die einzelnen Behinderungen,
- den Grad der Behinderung (GdB) und
- die weiteren gesundheitlichen Merkmale (Merkzeichen).
Fristen
Hinweise für Nehren
keine
Kosten
Hinweise für Nehren
keine
Hinweis: Soweit Ihnen Kosten für die eingereichten ärztlichen Atteste und Bescheinigungen entstehen, kann die Behörde keine Erstattung der Kosten garantieren.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Nehren
Bitte laden Sie das PDF zur Schweigepflichtentbindung herunter, füllen dieses aus und fügen es Ihrem Onlineantrag unterschrieben bei. Das PDF finden Sie weiter oben unter "Formulare und weitere Angebote".
Wenn Sie einen Onlineantrag stellen, muss das PDF "Änderungsantrag" nicht von Ihnen ausgefüllt werden. Dieses ist für Antragstellende vorgesehen, die keinen Onlineantrag stellen möchten.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg