Neufeststellung einer Behinderung beantragen

    Hinweise für Stödtlen

    Unter bestimmten Umständen können Sie beantragen, dass Ihre Behinderung neu festgestellt wird.

    Beschreibung

    Hinweise für Stödtlen

    Unter bestimmten Umständen können Sie beantragen, dass Ihre Behinderung neu festgestellt wird.

    Online-Dienst

    Neufeststellung einer Behinderung beantragen

    ID: L100022_9b14b0fa61417232cec6f728bf02bca82428225c5ecb68200a1df831252ecc75

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Versorgung (Versorgung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Stuttgarter Straße 41

    73430 Aalen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07361 503 1481

    Fax: 07361 503 1477

    E-Mail: integration.und.versorgung@ostalbkreis.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Stödtlen

    • umfassende Arztberichte mit genauer Beschreibung des Befundes und des Funktionsausfalles oder
    • Ihre hausärztlichen Untersuchungsunterlagen, zum Beispiel:
      • Facharztbriefe
      • Krankenhausberichte
      • Kurschlussgutachten
      • Röntgenbefunde

    Hinweis: Ärztliche Bescheinigungen, die nur die geäußerten Klagen und Beschwerden enthalten, reichen nicht aus.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Stödtlen

    Ihre bereits festgestellte Behinderung hat sich verschlimmert oder zu Ihrer bereits bestehenden Behinderung ist ein neues Leiden hinzugekommen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Stödtlen

    Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)

    • § 152 Feststellung der Behinderung, Ausweise

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Stödtlen

    keine

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Stödtlen

    Sie müssen die Neufeststellung der Behinderung schriftlich oder persönlich bei dem für Sie zuständigen Versorgungsamt beantragen. Das Formular erhalten Sie dort oder im Internet. Dort können Sie auch eine Ausfüllhilfe und ein Merkblatt herunterladen.

    Tipp: Füllen Sie den Antrag möglichst vollständig und gut leserlich aus. Das Landratsamt, die Stadt- oder Gemeindeverwaltung, die Fürsorgestelle für Kriegsopfer oder das Integrationsamt helfen Ihnen bei der Antragstellung. Treten nach Antragstellung besondere Umstände (beispielsweise Kündigung) ein, sollten Sie diese dem Landratsamt unverzüglich mitteilen.

    Das Amt wertet die von Ihnen vorgelegten ärztlichen Unterlagen aus, zieht bei Bedarf auch weitere Befunde von Ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten bei, wenn Sie die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht im Antragsformular unterschrieben haben.

    Danach erhalten Sie vom Landratsamt einen Neufeststellungsbescheid - auch, wenn der festgestellte GdB weniger als 50 beträgt. Der Feststellungsbescheid enthält

    • die einzelnen Behinderungen,
    • den Grad der Behinderung (GdB) und
    • die weiteren gesundheitlichen Merkmale (Merkzeichen).

    Fristen

    Hinweise für Stödtlen

    keine

    Kosten

    Hinweise für Stödtlen

    keine

    Hinweis: Soweit Ihnen Kosten für die eingereichten ärztlichen Atteste und Bescheinigungen entstehen, kann die Behörde keine Erstattung der Kosten garantieren.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Stödtlen

    Bitte beachten Sie, dass im Online-Antrag "Neufeststellung einer Behinderung beantragen" zwingend die "Erklärung zum Datenschutz und Befreiung von der ärztlichen Schweigepflicht" hochgeladen werden muss. Das Dokument finden Sie unter Schwerbehindertenrecht/Formulare.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en