Neufeststellung einer Behinderung beantragen
Hinweise für Spraitbach
Beschreibung
Hinweise für Spraitbach
Unter bestimmten Umständen können Sie beantragen, dass Ihre Behinderung neu festgestellt wird.
Online-Dienst
Neufeststellung einer Behinderung beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Versorgung (Versorgung)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 07361 503 1481
Fax: 07361 503 1477
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Spraitbach
- umfassende Arztberichte mit genauer Beschreibung des Befundes und des Funktionsausfalles oder
- Ihre hausärztlichen Untersuchungsunterlagen, zum Beispiel:
- Facharztbriefe
- Krankenhausberichte
- Kurschlussgutachten
- Röntgenbefunde
Hinweis: Ärztliche Bescheinigungen, die nur die geäußerten Klagen und Beschwerden enthalten, reichen nicht aus.
Voraussetzungen
Hinweise für Spraitbach
Ihre bereits festgestellte Behinderung hat sich verschlimmert oder zu Ihrer bereits bestehenden Behinderung ist ein neues Leiden hinzugekommen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Spraitbach
Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
- § 152 Feststellung der Behinderung, Ausweise
Rechtsbehelf
Hinweise für Spraitbach
keine
Verfahrensablauf
Hinweise für Spraitbach
Sie müssen die Neufeststellung der Behinderung schriftlich oder persönlich bei dem für Sie zuständigen Versorgungsamt beantragen. Das Formular erhalten Sie dort oder im Internet. Dort können Sie auch eine Ausfüllhilfe und ein Merkblatt herunterladen.
Tipp: Füllen Sie den Antrag möglichst vollständig und gut leserlich aus. Das Landratsamt, die Stadt- oder Gemeindeverwaltung, die Fürsorgestelle für Kriegsopfer oder das Integrationsamt helfen Ihnen bei der Antragstellung. Treten nach Antragstellung besondere Umstände (beispielsweise Kündigung) ein, sollten Sie diese dem Landratsamt unverzüglich mitteilen.
Das Amt wertet die von Ihnen vorgelegten ärztlichen Unterlagen aus, zieht bei Bedarf auch weitere Befunde von Ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten bei, wenn Sie die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht im Antragsformular unterschrieben haben.
Danach erhalten Sie vom Landratsamt einen Neufeststellungsbescheid - auch, wenn der festgestellte GdB weniger als 50 beträgt. Der Feststellungsbescheid enthält
- die einzelnen Behinderungen,
- den Grad der Behinderung (GdB) und
- die weiteren gesundheitlichen Merkmale (Merkzeichen).
Fristen
Hinweise für Spraitbach
keine
Kosten
Hinweise für Spraitbach
keine
Hinweis: Soweit Ihnen Kosten für die eingereichten ärztlichen Atteste und Bescheinigungen entstehen, kann die Behörde keine Erstattung der Kosten garantieren.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Spraitbach
Bitte beachten Sie, dass im Online-Antrag "Neufeststellung einer Behinderung beantragen" zwingend die "Erklärung zum Datenschutz und Befreiung von der ärztlichen Schweigepflicht" hochgeladen werden muss. Das Dokument finden Sie unter Schwerbehindertenrecht/Formulare.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg