Neufeststellung einer Behinderung beantragen
Hinweise für Essingen
Beschreibung
Hinweise für Essingen
Unter bestimmten Umständen können Sie beantragen, dass Ihre Behinderung neu festgestellt wird.
Online-Dienst
Neufeststellung einer Behinderung beantragen
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Versorgung (Versorgung)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 07361 503 1481
Fax: 07361 503 1477
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Essingen
- umfassende Arztberichte mit genauer Beschreibung des Befundes und des Funktionsausfalles oder
- Ihre hausärztlichen Untersuchungsunterlagen, zum Beispiel:
- Facharztbriefe
- Krankenhausberichte
- Kurschlussgutachten
- Röntgenbefunde
Hinweis: Ärztliche Bescheinigungen, die nur die geäußerten Klagen und Beschwerden enthalten, reichen nicht aus.
Voraussetzungen
Hinweise für Essingen
Ihre bereits festgestellte Behinderung hat sich verschlimmert oder zu Ihrer bereits bestehenden Behinderung ist ein neues Leiden hinzugekommen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Essingen
Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
- § 152 Feststellung der Behinderung, Ausweise
Rechtsbehelf
Hinweise für Essingen
keine
Verfahrensablauf
Hinweise für Essingen
Sie müssen die Neufeststellung der Behinderung schriftlich oder persönlich bei dem für Sie zuständigen Versorgungsamt beantragen. Das Formular erhalten Sie dort oder im Internet. Dort können Sie auch eine Ausfüllhilfe und ein Merkblatt herunterladen.
Tipp: Füllen Sie den Antrag möglichst vollständig und gut leserlich aus. Das Landratsamt, die Stadt- oder Gemeindeverwaltung, die Fürsorgestelle für Kriegsopfer oder das Integrationsamt helfen Ihnen bei der Antragstellung. Treten nach Antragstellung besondere Umstände (beispielsweise Kündigung) ein, sollten Sie diese dem Landratsamt unverzüglich mitteilen.
Das Amt wertet die von Ihnen vorgelegten ärztlichen Unterlagen aus, zieht bei Bedarf auch weitere Befunde von Ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten bei, wenn Sie die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht im Antragsformular unterschrieben haben.
Danach erhalten Sie vom Landratsamt einen Neufeststellungsbescheid - auch, wenn der festgestellte GdB weniger als 50 beträgt. Der Feststellungsbescheid enthält
- die einzelnen Behinderungen,
- den Grad der Behinderung (GdB) und
- die weiteren gesundheitlichen Merkmale (Merkzeichen).
Fristen
Hinweise für Essingen
keine
Kosten
Hinweise für Essingen
keine
Hinweis: Soweit Ihnen Kosten für die eingereichten ärztlichen Atteste und Bescheinigungen entstehen, kann die Behörde keine Erstattung der Kosten garantieren.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Essingen
Bitte beachten Sie, dass im Online-Antrag "Neufeststellung einer Behinderung beantragen" zwingend die "Erklärung zum Datenschutz und Befreiung von der ärztlichen Schweigepflicht" hochgeladen werden muss. Das Dokument finden Sie unter Schwerbehindertenrecht/Formulare.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg