Kraftfahrzeugkennzeichen Meldung wegen Verlust

    Kennzeichen - Diebstahl oder Verlust melden

    Hinweise für Weikersheim

    Ihnen wurden eines oder beide Kennzeichen Ihres Fahrzeuges gestohlen? Sie haben ein oder beide Kennzeichen verloren? Dann müssen Sie den Diebstahl oder Verlust von Autokennzeichen melden und ein neues Kennzeichen beantragen. Das alte Kennzeichen wird daraufhin gesperrt. So kann man Sie nicht dafür verantwortlich machen, wenn eine andere Person mit Ihren alten Kennzeichenschildern Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begeht.

    Beschreibung

    Hinweise für Weikersheim

    Ihnen wurden eines oder beide Kennzeichen Ihres Fahrzeuges gestohlen? Sie haben ein oder beide Kennzeichen verloren? Dann müssen Sie den Diebstahl oder Verlust von Autokennzeichen melden und ein neues Kennzeichen beantragen. Das alte Kennzeichen wird daraufhin gesperrt. So kann man Sie nicht dafür verantwortlich machen, wenn eine andere Person mit Ihren alten Kennzeichenschildern Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begeht.

    Achtung: Ohne Kennzeichenschilder dürfen Sie mit Ihrem Fahrzeug nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen.

    Online-Dienst

    Kennzeichen - Diebstahl oder Verlust melden - Termin vereinbaren

    ID: L100022_6011795-6007579-1890-6037843-303

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    Ansprechpartner

    Sachgebiet Zulassungswesen (Sachgebiet Zulassungswesen)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Roter Sand 2

    97877 Wertheim

    Hausanschrift

    Gartenstraße 1

    97941 Tauberbischofsheim

    Besucheranschrift

    Wachbacher Straße 52

    97980 Bad Mergentheim

    Besucheranschrift

    Gartenstraße 2a

    97941 Tauberbischofsheim

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis bietet persönliche Vorsprachen bei Anliegen aller Art nach vorheriger Terminvereinbarung an. Hierfür stehen insbesondere folgende Servicezeiten zur Verfügung:) Mo 08:00 - 12:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 9341 824001

    Fax: +49 9341 8285870

    E-Mail: verkehrsamt@main-tauber-kreis.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Weikersheim

    • Bei Privatperson: Gültiger Personalausweis oder Reisepass - bei Minderjährigen zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
    • Bei juristischer Person: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug
    • Bei Einzelfirma: gültiger Personalausweis oder Reisepass und Gewerbeanmeldung
    • Bei Partnerschaftsgesellschaft: Partnerschaftsregisterauszug
    • Bei Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gewerbeanmeldung, Gesellschaftsvertrag, gültiger Personalausweis oder Reisepass der Gesellschafter. Vertreter benennen, der in das Fahrzeugregister eingetragen werden soll.
    • Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht und gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
    • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
    • Prüfbericht über die gültige Hauptuntersuchung und Prüfbericht über die gültige Sicherheitsprüfung bei Fahrzeugen, bei denen diese vorgeschrieben ist.
    • Bei Diebstahl: schriftliche Bestätigung der Polizei über die Diebstahlsanzeige
    • Bei Verlust: Erklärung zum Verlust des Kennzeichens (Sachverhalt darstellen)
    • Wurde nur das vordere oder das hintere Kennzeichen gestohlen oder verloren, ist das noch vorhandene Kennzeichen zum Entstempeln vorzulegen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Weikersheim

    Das Kennzeichen Ihres Autos ist gestohlen worden oder verloren gegangen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Weikersheim

    Folgt.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Weikersheim

    • Bei Diebstahl des Kennzeichens ist unverzüglich eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei zu erstatten. Danach wenden Sie sich an Ihre Zulassungsbehörde, um ein neues Kennzeichen für das Fahrzeug zu beantragen.
    • Bei Verlust des Kennzeichens wenden Sie sich direkt an Ihre Zulassungsbehörde, um ein neues Kennzeichen für das Fahrzeug zu beantragen.

    Fristen

    Hinweise für Weikersheim

    schnellst möglich

    Kosten

    Hinweise für Weikersheim

    Gebühren nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 26,80

    Für Kennzeichenschilder fallen zusätzliche Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Weikersheim

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en