Außer Kraft - Veranstaltung Erlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr

    Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen - Erlaubnis und Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen

    Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen nehmen diese in der Regel mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Deshalb benötigen Sie zur Durchführung eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen nehmen diese in der Regel mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Deshalb benötigen Sie zur Durchführung eine Erlaubnis.

    Eine solche Erlaubnis benötigen Sie vor allem für folgende Veranstaltungen:

    • Motorsportliche Veranstaltungen mit Krafträdern
    • Rennen mit Kraftfahrzeugen
    • Rallye-Sonderprüfungen
    • Oldtimer-Veranstaltungen
    • Radrennen
    • Triathlon-Veranstaltungen
    • Volksradfahren
    • Fußmärsche
    • Staffelläufe
    • Volkswandern
    • Umzüge
    • Straßenfeste
    • Traditionsveranstaltungen
    • Märkte
    • Treibjagden

    Parallel zur Erlaubnis muss eine Verkehrsrechtliche Anordnung bei der Verkehrsbehörde beantragt werden.

    Tipp: Größere Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum müssen Sie sorgfältig planen und durchführen, zum Beispiel im Hinblick auf Sicherheits- oder Umweltschutzmaßnahmen.
    Je nach Veranstaltungstyp unterscheiden sich die Anforderungen stark.
    Besprechen Sie die Einzelheiten daher mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

    Online-Dienst

    Antrag für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund

    ID: L100022_6008349-684-2080-6037639-1202

    Online erledigen

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Tübingen (Regierungspräsidium Tübingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Straße 20

    72072 Tübingen

    Postfachadresse

    Postfach 26 66

    72016 Tübingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07071 757-0

    Fax: 07071 757-3190

    E-Mail: poststelle@rpt.bwl.de

    De-Mail: poststelle.rpt@im.bwl.de-mail.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Landratsamt Alb-Donau-Kreis (Landratsamt Alb-Donau-Kreis)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 28 20

    89018 Ulm

    Hausanschrift

    Schillerstraße 30

    89077 Ulm

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 08:00 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0731 1850

    Fax: 0731 619369

    E-Mail: post@alb-donau-kreis.de

    De-Mail: post@alb-donau-kreis.de-mail.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Straßenverkehrsbehörde (Straßenverkehrsbehörde)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 28 20

    89018 Ulm

    Hausanschrift

    Schillerstraße 30

    89077 Ulm

    Kontakt

    E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@alb-donau-kreis.de

    Telefon Festnetz: 0731 185 1141

    Fax: 0731 185 221141

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • vollständiger Antrag dazu gehören auch notwendige, weitere Unterlagen wie zum Beispiel Verkehrszeichenplan, Lageplan, Fotos oder Skizzen, die Sie auf Verlangen der genehmigenden Behörde vorlegen müssen
    • Nachweis Haftpflichtversicherungsschutz
    • RSA Qualifikationsnachweis nach MVAS 99RSA steht für Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitstellen an Straßen.
      Jede Person, die Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführt, muss über eine Qualifikation gemäß dem Merkblatt MVAS 99 verfügen.

    Voraussetzungen

    • Die Durchführung der Veranstaltung auf öffentlichen Straßen lässt sich mit dem allgemeinen Verkehr vereinbaren.
    • Die Strecken sind geeignet.
    • Sie haben ausreichende Sicherungsmaßnahmen getroffen.
    • Ein Veranstalter organisiert und führt die Veranstaltung verantwortlich durch.
    • Es besteht ausreichender Versicherungsschutz.
    • Andere betroffene Behörden haben keine Bedenken.

    Rechtsgrundlage(n)

    Straßengesetz von Baden-Württemberg (StrG):

    • § 16 Absatz 1 Satz 1 Sondernutzung

    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):

    • § 29 Absatz 2 Übermäßige Straßenbenutzung
    • § 45 Absatz 6 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Beantragen Sie die Erlaubnis und die Verkehrsrechtliche Anordnung bei der zuständigen Stelle. Das können Sie persönlich, schriftlich oder digital tun.

    Die Straßenverkehrsbehörde des Ortes erarbeitet die Genehmigungsvoraussetzungen gemeinsam mit

    • der antragstellenden Person,
    • den anderen von der geplanten Sondernutzung betroffenen Stellen und
    • der Polizei.

    Die zuständige Stelle stellt Ihnen als antragstellende Person den genehmigten Antrag in Form einer Verkehrsrechtlichen Anordnung, gegebenenfalls mit Auflagen und Bedingungen sowie der Erlaubnis als Bescheid zu.

    Fristen

    Stellen Sie den Antrag frühzeitig, da der Genehmigungsprozess bei Maßnahmen mit umfangreichem Abstimmungsaufwand bis zu 2 Monate dauern kann.

    Bearbeitungsdauer

    Je nach Art, Ort und Umfang der Veranstaltung: bis zu zwei Monaten

    Kosten

    je nach Gebührensatzung und Aufwand der zuständigen Behörde

    Sie berücksichtigen unter anderem:

    • Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße
    • das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin
    • Dauer der Einschränkung des Straßenraumes

    Auskünfte erhalten Sie bei der zuständigen Behörde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en