Pyrotechnische Effekte auf Tourneen - Verwendung anzeigen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Beschreibung
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Sie wollen auf Tourneen pyrotechnische Effekte in Anwesenheit von Besucherinnen und Besuchern verwenden? Dann müssen Sie das der zuständigen Behörde schriftlich anzeigen.
Online-Dienste
Onlineantrag - Pyrotechnische Effekte auf Tourneen - Verwendung anzeigen
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Verwendung pyrotechnischer Effekte auf Tourneen anzeigen
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Ansprechpartner
Waffen- und Sprengstoffrecht (Waffen- und Sprengstoffrecht)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 0761 201 4896
E-Mail: waffenbehoerde@stadt.freiburg.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
für Kategorien F3, F4, T2, P2 und S2:
- gültige Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz oder
- gültiger Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz
Voraussetzungen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Eine schriftliche Anzeige ist notwendig, wenn Sie
- pyrotechnische Effekte außerhalb der Räume Ihrer Niederlassung verwenden wollen oder
- keine Niederlassung haben.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Rechtsbehelf
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-
Verfahrensablauf
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Die Anzeige kann formlos eingereicht werden.
Fristen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
zwei Wochen im Voraus
Bearbeitungsdauer
Die voraussichtliche Bearbeitungsdauer können Sie bei Ihrer zuständigen Behörde erfragen.
Kosten
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Die Gebühren für den Verwaltungsaufwand werden nach der Satzung der Stadt Freiburg i. Br. über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) festgesetzt.
Hinweise (Besonderheiten)
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Keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg