Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen

    Verwendung pyrotechnischer Effekte auf Tourneen anzeigen

    Hinweise für Weinsberg

    Sie wollen auf Tourneen pyrotechnische Effekte in Anwesenheit von Besucherinnen und Besuchern verwenden? Dann müssen Sie das der zuständigen Behörde schriftlich anzeigen.

    Beschreibung

    Hinweise für Weinsberg

    Sie wollen auf Tourneen pyrotechnische Effekte in Anwesenheit von Besucherinnen und Besuchern verwenden? Dann müssen Sie das der zuständigen Behörde schriftlich anzeigen.

    Online-Dienste

    Online beantragen

    ID: L100022_043aa08c9d52517c278a604fe3456bc5b80e3822475555b16e32a560214a3e98

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Online beantragen

    ID: L100022_b1ece5eba3ad92b0165c951aff35b31b57658b38b2b504b4b831f300dc3eb11b

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Weinsberg (Stadt Weinsberg)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 11

    74189 Weinsberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07134/512-0

    Fax: 07134/512-199

    E-Mail: stadt@weinsberg.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Weinsberg

    Für Effekte mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien F3, F4, T2, P2 und pyrotechnische Sätze der Kategorie S2:

    Hinweis: Die Anzeige ist auch erforderlich für Effekte mit pyrotechnischen Gegenständen der Kateogorien F1, F2, T1, P1 und pyrotechnischen Sätzen der Kategorie S1.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Weinsberg

    Eine schriftliche Anzeige ist notwendig, wenn Sie

    • pyrotechnische Effekte außerhalb der Räume Ihrer Niederlassung verwenden wollen oder
    • keine Niederlassung haben und pyrotechnische Effekte auf Tourneen einsetzen wollen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Weinsberg

    keiner

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Weinsberg

    Wenden Sie sich hinsichtlich des erforderlichen Formulars für die "Anzeige für das Verwenden pyrotechnischer Effekte auf Tourneen" an die für Sie zuständige Behörde. Sofern die Behörde kein Formular verlangt, könnten Sie die Anzeige auch formlos erstatten.

    Fristen

    Hinweise für Weinsberg

    mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Weinsberg

    Die voraussichtliche Bearbeitungsdauer können Sie bei Ihrer zuständigen Behörde erfragen.

    Kosten

    Hinweise für Weinsberg

    • nach den bis zum 1.10.2021 gültigen sprengstoffrechtlichen Vorschriften des Bundes: keine.
    • je nach örtlicher Satzung Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung zum Sprengstoffrecht: gegebenenfalls Gebühren für den Verwaltungsaufwand.

    Die Gebühr richtet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung vom 22.03.2022 der Stadt Weinsberg:

    Anzeige eines beabsichtigten Feuerwerks 31,50 €/Fall

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Weinsberg

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 27.03.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de